Forschungszulage berechnen – einfach & kostenlos mit dem Forschungszulage-Rechner von Clever Funding

Du willst wissen, wie viel Forschungszulage dein Unternehmen bekommen kann? Unser interaktiver Rechner hilft dir dabei, den möglichen Zuschuss schnell, anonym und unverbindlich zu ermitteln – basierend auf den aktuell geltenden Förderkriterien.

Die Forschungszulage ist ein steuerlicher Bonus von bis zu 3,5 Mio. Euro pro Jahr, den Unternehmen für eigene oder beauftragte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten erhalten können.

Der Vorteil: Auch verlustmachende Unternehmen erhalten die Förderung. Ist die Forschungszulage höher als die festgesetzte Steuerlast oder liegt keine Steuerpflicht vor, wird der entsprechende Betrag auf Antrag als direkte Auszahlung vom Finanzamt an das Unternehmen geleistet. Voraussetzung ist ein erfolgreiches Antragsverfahren und ein nachweislich förderbares Forschungs- oder Entwicklungsvorhaben gemäß Forschungszulagengesetz.

Unternehmer beim Beratungsgespräch zur Finanzierung ihrer Investition

So funktioniert der Forschungszulage-Rechner

In nur wenigen Schritten bekommst du eine realistische Ersteinschätzung deiner möglichen Förderung:

  1. Anzahl der Entwickler und Zeitaufwand eingeben
  2. Kosten für externe Entwickler angeben (optional)
  3. Häkchen beim KMU-Status setzen (optional)
  4. Ergebnis erhalten: geschätzte Förderhöhe nach §3 FZulG

Keine Registrierung oder E-Mail-Eingabe erforderlich – der Rechner funktioniert komplett anonym.

Warum lohnt sich die Forschungszulage?

Viele Unternehmen unterschätzen das Potenzial dieser Förderung. Dabei ist sie:

 

  • Unabhängig von Branche oder Technologie (Technologieoffenheit)
  • Einfach kombinierbar mit anderen Programmen wie ZIM oder Horizon Europe
  • Rückwirkend für bis zu 4 Jahre beantragbar
  • Planbar und gesetzlich geregelt – kein Wettbewerb, keine Mittelknappheit
Unternehmer beim Beratungsgespräch zur Finanzierung ihrer Investition
Teamfoto Clever Funding

Was wird gefördert?

Die Forschungszulage fördert insbesondere die nachweislich förderfähigen Arbeitszeiten (Lohnkosten) von Mitarbeitenden, die direkt an einem förderfähigen Forschungs- und Entwicklungsprojekt beteiligt sind. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung handelt.

Auch Auftragsforschung kann anerkannt werden, sofern sie den gesetzlichen Kriterien entspricht und die Durchführung und Kontrolle durch das antragstellende Unternehmen nachvollziehbar sind.

Antragsberechtigt sind alle nicht-gemeinnützigen Unternehmen, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, unabhängig von Größe, Alter oder Rechtsform.

👉Alles zur Forschungszulage, was du wissen musst

Tipp: Förderung sichern, bevor es zu spät ist

Ob Start-up oder Mittelständler: Die Forschungszulage kann das Innovationsbudget erheblich stärken. Die Beantragung ist allerdings anspruchsvoll – insbesondere die Dokumentation und die genaue Abgrenzung der förderfähigen Tätigkeiten sind entscheidend für die Bewilligung und die Förderhöhe.

👉 Nutze jetzt den Rechner, um dein Potenzial zu prüfen – und wenn du willst, helfen wir dir mit der professionellen Antragstellung.

Häufige Fragen (FAQ)

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