B E F I K N P R T U W Z

Förderprogramme gewähren einen finanziellen Zuschuss zu den Forschungs- und Entwicklungsausgaben eines Unternehmens. Je nach Programm kann dieser bereits vor Projektbeginn zugesagt werden, wobei der tatsächliche Abruf der Mittel in späteren Auszahlungen gemäß dem Abrechnungsrhythmus erfolgt (so zum Beispiel beim ZIM).

Die Forschungszulage bildet hierzu jedoch eine Ausnahme, da der Zuschuss nach Ablauf eines Wirtschaftsjahres mit der zu zahlenden Steuer verrechnet wird. Sollte die Steuerlast nicht hoch genug sein, kommt es zu einer Auszahlung des Überbetrags. Eine Bezuschussung von förderfähigen Projekten ist hierbei sogar bis zu 4 Jahre lang rückwirkend möglich.

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