Dank der richtigen Beratung kann die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) am Ende den Großteil aller eingereichten Förderanträge mit einem positiven Bescheid bewilligen. In einigen Fällen erfolgt aber auch eine Ablehnung. Das kann verschiedene Gründe haben, oft ist es jedoch auf eine unzureichende Dokumentation zurückzuführen.
Unternehmen steht grundsätzlich die Möglichkeit zu, Widerspruch gegen die Ablehnung einzulegen. Dadurch bietet sich noch einmal die Gelegenheit, neue oder aktualisierte Unterlagen nachzureichen, um den Sachverhalt besser darzustellen. Sollte ein Widerspruch nicht sinnvoll sein, ist ein Neuantrag für ein anderes Projekt vielleicht die passende Alternative.
Wir helfen dir beim Widerspruch – vereinbare jetzt deinen kostenlosen Beratungstermin.