Im Jahr 2024 hat die Bundesregierung das wichtige Wachstumschancengesetz verabschiedet. Ein wesentlicher Kernpunkt dieses Gesetzes ist die stärkere Förderung von Unternehmen in Deutschland. Es soll damit eine bessere Grundlagen für nachhaltiges Wachstum schaffen, was vor allem bei steigenden Kosten und einem höheren Wettbewerb unabdingbar ist.
Mit diesem neuen Gesetz wurden auch die Rahmenbedingungen der Forschungszulage deutlich verbessert. So stieg die Bemessungsgrundlage dauerhaft von 4 auf 10 Mio. Euro an, während KMU von einer höheren Förderquote von 35 % profitieren können. Das ergibt am Ende einen maximalen jährlichen Förderbetrag von 3,5 Mio Euro.
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