In der Förderlandschaft Deutschlands unterscheidet man im Wesentlichen zwischen Neu- und Folgeanträgen. Ein Neuantrag bezeichnet dabei, wie der Name bereits andeutet, einen neuen Antrag durch ein Unternehmen. Das kann also entweder ein erstmaliger Antrag sein, oder ein Neuantrag nach einer Ablehnung bzw. einem negativen Bescheid.
Als erfahrene Förderberater helfen wir dir gerne bei deinem Neuantrag – nimm Kontakt auf.