Steuerpflichtige Kapitalgesellschaften, Vereine und Genossenschaften müssen in Deutschland Körperschaftsteuer entrichten. Um die Steuerbelastung auf das Jahr zu verteilen, leisten Unternehmen quartalsweise Vorauszahlungen auf den zu erwartenden Gewinn. Eine jährliche Körperschaftsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt ermittelt dann die exakte Höhe.
Im Anschluss kann es zu einer Nachforderung oder einer Rückzahlung kommen, je nachdem, wie hoch oder niedrig der Gewinn tatsächlich ausgefallen ist. Die Forschungszulage setzt als steuerfreie Erstattung bei der zu leistenden Körperschaftssteuer an und reduziert die Belastung um den gewährten Förderbetrag (ein Überschuss wird ausgezahlt).
Wir stehen dir beim Thema Forschungszulage & Steuererklärung gerne zur Seite (Kontakt).