Die Förderquote bezieht sich auf den prozentualen Anteil, zu dem Unternehmen ihre Ausgaben in FuE-Projekten fördern lassen können. Im Fall der Forschungszulage sind das im Wesentlichen angefallene Kosten für Personal und Auftragsforschung. Mit dem neuen Wachstumschancengesetz hat die Regierung die Förderquoten noch einmal erhöht.
So können KMU ab dem Jahr 2024 ihre Personalkosten mit bis zu 35 % fördern lassen, während die Förderquote bei Auftragsforschung auf 24,5 % angestiegen ist. Beispiel: Ein Projekt mit Ausgaben für Forschungspersonal in Höhe von 1.000.000 Euro kann unter gegebenen Voraussetzungen von einer 350.000 Euro Förderung profitieren.
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