Das Finanzamt ist die zentrale Anlaufstelle für Steuern in Deutschland, ob für Unternehmen oder Privatpersonen. Es beschäftigt sich mit der Verwaltung von Steuern, setzt den zu zahlenden Steuerbetrag fest und kümmert sich anschließend um die Eintreibung. Damit spielt es eine maßgebliche Rolle in der Steuerlandschaft Deutschlands.
Aber das Finanzamt ist auch ein wichtiger Akteur bei der Bewilligung der Forschungszulage. Nachdem ein Antragsteller einen positiven Förderbescheid von der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) erhalten hat, muss er beim Finanzamt einen Antrag auf Festsetzung stellen. Erst dann erfolgt eine Steuerverrechnung oder eine Auszahlung.
Bei weiteren Fragen zum Thema Finanzamt & Forschungszulage beraten wir dich gerne.