ZIM-Förderung steuerfrei? Das musst du zur steuerlichen Behandlung wissen

von | 24.04.2025 | Grundlagen & Rahmenbedingungen, ZIM

Viele Unternehmen fragen sich: Muss ich die ZIM-Förderung versteuern? Die Antwort lautet: Ja – die ZIM-Förderung ist nicht steuerfrei. Zwar ist der Zuschuss nicht umsatzsteuerpflichtig, doch er unterliegt der Ertragsbesteuerung. Gleichzeitig senken die projektbezogenen Aufwendungen die Steuerlast. Wie das im Detail funktioniert, erklären wir dir in diesem Artikel.

Wie wird die ZIM-Förderung steuerlich behandelt?

Die ZIM-Förderung ist ein sogenannter „echter Zuschuss“. Das bedeutet:

  • Sie unterliegt nicht der Umsatzsteuer (vgl. Abschnitt 10.2 Abs. 7 u. 8 UStAE).
  • Sie muss jedoch in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) als sonstiger betrieblicher Ertragangesetzt werden (nicht als außerordentlicher Ertrag, da diese Kategorie handelsrechtlich abgeschafft wurde).
  • Damit ist sie steuerpflichtig im Rahmen der Ertragsbesteuerung, je nach Unternehmensform:
UnternehmensformSteuerart
EinzelunternehmenEinkommensteuer
PersonengesellschaftenEinkommensteuer
KapitalgesellschaftenKörperschaftsteuer
GewerbebetriebeGewerbeertragsteuer

ZIM-Förderung = Anteilsfinanzierung: Was heißt das für die Steuer?

Die ZIM-Förderung deckt nur einen Teil der Projektkosten ab (meist 25 bis 60 Prozent, je nach Unternehmensgröße und Projektform). Das bedeutet:

  • Du bekommst einen Zuschuss, aber nicht die volle Projektfinanzierung.
  • Die Differenz zwischen Gesamtkosten und Zuschuss trägst du selbst.
  • Diese Eigenmittel gelten als betrieblich veranlasster Aufwand und sind steuerlich absetzbar, sofern sie förderfähige Projektkosten betreffen

Beispielhafte Wirkung in der GuV:

  • Ertrag: 100.000 € ZIM-Zuschuss (steuerpflichtig)
  • Aufwand: 250.000 € Projektkosten (steuerlich absetzbar)
  • Saldo in der GuV: -150.000 € (steuermindernd)

👉 Ergebnis: Obwohl der Zuschuss als Ertrag zu versteuern ist, wirkt sich der hohe Aufwand positiv auf deine Steuerlastaus. Du sparst also über die Betriebsausgaben zusätzliche Steuern.

Vorteil durch Kombination: Zuschuss + Steuererleichterung

Die effektive Förderung eines ZIM-Projekts setzt sich zusammen aus:

  • Dem Zuschuss, den du vom Projektträger erhältst.
  • Der Steuerersparnis durch absetzbare Projektkosten.

Das bedeutet: Obwohl du den Zuschuss versteuern musst, profitierst du unterm Strich gleich doppelt: Du bekommst Geld vom Staat und zahlst weniger Steuern.

ZIM-Förderung ist nicht steuerfrei, aber steuerlich vorteilhaft

Auch wenn du die ZIM-Förderung in deiner Steuererklärung als Ertrag angeben musst, ist sie für dein Unternehmen unter dem Strich sehr lohnenswert. Denn du kannst alle förderfähigen Projektkosten als Betriebsausgaben geltend machen. Das senkt deine Steuerlast deutlich und macht die Gesamtförderung besonders attraktiv.

💡 Unser Tipp: Lass dich von deinem Steuerberater unterstützen, wie du die ZIM-Zuwendung korrekt verbuchst und steuerlich optimal behandelst.

Wichtiger Hinweis: Die steuerliche Behandlung der ZIM-Förderung unterscheidet sich von der Forschungszulage, die tatsächlich steuerfrei ist und nicht als Ertrag zu versteuern ist. Die ZIM-Förderung ist dagegen steuerpflichtig im Rahmen der Ertragsbesteuerung.

Häufige Fragen zur steuerlichen Behandlung der ZIM-Förderung

Ist die ZIM-Förderung steuerfrei?

Ja – unter bestimmten Voraussetzungen. Die ZIM-Förderung gilt als zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss und ist in der Regel steuerfrei, wenn sie nicht als Betriebseinnahme dient, sondern direkt projektbezogen verwendet wird. Eine genaue Prüfung durch Steuerberater ist empfehlenswert.

Muss für die ZIM-Förderung die De-minimis-Regelung beachtet werden?

Nein. Die De-minimis-Verordnung spielt bei der ZIM-Förderung keine Rolle. Die ZIM-Zuwendung gilt nicht als De-minimis-Beihilfe, sondern fällt unter eine eigene beihilferechtliche Grundlage.

Dürfen Unternehmen in Schwierigkeiten die ZIM-Förderung beantragen?

Nein. Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind nicht antragsberechtigt. Laut ZIM-Richtlinie muss die Finanzierung des Projekts gesichert sein. Die Eigenerklärung über die Unternehmenssituation erfolgt im Antragsformular (Anlage 10).

Du brauchst Hilfe?

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Portraitfoto mit Kai Thierhoff

Kai Thierhoff

Prof. Dr. Kai Thierhoff, ausgebildeter Betriebswirt und promovierter Experte für Entrepreneurship, ist eine feste Größe in der Gründerszene. Nach seinem Studium in Köln und seiner Promotion an der ebs european business school hat er sich als Gründer und Mitgründer zahlreicher Unternehmen etabliert. Kai ist nicht nur in der Praxis tief verwurzelt, sondern teilt sein Wissen auch als Dozent für Entrepreneurship an der Rheinischen Hochschule in Köln.

In über 20 Jahren mit seinem Beratungsunternehmen hat er in hunderten Kundenprojekten praxisrelevantes Wissen im Bereich Funding und insbesondere öffentliche Förderungen aufgebaut. Spezialisiert auf die Förderung aus dem Forschungszulagengesetz begleitete Kai mit seinem Team bereits hunderte Unternehmen zu einem erfolgreichen Förderbescheid in siebenstelliger Höhe.

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