Gerade bei komplexen Forschungs- und Entwicklungsprojekten im Mittelstand ist es keine Seltenheit: Zeitpläne geraten ins Wanken. Verzögerungen durch Personalwechsel, technische Herausforderungen oder äußere Einflüsse wie die Corona-Pandemie können den Abschluss gefährden.
Im ZIM-Programm kann in vielen Fällen eine kostenneutrale Laufzeitverlängerung beantragt werden. In diesem Beitrag erfährst du dazu alles, was du wissen musst.
Wann ist eine ZIM-Laufzeitverlängerung möglich?
Laut offiziellen Angaben des BMWK kann eine Laufzeitverlängerung im ZIM-Programm gewährt werden, wenn glaubhaft gemachte Verzögerungen vorliegen. Das kann z. B. durch personelle Engpässe oder unvorhergesehene technische Hürden der Fall sein.
Wichtig: Ausgenommen ist die Netzwerkphase 1 bei Innovationsnetzwerken – hier sind keine Verlängerungen vorgesehen.
Was muss bei der Antragstellung beachtet werden?
Ein Antrag auf ZIM-Laufzeitverlängerung muss vor Ablauf des bewilligten Projektzeitraums gestellt werden. Dazu reicht in der Regel ein formloses Schreiben an den betreuenden Projektträger. Darin muss nachvollziehbar begründet werden, weshalb das Projekt nicht wie geplant abgeschlossen werden kann.
Wichtige Punkte für den Antrag:
- Förderkennzeichen angeben
- Begründung der Verzögerung
- Angabe des gewünschten neuen Enddatums
- Idealerweise: Zeitplananpassung im Anhang
Verlängerung bei Corona-bedingten Verzögerungen
Die Corona-Pandemie hat viele Projekte betroffen – insbesondere durch Personalengpässe, Homeoffice, temporäre Unternehmensschließungen oder unterbrochene Lieferketten. Das ZIM-Programm trägt dieser Situation Rechnung:
- Laufzeitverlängerungen sind grundsätzlich möglich, sofern die Gründe glaubhaft dargelegt werden.
- Die Möglichkeit, Zahlungsanforderungen monatlich statt quartalsweise zu stellen, war eine pandemiebedingte Ausnahme und gilt derzeit grundsätzlich nicht mehr.
- Projektunterbrechungen sollten weiterhin formlos gemeldet werden.
- Die Übertragung von Mitteln aus 2020 ins Folgejahr war eine pandemiebedingte Ausnahme und ist aktuell nicht mehr vorgesehen.
- Stornokosten für Reisen oder Veranstaltungen sind nur dann zuwendungsfähig, wenn sie im direkten Zusammenhang mit dem Projekt und einer pandemiebedingten Absage stehen und dies vom Projektträger genehmigt wird.
Was gilt bei Unterbrechung oder Schließung?
Muss dein Unternehmen das Projekt unterbrechen, solltest du den Projektträger unverzüglich informieren. Reiche ein formloses Schreiben mit Angabe des Förderkennzeichens und des Zeitraums der Unterbrechung ein. Für Zeiten, in denen keine Projektarbeit stattfindet (z. B. wegen Schließung), können auch keine förderfähigen Kosten abgerechnet werden.
Fristen für Zwischen- und Schlussberichte
Es gibt keine generelle Fristverlängerung für die Abgabe von Berichten. Ob eine Fristverlängerung gewährt wird, entscheidet der Projektträger im Einzelfall und es besteht kein Anspruch darauf. Wenn du also weißt, dass du Fristen nicht einhalten kannst, informiere deinen Ansprechpartner rechtzeitig und bitte um eine angemessene Fristverlängerung.
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Fazit: ZIM-Laufzeitverlängerung ist kein Problem – mit dem richtigen Vorgehen
Eine Laufzeitverlängerung im ZIM ist in vielen Fällen möglich – auch bei unvorhersehbaren Ereignissen wie Corona. Wichtig ist, dass du frühzeitig das Gespräch mit deinem Projektträger suchst, alle Informationen offenlegst und deinen Antrag sauber begründest. Bei Unsicherheit unterstützen wir dich gerne dabei – vereinbare jetzt dein kostenloses Beratungsgespräch.



