ZIM-Förderung kombinieren: So geht’s mit der Forschungszulage

von | 15.07.2025 | Forschungszulage, Tipps, ZIM

Du willst maximale Fördermittel für dein F&E-Vorhaben? Dann solltest du prüfen, ob sich die ZIM-Förderung mit der Forschungszulage kombinieren lässt. Denn bei richtiger Planung kannst du so erhebliche Förderbeträge sichern, ohne in Konflikt mit rechtlichen Vorgaben zu geraten.

In diesem Leitfaden erfährst du, wie die Kombination funktioniert, worauf du achten musst und wie du Schritt für Schritt vorgehst.

Die Programme im Überblick

ZIM-Förderung: Zuschuss für Innovationsprojekte

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist eine der wichtigsten Förderlinien des Bundes für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Es richtet sich an technologieoffene FuE-Projekte und bietet Zuschüsse für Einzel-, Kooperations- oder Netzwerkprojekte. 

Die gängigen Förderquoten liegen bei bis zu 45 % für kleine Unternehmen in strukturschwachen Regionen und 40 % für kleine Unternehmen bei Einzelprojekten; bei Kooperationsprojekten kann die Förderquote in Einzelfällen höher sein. Zudem können auch Durchführbarkeitsstudien unterstützt werden.

Mehr zum ZIM findest du in unseren Beiträgen zur ZIM-Antragstellung, ZIM-Förderhöhe und zu den ZIM-Voraussetzungen.

Forschungszulage: Steuerliche Förderung mit Flexibilität

Die Forschungszulage ist ein steuerliches Förderinstrument, das seit April 2020 Unternehmen aller Größen offensteht. Die Fördersätze betragen für KMU bis zu 35 % der förderfähigen Personalkosten, für größere Unternehmen 25 %. Für Auftragsforschung werden bis zu 70 % der Auftragsforschungskosten anerkannt. 

Prototypen- und bestimmte Maschinenkosten sind ebenfalls förderfähig. Der Antrag erfolgt digital über das Portal der Bescheinigungsstelle (BSFZ), die Prüfung der Auszahlung übernimmt das zuständige Finanzamt.

Mehr zur praktischen Umsetzung findest du in unseren Beiträgen zur Forschungszulage-Dokumentation und zur Forschungszulage-Antragstellung.

Rechtliche Grundlage: Kombination erlaubt, aber kein Doppelförderung

ZIM-Förderung und Forschungszulage lassen sich rechtlich kombinieren, solange eine klare Trennung der geförderten Kosten erfolgt. Eine doppelte Förderung derselben Kostenposition ist ausgeschlossen.

Das heißt: Du musst von Anfang an die förderfähigen Aufwendungen eindeutig abgrenzen und dokumentieren. Wichtig ist eine saubere Zuordnung und lückenlose Nachweise.

Schritt für Schritt: So kombinierst du beide Programme richtig

Projektanalyse: Die Basis schaffen

Bevor du loslegst, analysiere dein Vorhaben im Detail:

  • Gibt es bereits einen ZIM-Antrag oder eine laufende Förderung?
  • Welche Projektteile eignen sich für ZIM, welche für die Forschungszulage?
  • Welche Kostenarten fallen an (Personal, externe Leistungen, Prototypen, etc.)?

Setze frühzeitig auf eine strukturierte Zeiterfassung, insbesondere bei Mitarbeitenden, die in mehreren Projektteilen arbeiten. Das erleichtert die spätere Zuordnung.

Kostenabgrenzung: Saubere Trennung der Aufwendungen

Die zentrale Herausforderung ist die eindeutige Zuordnung:

  • Personal: Teile Arbeitszeiten projektbezogen auf (z. B. 60 % ZIM, 40 % FZ)
  • Prototypen: Ordne Materialkosten je nach Projektziel zu
  • Externe Leistungen: Dokumentiere klar, welche Leistung welchem Projekt dient

Diese Trennung muss sowohl im Antrag als auch in der Abrechnung transparent gemacht werden.

Dokumentation: Ohne Nachweise keine Förderung

Für den ZIM-Antrag brauchst du eine Projektbeschreibung, ein Budget mit Aufschlüsselung, einen Zeitplan und messbare Ziele. Bei der Forschungszulage hingegen zählen insbesondere Stundenzettel, Aufgabenbeschreibungen und interne Nachweise zur F&E-Tätigkeit.

Nutze Tools wie:

  • Projekttagebuch
  • Stundenkarten
  • Tagesprotokolle

Je besser die Dokumentation, desto reibungsloser die Prüfung. Tipp: Lass deine Unterlagen vor Abgabe prüfen, etwa durch einen Berater..

Anträge stellen: Formale Schritte beachten

Beim ZIM musst du den Antrag vor Projektbeginn einreichen. Nach Bewilligung folgen Projektstart, regelmäßige Zwischenberichte und die Abrechnung der Förderung.

Die Forschungszulage kannst du rückwirkend bis zu vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres beantragen, in dem die Aufwendungen entstanden sind. Der Antrag erfolgt über das FUBiN-Portal. Nach Prüfung durch die BSFZ und das Finanzamt erfolgt die Auszahlung

Praxisbeispiel: So funktioniert die Kombination in der Realität

Die fiktive „TechModul GmbH“ entwickelt ein neues modulares Bauteil. Mitarbeiterin Sara ist sowohl im ZIM-Projekt zur Produktentwicklung tätig als auch in genereller Forschung.


Ihre Arbeitsstunden dokumentiert sie sauber:

  • 800 Stunden für das ZIM-Projekt
  • 400 Stunden für allgemeine Forschung (für FZ)

Förderaufteilung:

  • ZIM: 500.000 Euro Gesamtkosten, angenommene Förderung (zum Beispiel): 45 % = 225.000 Euro Zuschuss
  • FZ: 200.000 Euro Personalkosten, für KMU 35 % Zulage = 70.000 Euro Steuerrückzahlung (statt konstant 25 %)

So gelingt die Kombination: kein Konflikt, maximale Förderquote.

Zwischenfazit

Die Kombination von ZIM-Förderung und Forschungszulage ist möglich, sinnvoll und lukrativ – aber nur bei klarer Struktur und sauberer Trennung der Kosten. Wer rechtzeitig plant, systematisch dokumentiert und auf erfahrene Begleitung setzt, kann viel mehr Fördermittel herausholen, ohne in die Doppelförderungsfalle zu tappen.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich dieselbe Person für beide Programme ansetzen?

Ja, solange die Arbeitszeit klar dokumentiert und aufgeteilt ist.

Werden Maschinenkosten durch die Forschungszulage gefördert?

Ja, seit 28.03.2024 sind auch anteilige Abschreibungen für neue bewegliche Wirtschaftsgüter (z. B. Maschinen) förderfähig, soweit diese dem F&E-Projekt zuzuordnen sind.

Kann ich die Forschungszulage auch rückwirkend beantragen?

Ja, bis zu vier Jahre nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres. Wichtig: Der Antrag muss vor Ablauf dieser Frist gestellt werden.

Jetzt Förderstrategie prüfen lassen

Du willst wissen, wie du die ZIM-Förderung kombinieren kannst? Wir analysieren dein Projekt und zeigen dir eine realistische Kombistrategie mit maximaler Förderwirkung.

➡️ Kostenloses Beratungsgespräch vereinbaren

Portraitfoto mit Kai Thierhoff

Kai Thierhoff

Prof. Dr. Kai Thierhoff, ausgebildeter Betriebswirt und promovierter Experte für Entrepreneurship, ist eine feste Größe in der Gründerszene. Nach seinem Studium in Köln und seiner Promotion an der ebs european business school hat er sich als Gründer und Mitgründer zahlreicher Unternehmen etabliert. Kai ist nicht nur in der Praxis tief verwurzelt, sondern teilt sein Wissen auch als Dozent für Entrepreneurship an der Rheinischen Hochschule in Köln.

In über 20 Jahren mit seinem Beratungsunternehmen hat er in hunderten Kundenprojekten praxisrelevantes Wissen im Bereich Funding und insbesondere öffentliche Förderungen aufgebaut. Spezialisiert auf die Förderung aus dem Forschungszulagengesetz begleitete Kai mit seinem Team bereits hunderte Unternehmen zu einem erfolgreichen Förderbescheid in siebenstelliger Höhe.

Lass dein innovatives Unternehmensprojekt mit bis zu 3,5 Mio. € pro Jahr fördern

Wir beantragen gemeinsam die stattliche Zertifizierung für deine Forschungs- und Entwicklungstätigkeit. Du erhältst dadurch nicht rückzahlbare Zuschüsse von bis zu 3,5 Mio. € pro Unternehmen / Jahr!