Du willst maximale Fördermittel für dein F&E-Vorhaben? Dann solltest du prüfen, ob sich die ZIM-Förderung mit der Forschungszulage kombinieren lässt. Denn bei richtiger Planung kannst du so erhebliche Förderbeträge sichern, ohne in Konflikt mit rechtlichen Vorgaben zu geraten.
In diesem Leitfaden erfährst du, wie die Kombination funktioniert, worauf du achten musst und wie du Schritt für Schritt vorgehst.
Die Programme im Überblick
ZIM-Förderung: Zuschuss für Innovationsprojekte
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist eine der wichtigsten Förderlinien des Bundes für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Es richtet sich an technologieoffene FuE-Projekte und bietet Zuschüsse für Einzel-, Kooperations- oder Netzwerkprojekte.
Die gängigen Förderquoten liegen bei bis zu 45 % für kleine Unternehmen in strukturschwachen Regionen und 40 % für kleine Unternehmen bei Einzelprojekten; bei Kooperationsprojekten kann die Förderquote in Einzelfällen höher sein. Zudem können auch Durchführbarkeitsstudien unterstützt werden.
Mehr zum ZIM findest du in unseren Beiträgen zur ZIM-Antragstellung, ZIM-Förderhöhe und zu den ZIM-Voraussetzungen.
Forschungszulage: Steuerliche Förderung mit Flexibilität
Die Forschungszulage ist ein steuerliches Förderinstrument, das seit April 2020 Unternehmen aller Größen offensteht. Die Fördersätze betragen für KMU bis zu 35 % der förderfähigen Personalkosten, für größere Unternehmen 25 %. Für Auftragsforschung werden bis zu 70 % der Auftragsforschungskosten anerkannt.
Prototypen- und bestimmte Maschinenkosten sind ebenfalls förderfähig. Der Antrag erfolgt digital über das Portal der Bescheinigungsstelle (BSFZ), die Prüfung der Auszahlung übernimmt das zuständige Finanzamt.
Mehr zur praktischen Umsetzung findest du in unseren Beiträgen zur Forschungszulage-Dokumentation und zur Forschungszulage-Antragstellung.
Rechtliche Grundlage: Kombination erlaubt, aber kein Doppelförderung
ZIM-Förderung und Forschungszulage lassen sich rechtlich kombinieren, solange eine klare Trennung der geförderten Kosten erfolgt. Eine doppelte Förderung derselben Kostenposition ist ausgeschlossen.
Das heißt: Du musst von Anfang an die förderfähigen Aufwendungen eindeutig abgrenzen und dokumentieren. Wichtig ist eine saubere Zuordnung und lückenlose Nachweise.
Schritt für Schritt: So kombinierst du beide Programme richtig
Projektanalyse: Die Basis schaffen
Bevor du loslegst, analysiere dein Vorhaben im Detail:
- Gibt es bereits einen ZIM-Antrag oder eine laufende Förderung?
- Welche Projektteile eignen sich für ZIM, welche für die Forschungszulage?
- Welche Kostenarten fallen an (Personal, externe Leistungen, Prototypen, etc.)?
Setze frühzeitig auf eine strukturierte Zeiterfassung, insbesondere bei Mitarbeitenden, die in mehreren Projektteilen arbeiten. Das erleichtert die spätere Zuordnung.
Kostenabgrenzung: Saubere Trennung der Aufwendungen
Die zentrale Herausforderung ist die eindeutige Zuordnung:
- Personal: Teile Arbeitszeiten projektbezogen auf (z. B. 60 % ZIM, 40 % FZ)
- Prototypen: Ordne Materialkosten je nach Projektziel zu
- Externe Leistungen: Dokumentiere klar, welche Leistung welchem Projekt dient
Diese Trennung muss sowohl im Antrag als auch in der Abrechnung transparent gemacht werden.
Dokumentation: Ohne Nachweise keine Förderung
Für den ZIM-Antrag brauchst du eine Projektbeschreibung, ein Budget mit Aufschlüsselung, einen Zeitplan und messbare Ziele. Bei der Forschungszulage hingegen zählen insbesondere Stundenzettel, Aufgabenbeschreibungen und interne Nachweise zur F&E-Tätigkeit.
Nutze Tools wie:
- Projekttagebuch
- Stundenkarten
- Tagesprotokolle
Je besser die Dokumentation, desto reibungsloser die Prüfung. Tipp: Lass deine Unterlagen vor Abgabe prüfen, etwa durch einen Berater..
Anträge stellen: Formale Schritte beachten
Beim ZIM musst du den Antrag vor Projektbeginn einreichen. Nach Bewilligung folgen Projektstart, regelmäßige Zwischenberichte und die Abrechnung der Förderung.
Die Forschungszulage kannst du rückwirkend bis zu vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres beantragen, in dem die Aufwendungen entstanden sind. Der Antrag erfolgt über das FUBiN-Portal. Nach Prüfung durch die BSFZ und das Finanzamt erfolgt die Auszahlung
Praxisbeispiel: So funktioniert die Kombination in der Realität
Die fiktive „TechModul GmbH“ entwickelt ein neues modulares Bauteil. Mitarbeiterin Sara ist sowohl im ZIM-Projekt zur Produktentwicklung tätig als auch in genereller Forschung.
Ihre Arbeitsstunden dokumentiert sie sauber:
- 800 Stunden für das ZIM-Projekt
- 400 Stunden für allgemeine Forschung (für FZ)
Förderaufteilung:
- ZIM: 500.000 Euro Gesamtkosten, angenommene Förderung (zum Beispiel): 45 % = 225.000 Euro Zuschuss
- FZ: 200.000 Euro Personalkosten, für KMU 35 % Zulage = 70.000 Euro Steuerrückzahlung (statt konstant 25 %)
So gelingt die Kombination: kein Konflikt, maximale Förderquote.
Zwischenfazit
Die Kombination von ZIM-Förderung und Forschungszulage ist möglich, sinnvoll und lukrativ – aber nur bei klarer Struktur und sauberer Trennung der Kosten. Wer rechtzeitig plant, systematisch dokumentiert und auf erfahrene Begleitung setzt, kann viel mehr Fördermittel herausholen, ohne in die Doppelförderungsfalle zu tappen.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich dieselbe Person für beide Programme ansetzen?
Ja, solange die Arbeitszeit klar dokumentiert und aufgeteilt ist.
Werden Maschinenkosten durch die Forschungszulage gefördert?
Ja, seit 28.03.2024 sind auch anteilige Abschreibungen für neue bewegliche Wirtschaftsgüter (z. B. Maschinen) förderfähig, soweit diese dem F&E-Projekt zuzuordnen sind.
Kann ich die Forschungszulage auch rückwirkend beantragen?
Ja, bis zu vier Jahre nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres. Wichtig: Der Antrag muss vor Ablauf dieser Frist gestellt werden.
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