Förderfähige Projekte im ZIM-Programm: Was wird unterstützt?

von | 14.06.2025 | Grundlagen & Rahmenbedingungen, ZIM

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist das wichtigste technologie- und branchenoffene Förderprogramm des Bundes für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Es bietet finanzielle Unterstützung für innovative Projekte, die wirtschaftlich verwertbar sind – auch im Verbund mit anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen.

Doch welche Projekte sind im ZIM-Programm konkret förderfähig? In diesem Beitrag zeigen wir dir, was ein Projekt „förderfähig“ macht, welche Arten von Vorhaben unterstützt werden – und wie du dein Projekt erfolgreich positionierst.

Wann ist ein Projekt ZIM-förderfähig?

Grundsätzlich gilt: Das ZIM-Programm fördert Forschung und Entwicklung (FuE), die zu neuen Produkten, Verfahren oder technischen Dienstleistungen führen. Das Vorhaben muss einen erkennbaren technischen Fortschritt gegenüber dem Stand der Technik darstellen und mit einem erheblichen technischen Risiko verbunden sein.

Voraussetzungen im Überblick

  • Innovationshöhe: Das Vorhaben muss einen erkennbaren technischen Fortschritt gegenüber dem Stand der Technik darstellen und mit einem erheblichen technischen Risiko verbunden sein.
  • Marktorientierung: Es besteht eine klare wirtschaftliche Verwertungsperspektive.
  • Technische Herausforderung: Die Entwicklung darf keine routinemäßige Weiterentwicklung sein, sondern muss technisch anspruchsvoll sein.
  • Eigenanteil: Das Unternehmen muss bereit sein, einen Eigenanteil an den Projektkosten zu tragen.
  • Projektstruktur: Das Vorhaben ist zeitlich befristet, in sich geschlossen und mit einem klaren Projektplan versehen.

Diese Kriterien sind essenziell, um die Förderfähigkeit sicherzustellen

👉 Weitere Infos dazu findest du im Artikel ZIM Voraussetzungen für Unternehmen.

Welche Projektarten sind im ZIM-Programm förderfähig?

Das ZIM-Programm unterscheidet zwischen drei Förderformen. Diese entscheiden darüber, ob du als einzelnes Unternehmen, im Verbund oder mit einem Forschungspartner antrittst.

1. ZIM-Einzelprojekte (für KMU)

Forschung und Entwicklung durch ein einzelnes KMU. Hier können bis zu 690.000 Euro an förderfähigen Kosten angesetzt werden.

Du forschst als einzelnes Unternehmen an einer innovativen Lösung? Dann ist diese Variante richtig für dich. 

Beispiele:

  • Entwicklung einer neuen Software-Plattform zur Datenanalyse
  • Neues energieeffizientes Kühlverfahren für industrielle Anwendungen

2. ZIM-Kooperationsprojekte (KMU + Partner)

Gemeinsame Innovationsprojekte von mindestens zwei Unternehmen oder einem Unternehmen und einer Forschungseinrichtung. Dabei gelten Mindestanforderungen an die Anzahl der Partner und deren Betriebsstätten in Deutschland. Die Fördersummen können bis zu 3 Millionen Euro betragen.

Beispiele:

  • Gemeinsame Entwicklung eines Robotik-Systems zwischen Maschinenbauer und Elektronikzulieferer
  • Kooperation zwischen Medizintechnik-Startup und Hersteller für Verbrauchsmaterialien

3. ZIM-Innovationsnetzwerke

Langfristige Zusammenarbeit von mindestens sechs Unternehmen mit Netzwerkmanagement, die den Wissenstransfer und die gemeinsame Entwicklung neuer Technologien fördern. Auch internationale Netzwerke mit bestimmten Mindestpartnerzahlen sind möglich

Weitere Infos findest du hier: ZIM Beratung & Unterstützung.

Was gilt als förderfähige Entwicklung?

Der Schwerpunkt des ZIM liegt auf technischer Entwicklung mit innovativem Charakter. Gefördert werden FuE-Projekte, die über den Stand der Technik hinausgehen und ein erhebliches technisches Risiko tragen. 

Typische Beispiele sind:

  • Produktinnovationen: Neue Bauteile, verbesserte Geräte oder digitale Systeme.
  • Verfahrensinnovationen: Neue Fertigungs- oder Testverfahren, Automatisierungslösungen.
  • Dienstleistungsinnovationen: Technisch geprägte Serviceprozesse, z. B. KI-gestützte Wartungssysteme.

👉 Wichtig: Die Innovation muss über den Stand der Technik hinausgehen – einfache Weiterentwicklungen oder rein organisatorische Innovationen sind nicht förderfähig.

Was wird im ZIM nicht gefördert?

Nicht alle Vorhaben sind im Rahmen des ZIM-Programms zulässig. Nicht förderfähig sind insbesondere:

  • Reine Markteinführungen, Vertriebs- und Marketingmaßnahmen.
  • Reine Grundlagenforschung ohne wirtschaftliche Zielsetzung.
  • Projekte mit überwiegend organisatorischen oder betriebswirtschaftlichen Inhalten.
  • Routineentwicklungen wie Serienfertigung, Wartung oder Reparatur.
  • Projekte, die bereits vor Antragstellung begonnen wurden.
  • Unternehmen aus bestimmten Branchen wie Land- und Forstwirtschaft, Fischerei oder Verkehrswesen (je nach Richtlinie

👉 Mehr zum Thema findest du im Beitrag ZIM Nachweise und Dokumentation.

Werden auch Durchführbarkeitsstudien im ZIM gefördert?

Im ZIM-Programm sind Durchführbarkeitsstudien (auch Machbarkeitsstudien genannt) grundsätzlich förderfähig, wenn sie im Rahmen eines Innovationsprojekts durchgeführt werden und einen klaren Bezug zur Entwicklung neuer technischer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen haben.

Was sind Durchführbarkeitsstudien?

Durchführbarkeitsstudien dienen dazu, die technische und wirtschaftliche Realisierbarkeit einer geplanten Innovation vorab systematisch zu prüfen. Sie helfen, Risiken abzuschätzen, technische Lösungsansätze zu bewerten und die Erfolgsaussichten eines Projekts zu verbessern.

Fördervoraussetzungen für Durchführbarkeitsstudien im ZIM

  • Die Studie muss einen innovativen, technischen Charakter haben und sich klar auf eine geplante Produkt- oder Verfahrensentwicklung beziehen.
  • Es darf sich nicht um reine Markt- oder Organisationsanalysen handeln.
  • Die Studie sollte technische Risiken adressieren und zur Entscheidungsfindung für die anschließende Entwicklung beitragen.
  • Die Durchführbarkeitsstudie muss Teil eines zeitlich klar abgegrenzten Projekts mit definierten Zielen sein.

Förderfähige Projekte erkennen & richtig planen

Das ZIM-Programm unterstützt KMU bei technisch anspruchsvollen Innovationsprojekten mit klarer wirtschaftlicher Verwertbarkeit und erheblichem technischem Risiko. 

Die Förderquoten sind gestaffelt und liegen je nach Unternehmensgröße und Standort zwischen bis zu 45 Prozent für Einzelprojekte betragen. Einzelprojekte können bis zu 690.000 Euro an förderfähigen Kosten umfassen, Kooperationsprojekte und Netzwerke ermöglichen höhere Fördersummen.

Mit dem richtigen Projekt und Partnern aus verschiedenen Branchen wie Software, Maschinenbau, Umwelttechnik oder KI kann das ZIM eine wertvolle Unterstützung für die Innovationsentwicklung bieten.

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Portraitfoto mit Kai Thierhoff

Kai Thierhoff

Prof. Dr. Kai Thierhoff, ausgebildeter Betriebswirt und promovierter Experte für Entrepreneurship, ist eine feste Größe in der Gründerszene. Nach seinem Studium in Köln und seiner Promotion an der ebs european business school hat er sich als Gründer und Mitgründer zahlreicher Unternehmen etabliert. Kai ist nicht nur in der Praxis tief verwurzelt, sondern teilt sein Wissen auch als Dozent für Entrepreneurship an der Rheinischen Hochschule in Köln.

In über 20 Jahren mit seinem Beratungsunternehmen hat er in hunderten Kundenprojekten praxisrelevantes Wissen im Bereich Funding und insbesondere öffentliche Förderungen aufgebaut. Spezialisiert auf die Förderung aus dem Forschungszulagengesetz begleitete Kai mit seinem Team bereits hunderte Unternehmen zu einem erfolgreichen Förderbescheid in siebenstelliger Höhe.

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