ZIM: Förderfähige Kosten im Überblick

von | 11.06.2025 | Grundlagen & Rahmenbedingungen, ZIM

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Forschungseinrichtungen bei der Entwicklung technologischer Innovationen. Damit du von der Förderung maximal profitierst, ist es entscheidend zu wissen, welche Kosten als förderfähig gelten – und welche nicht.

In diesem Beitrag geben wir dir einen kompakten Überblick über die wichtigsten zuwendungsfähigen Kosten des ZIM, Tipps zur korrekten Dokumentation und Hinweise für die Antragstellung.

Was gilt als förderfähige Kosten im ZIM?

Grundsätzlich werden alle projektbezogenen FuE-Ausgaben gefördert, die für die Umsetzung eines genehmigten Innovationsprojekts notwendig und nachgewiesen sind. Dazu zählen unter anderem:

1. Personalkosten

  • Interne Mitarbeiter, die direkt an FuE-Aufgaben beteiligt sind
  • Zeitanteilige Erfassung per Stundenzettel notwendig (GoBD-konform)
  • Auch projektbezogene Lohnnebenkosten sind förderfähig (z. B. Sozialversicherungsbeiträge)

Tipp: Mehr zur korrekten Zeiterfassung findest du im Artikel ZIM Nachweise & Dokumentation

2. Auftragskosten (FuE-Dienstleistungen)

  • Externe Forschungsdienstleister innerhalb der EU oder des EWR
  • Z. B. Labore, Softwareentwicklung, Prototypenbau durch Dritte
  • Wichtig: Leistungen müssen extern vergeben und marktüblich abgerechnet werden
  • Wichtig: Externe Dienstleistungen dürfen maximal 35 % der Personaleinzelkosten betragen

3. Materialkosten

  • Verbrauchsmaterialien, Rohstoffe, Hilfsstoffe, die im Projekt direkt eingesetzt werden
  • z. B. Elektronikbauteile, Chemikalien, 3D-Druck-Material
  • Auch spezielle Werkzeuge und Hilfsmittel für Prototypen gelten als förderfähig

4. Geräteabschreibung

Investitionen in neue oder vorhandene FuE-Geräte sind anteilig für die projektbezogene Nutzung förderfähig (lineare Abschreibung). Bei Leasing können anteilige Leasingraten berücksichtigt werden. Projektanteilige Kosten für Gebäude und Grundstücke sind im ZIM nicht förderfähig

5. Kosten für Schutzrechte

  • Anmeldung und Sicherung von Patenten oder Gebrauchsmustern
  • z. B. Patentberatung, Anwaltskosten, Patentamtgebühren
  • Gilt auch für internationale Schutzrechtsanmeldungen (z. B. über das EPA oder WIPO)

6. Reisekosten

  • Projektbezogene Dienstreisen (z. B. Besuche bei Forschungspartnern, Testumgebungen)
  • Üblich nach Bundesreisekostengesetz abrechenbar
  • Auch Reisen zu Fachmessen sind förderfähig, wenn sie unmittelbar dem Projekt dienen

7. Durchführbarkeitsstudien

  • Studien, die die technische und wirtschaftliche Machbarkeit des FuE-Vorhabens belegen. 
  • Seit 2025 beträgt die maximale Projektlaufzeit 12 Monate (vorher 8 Monate). 
  • Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe. Studien können auch durch Dritte durchgeführt und als Auftragskosten abgerechnet werden.

Nicht förderfähige Kosten im ZIM

Nicht förderfähige Kosten sind dagegen unter anderem:

  • Verwaltungskosten, allgemeine Betriebskosten
  • Vertrieb, Marketing, Schulungen
  • Serienfertigung, Routine-Tests ohne Entwicklungscharakter
  • Ausgaben ohne klaren Projektbezug

👉 Auch interessant: Förderfähige Projekte im ZIM-Programm

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderquote hängt von Projektart und Unternehmensgröße ab. Für ZIM-Einzelprojekte gelten beispielsweise:

  • KMU bis 50 MA: bis zu 40 % (45 % in strukturschwachen Regionen) förderfähigen Kosten (maximal 690.000 Euro)
  • Mittlere Unternehmen: bis zu 35 % (maximal 690.000 Euro)
  • Forschungseinrichtungen in Verbundprojekten: bis zu 100 %

Die Gesamtsumme bei Kooperationsprojekten ist auf 3 Mio. € begrenzt

👉 Im Detail: Förderhöhe und -quoten der ZIM-Förderung im Überblick

Häufige Fragen zu förderfähigen Kosten im ZIM-Programm

Welche Kostenarten sind im ZIM-Programm besonders relevant?

Vor allem Personalkosten, Auftragsforschung (max. 35 % der Personalkosten), Materialkosten, Schutzrechte und projektbezogene Reisekosten gehören zu den gängigen förderfähigen Ausgaben.

Wie dokumentiere ich förderfähige Kosten korrekt?

Die Kosten sollten projektbezogen, nachvollziehbar und prüffest dokumentiert werden – z. B. mit Stundenzetteln, Rechnungen und Verträgen. Details dazu findest du im Artikel ZIM Nachweise & Dokumentation.

Können auch vorbereitende Studien gefördert werden?

Ja, sogenannte Durchführbarkeitsstudien zählen zu den förderfähigen Aufwendungen, wenn sie technische oder wirtschaftliche Grundlagen für das Projekt schaffen. Seit 2025 beträgt die maximale Laufzeit 12 Monate und die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe.

Mit klarem Budget zur optimalen Förderung

Nur wer weiß, welche Kosten im ZIM-Programm als förderfähig gelten, kann das volle Potenzial der Innovationsförderung ausschöpfen. Unser Tipp: Kalkuliere frühzeitig mit den richtigen Kostenarten und dokumentiere sie durchgängig.

Du bist unsicher, ob dein Vorhaben oder einzelne Kostenpunkte förderfähig sind? Dann vereinbare dein kostenloses Erstgespräch zur ZIM-Förderberatung. Falls du noch zögerst, erfährst du hier, warum sich eine Beratung auf jkeden Fall für dich lohnt.

Portraitfoto mit Kai Thierhoff

Kai Thierhoff

Prof. Dr. Kai Thierhoff, ausgebildeter Betriebswirt und promovierter Experte für Entrepreneurship, ist eine feste Größe in der Gründerszene. Nach seinem Studium in Köln und seiner Promotion an der ebs european business school hat er sich als Gründer und Mitgründer zahlreicher Unternehmen etabliert. Kai ist nicht nur in der Praxis tief verwurzelt, sondern teilt sein Wissen auch als Dozent für Entrepreneurship an der Rheinischen Hochschule in Köln.

In über 20 Jahren mit seinem Beratungsunternehmen hat er in hunderten Kundenprojekten praxisrelevantes Wissen im Bereich Funding und insbesondere öffentliche Förderungen aufgebaut. Spezialisiert auf die Förderung aus dem Forschungszulagengesetz begleitete Kai mit seinem Team bereits hunderte Unternehmen zu einem erfolgreichen Förderbescheid in siebenstelliger Höhe.

Lass dein innovatives Unternehmensprojekt mit bis zu 3,5 Mio. € pro Jahr fördern

Wir beantragen gemeinsam die stattliche Zertifizierung für deine Forschungs- und Entwicklungstätigkeit. Du erhältst dadurch nicht rückzahlbare Zuschüsse von bis zu 3,5 Mio. € pro Unternehmen / Jahr!