Du willst herausfinden, ob Dein Innovationsprojekt technisch machbar, wirtschaftlich tragfähig und förderfähig ist? Die ZIM-Durchführbarkeitsstudie unterstützt dich dabei – mit bis zu 70 Prozent Förderung.
Hier erfährst du, was genau gefördert wird, wer antragsberechtigt ist und wie du deine Studie erfolgreich vorbereitest.
Was wird durch ZIM Durchführbarkeitsstudien gefördert?
Durchführbarkeitsstudien im ZIM (Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand) dienen der strukturierten Vorbereitung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten. Gefördert wird die Ermittlung der Realisierbarkeit und Erfolgsaussichten innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen.
Geförderte Inhalte der Durchführbarkeitsstudien:
- Technische Vorprojekte, Vorstudien und Tests zur Bewertung der Erfolgsaussichten
- Untersuchung des Stands von Wissenschaft, Technik und Schutzrechten
- Identifikation notwendiger FuE-Arbeiten
- Ermittlung wissenschaftlich-technischer Ressourcen
- Gegebenenfalls Identifikation geeigneter Kooperationspartner
- Analyse des Marktpotenzials
💡 Tipp: Externe Dienstleister können eingebunden werden – bis zu zwei pro Studie sind zulässig.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die:
- ein ZIM-FuE-Projekt vorbereiten,
- eigenes qualifiziertes Personal zur Durchführung der Studie einsetzen,
- den Eigenanteil finanzieren können und
Hier eine Übersicht der Unternehmensarten, die gefördert werden:
Unternehmensart | Beschäftigte | Umsatz / Bilanzsumme | Zusatzkriterium |
---|---|---|---|
Kleinstunternehmen | <10 | bis 2 Mio € | – |
Kleine Unternehmen | <50 | bis 10 Mio € | Junges Unternehmen (≤10 Jahre) oder letzte ZIM-Förderung ≥3 Jahre her |
Mittlere Unternehmen | <250 | bis 50 Mio € / 43 Mio € | wie oben |
Weitere mittelständische Unternehmen | <1000 | – | wie oben |
Hinweis: Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe.
Wie wird gefördert?
Förderhöhe & Laufzeit
- Einzelstudie: bis zu 125.000 Euro
- Kooperationsstudie: bis zu 250.000 Euro
- Nicht-technische Bestandteile: max. 40.000 Euro (Einzel), max. 50.000 Euro (Koop)
- Laufzeit: bis zu 12 Monate
- Häufigkeit: max. zwei bewilligte Studien pro Unternehmen innerhalb von 12 Monaten
Maximale Fördersätze
- Kleine Unternehmen: 70 Prozent
- Mittlere Unternehmen: 60 Prozent
- Weitere Mittelständler: 50 Prozent
Förderfähige Kosten
- Personalkosten der beteiligten Mitarbeiter
- Externe Aufträge an max. zwei Dienstleister (z. B. Marktstudien, technische Gutachten)
Tipp: Auch Vorstudien zu Partnerprojekten lassen sich gefördert vorbereiten.
Lies außerdem:
Wie weit muss das FuE-Projekt vorgeplant sein?
Die Durchführbarkeitsstudie setzt ein konkretes Innovationsvorhaben voraus. Dazu gehört:
- Eine nachvollziehbare Projektidee mit Innovationsanspruch
- Erste Überlegungen zu Technologie, Markt, Schutzrechten
- Grobe Vorstellung über Ressourcen- und Partnerbedarf
Die Studie hilft, diese Eckdaten zu vertiefen und fundiert zu bewerten – und liefert belastbare Entscheidungsgrundlagen für die Antragstellung im ZIM.
Wer kann eine Durchführbarkeitsstudie beantragen?
Einzelne KMU, die antragsberechtigt sind, können die Studie selbstständig beantragen – auch wenn das FuE-Projekt später mit Partnern realisiert werden soll.
Voraussetzungen:
- Die Studie bereitet ein ZIM-FuE-Projekt vor
- Qualifiziertes eigenes Personal oder konkrete externe Unterstützung vorhanden
- Finanzielle Mittel zur Deckung des Eigenanteils
Beispiel: Ein Robotik-Startup will prüfen, ob sich eine neue Antriebstechnik für kollaborative Roboter realisieren lässt. In der Studie werden Marktpotenzial, technische Machbarkeit und mögliche Partner evaluiert – mit externer Expertise.
Kann ein Unternehmen allein eine Studie beantragen, die später zur Kooperation führt?
Ja. Die ZIM Durchführbarkeitsstudie kann auch beantragt werden, wenn das geplante FuE-Projekt später in Kooperation durchgeführt werden soll. Ziel ist es gerade, geeignete Partner, Zuständigkeiten und Schnittstellen zu identifizieren.
Achtung: Zeitrahmen und Liquidität einplanen
Auch wenn die Studie selbst gefördert wird, erfolgt die Auszahlung des Zuschusses nach Projektbeginn und Kostenabrechnung. Das bedeutet:
- Planung & Antragstellung: 1–3 Monate
- Durchführung: max. 12 Monate
- Zahlungsanforderung & Auszahlung: weitere 2–3 Monate
Realistisch: 12–15 Monate bis zur Auszahlung. Plane ausreichende Liquidität für diesen Zeitraum ein.
Du willst mit einer ZIM-Durchführbarkeitsstudie sicherstellen, dass Dein Innovationsprojekt tragfähig und förderfähig ist?
👉 Vereinbare jetzt Dein kostenloses Beratungsgespräch – wir helfen Dir bei Planung, Antrag und Umsetzung.