ZIM-Förderung & De-minimis-Beihilfe: Was du wissen musst

von | 29.04.2025 | Grundlagen & Rahmenbedingungen, ZIM

Viele Unternehmen stellen sich im Antragsprozess für das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) die Frage:

Gilt für die ZIM-Förderung die De-minimis-Verordnung der EU?

Die kurze Antwort: In der Regel nein, aber es gibt Ausnahmen. Die ZIM-Förderung ist grundsätzlich keine De-minimis-Beihilfe – allerdings können einzelne Fördermodule oder Komponenten im ZIM unter die De-minimis-Regelung fallen.

Was sind De-minimis-Beihilfen überhaupt?

De-minimis-Beihilfen sind geringfügige staatliche Unterstützungen, die gemäß EU-Recht nicht notifiziert werden müssen, also keiner Genehmigung durch die EU-Kommission bedürfen. Der Höchstbetrag liegt aktuell bei:

  • 300.000 € in 3 Steuerjahren (Allgemeine De-minimis-Beihilfen)
  • 20.000 € im Agrarsektor
  • 30.000 € (bzw. 40.000 € ab 2026) im Fischereisektor
  • 750.000 € für DAWI (Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse)​

Die De-minimis-Verordnung verhindert, dass kleinere Beihilfen den EU-Wettbewerb verzerren. Unternehmen müssen jedoch selbst dokumentieren, welche De-minimis-Beihilfen sie bereits erhalten haben.

Warum fällt die ZIM-Förderung in der Regel nicht unter De-minimis?

Die ZIM-Förderung dient der Innovationsförderung und wird in der Regel als notifizierte Beihilfe nach den EU-Beihilfevorschriften vergeben. Sie unterliegt daher nicht den Obergrenzen der De-minimis-Regel. Das bedeutet:

  • ZIM-Zuschüsse können deutlich über den De-minimis-Grenzen liegen (z. B. bis zu 550.000 € pro Einzelprojekt, bei Kooperationsprojekten sogar mehr).
  • ZIM-Projekte sind meist nicht durch De-minimis-Limits beschränkt.
  • Es besteht grundsätzlich keine gegenseitige Anrechnung mit anderen De-minimis-Projekten.

Achtung: Es gibt einzelne ZIM-Fördermodule, die als De-minimis-Beihilfe ausgestaltet sein können. In diesen Fällen gelten die jeweiligen Obergrenzen und Dokumentationspflichten. Hier ist eine Beratung sinnvoll.

Was du trotzdem beachten musst

Auch wenn die ZIM-Förderung in den meisten Fällen nicht unter die De-minimis-Regel fällt, musst du bei anderen Programmen eine mögliche Kumulierung beachten:

  • Für dieselben Kostenpositionen darfst du nicht gleichzeitig ZIM- und De-minimis-Förderung erhalten.
  • Die Beantragung von Fördermitteln über verschiedene Programme erfordert eine saubere Trennung und Dokumentation.
  • Bei einzelnen ZIM-Modulen, die als De-minimis-Beihilfe vergeben werden, müssen bereits erhaltene De-minimis-Beihilfen berücksichtigt und ggf. eine De-minimis-Erklärung abgegeben werden.

Siehe auch: ZIM-Antrag stellen Schritt für Schritt

Häufige Fragen zur ZIM-Förderung & De-minimis

Fällt die ZIM-Förderung unter die De-minimis-Regelung?

Nein. Die ZIM-Förderung zählt nicht als De-minimis-Beihilfe, sondern ist eine notifizierte Innovationsförderung mit höherer Förderintensität.

Welche Förderungen zählen als De-minimis-Beihilfe?

Typische Beispiele sind Beratungszuschüsse, Digitalisierungsgutscheine oder Coachingprogramme der Länder. Auch kleinere Innovationschecks können darunterfallen.

Kann ich zusätzlich zur ZIM-Förderung De-minimis-Beihilfen beantragen?

Ja, aber nicht für dieselben Kostenpositionen. Achte darauf, die Fördermittel sauber zu trennen.

Fazit & Empfehlung: Hol dir eine Beratung

Die ZIM-Förderung ist ein hochattraktives Instrument für innovationsstarke KMU – und nicht durch De-minimis-Limits begrenzt. Dennoch lohnt sich eine individuelle Prüfung, besonders bei Kumulierung mehrerer Programme.

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Portraitfoto mit Kai Thierhoff

Kai Thierhoff

Prof. Dr. Kai Thierhoff, ausgebildeter Betriebswirt und promovierter Experte für Entrepreneurship, ist eine feste Größe in der Gründerszene. Nach seinem Studium in Köln und seiner Promotion an der ebs european business school hat er sich als Gründer und Mitgründer zahlreicher Unternehmen etabliert. Kai ist nicht nur in der Praxis tief verwurzelt, sondern teilt sein Wissen auch als Dozent für Entrepreneurship an der Rheinischen Hochschule in Köln.

In über 20 Jahren mit seinem Beratungsunternehmen hat er in hunderten Kundenprojekten praxisrelevantes Wissen im Bereich Funding und insbesondere öffentliche Förderungen aufgebaut. Spezialisiert auf die Förderung aus dem Forschungszulagengesetz begleitete Kai mit seinem Team bereits hunderte Unternehmen zu einem erfolgreichen Förderbescheid in siebenstelliger Höhe.

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