Viele Unternehmen stellen sich im Antragsprozess für das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) die Frage:
Gilt für die ZIM-Förderung die De-minimis-Verordnung der EU?
Die kurze Antwort: In der Regel nein, aber es gibt Ausnahmen. Die ZIM-Förderung ist grundsätzlich keine De-minimis-Beihilfe – allerdings können einzelne Fördermodule oder Komponenten im ZIM unter die De-minimis-Regelung fallen.
Was sind De-minimis-Beihilfen überhaupt?
De-minimis-Beihilfen sind geringfügige staatliche Unterstützungen, die gemäß EU-Recht nicht notifiziert werden müssen, also keiner Genehmigung durch die EU-Kommission bedürfen. Der Höchstbetrag liegt aktuell bei:
- 300.000 € in 3 Steuerjahren (Allgemeine De-minimis-Beihilfen)
- 20.000 € im Agrarsektor
- 30.000 € (bzw. 40.000 € ab 2026) im Fischereisektor
- 750.000 € für DAWI (Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse)
Die De-minimis-Verordnung verhindert, dass kleinere Beihilfen den EU-Wettbewerb verzerren. Unternehmen müssen jedoch selbst dokumentieren, welche De-minimis-Beihilfen sie bereits erhalten haben.
Warum fällt die ZIM-Förderung in der Regel nicht unter De-minimis?
Die ZIM-Förderung dient der Innovationsförderung und wird in der Regel als notifizierte Beihilfe nach den EU-Beihilfevorschriften vergeben. Sie unterliegt daher nicht den Obergrenzen der De-minimis-Regel. Das bedeutet:
- ZIM-Zuschüsse können deutlich über den De-minimis-Grenzen liegen (z. B. bis zu 550.000 € pro Einzelprojekt, bei Kooperationsprojekten sogar mehr).
- ZIM-Projekte sind meist nicht durch De-minimis-Limits beschränkt.
- Es besteht grundsätzlich keine gegenseitige Anrechnung mit anderen De-minimis-Projekten.
Achtung: Es gibt einzelne ZIM-Fördermodule, die als De-minimis-Beihilfe ausgestaltet sein können. In diesen Fällen gelten die jeweiligen Obergrenzen und Dokumentationspflichten. Hier ist eine Beratung sinnvoll.
Was du trotzdem beachten musst
Auch wenn die ZIM-Förderung in den meisten Fällen nicht unter die De-minimis-Regel fällt, musst du bei anderen Programmen eine mögliche Kumulierung beachten:
- Für dieselben Kostenpositionen darfst du nicht gleichzeitig ZIM- und De-minimis-Förderung erhalten.
- Die Beantragung von Fördermitteln über verschiedene Programme erfordert eine saubere Trennung und Dokumentation.
- Bei einzelnen ZIM-Modulen, die als De-minimis-Beihilfe vergeben werden, müssen bereits erhaltene De-minimis-Beihilfen berücksichtigt und ggf. eine De-minimis-Erklärung abgegeben werden.
Siehe auch: ZIM-Antrag stellen Schritt für Schritt
Häufige Fragen zur ZIM-Förderung & De-minimis
Fällt die ZIM-Förderung unter die De-minimis-Regelung?
Nein. Die ZIM-Förderung zählt nicht als De-minimis-Beihilfe, sondern ist eine notifizierte Innovationsförderung mit höherer Förderintensität.
Welche Förderungen zählen als De-minimis-Beihilfe?
Typische Beispiele sind Beratungszuschüsse, Digitalisierungsgutscheine oder Coachingprogramme der Länder. Auch kleinere Innovationschecks können darunterfallen.
Kann ich zusätzlich zur ZIM-Förderung De-minimis-Beihilfen beantragen?
Ja, aber nicht für dieselben Kostenpositionen. Achte darauf, die Fördermittel sauber zu trennen.
Fazit & Empfehlung: Hol dir eine Beratung
Die ZIM-Förderung ist ein hochattraktives Instrument für innovationsstarke KMU – und nicht durch De-minimis-Limits begrenzt. Dennoch lohnt sich eine individuelle Prüfung, besonders bei Kumulierung mehrerer Programme.
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