Wie hoch ist die Förderquote bei der Forschungslage?

von | 03.11.2023 | Ablauf des Antragsprozesses bei der Forschungszulage

„Wie hoch ist die Förderquote bei der Forschungszulage“ ist eine häufig gestellte Frage, die wir gerne klären möchten. Die Forschungsquote beim FZLG mag auf den ersten Blick vielleicht nicht genauso hoch wie bei anderen öffentlichen Förderprogrammen erscheinen, dennoch bietet sie signifikante Vorteile.

Sie deckt zwei wichtige Kostenarten ab: die Gehälter der Mitarbeiter, die an Forschungsprojekten beteiligt sind, und externe Forschungsaufträge. Die Gehälter von festangestellten Mitarbeitern, die in Ihrem Unternehmen einen Arbeitsvertrag haben, bei dem ein Lohnsteuerabzug erfolgt, oder die im Ausland arbeiten und für die ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, werden durch die Forschungszulage bezuschusst.

Bezüglich dessen können 25% des Gehalts der beteiligten Mitarbeiter zurückgefordert werden – und das steuerfrei. Das ist ein großer Vorteil der Forschungsförderung, die das Forschungszulagengesetz (FZLG) bietet. Externe Wissenschaftsaufträge sind die andere Kostenart, die durch die Bundeszulage gedeckt wird.

Bei diesen Forschungsaufträgen, sofern sie von Unternehmen innerhalb der EU stammen, besteht die Möglichkeit, 15% des Nettobetrags Ihrer Ausgaben ohne Umsatzsteuer zurückzuerhalten. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Forschungszulage eine Beschränkung hat: sie gewährt maximal drei Millionen Euro pro Kalenderjahr als Zuschuss.

Dieser Höchstbetrag stellt eine wesentliche Innovationsförderung für Unternehmen dar, insbesondere für diejenigen, die intensiv in Forschung und Entwicklung (F&E) investieren. Es ist also klar, dass die Fördermittel, die durch das Forschungszulagengesetz bereitgestellt werden, eine wertvolle Finanzhilfe für Unternehmen sein können, die in Forschung und Entwicklung investieren. Die Möglichkeiten der Forschungszuschüsse sollten von jedem Unternehmen in Betracht gezogen werden, das ehrgeizig nach innovative Lösungen strebt.

Portraitfoto mit Kai Thierhoff

Kai Thierhoff

Prof. Dr. Kai Thierhoff, ausgebildeter Betriebswirt und promovierter Experte für Entrepreneurship, ist eine feste Größe in der Gründerszene. Nach seinem Studium in Köln und seiner Promotion an der ebs european business school hat er sich als Gründer und Mitgründer zahlreicher Unternehmen etabliert. Kai ist nicht nur in der Praxis tief verwurzelt, sondern teilt sein Wissen auch als Dozent für Entrepreneurship an der Rheinischen Hochschule in Köln.

In über 20 Jahren mit seinem Beratungsunternehmen hat er in hunderten Kundenprojekten praxisrelevantes Wissen im Bereich Funding und insbesondere öffentliche Förderungen aufgebaut. Spezialisiert auf die Förderung aus dem Forschungszulagengesetz begleitete Kai mit seinem Team bereits hunderte Unternehmen zu einem erfolgreichen Förderbescheid in siebenstelliger Höhe.

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