Die Forschungszulage ist bereits seit Jahren ein wichtiger Aspekt der gezielten Förderung von forschenden Unternehmen in Deutschland. Sie unterstützt Projekte in allen Fachbereichen und stellt minimale Anforderungen an die Antragsteller. Um die Rahmenbedingen noch attraktiver gestalten zu können, verabschiedete die Regierung mit dem Wachstumschancengesetz in 2024 eine signifikante Erhöhung der Forschungszulage.
KMU profitieren davon am meisten und können jetzt einen Förderbetrag von bis zu 3,5 Millionen Euro jährlich erhalten. Wir erklären dir in diesem Artikel die wichtigsten Änderungen und wie dein Unternehmen sich diese attraktive Zulage sichern kann.
Einleitung: Was ist das Wachstumschancengesetz?
Die Herausforderungen an die deutsche Wirtschaft haben sich in den vergangenen Jahren deutlich verschärft. Seitdem kämpfen viele Unternehmen noch heute mit den Folgen von Corona-Pandemie, Krieg und hohen Energiepreisen. Um diese Probleme besser adressieren zu können, hat die Bundesregierung das Wachstumschancengesetz auf den Weg gebracht.
Dabei setzte sie gleich mehrere wichtige Maßnahmen um:
- Umsetzung von Steuererleichterungen
- Förderung der Digitalisierung
- Abbau von aufwendiger Bürokratie
- Verbesserung der Forschungszulage
Das alles dient dem übergreifenden Ziel der Wachstumsförderung in Deutschland. Unternehmen sollen einerseits bei Steuern und Aufwänden sparen, andererseits neue Möglichkeiten zur Finanzierung von Forschung und Entwicklung (FuE) erhalten.
Nachdem das Gesetz sich bereits im Jahr 2023 im Entwurf befand, wurde es nach mehreren Runden zum 27. März 2024 schließlich verkündet. Seit diesem Zeitpunkt gelten auch für die Forschungszulage deutlich attraktive Rahmenbedingungen.
Änderungen der Forschungszulage durch das Wachstumschancengesetz 2024
Die Forschungszulage gehört zu den neueren Förderprogrammen und wurde erst zum 1. Januar 2020 eingeführt. Seitdem sind grundsätzlich alle steuerpflichtigen Unternehmen (und Personen) antragsberechtigt, unabhängig von ihrer Rechtsform oder Größe. Es erfolgt also eine breite Förderung – Einschränkungen macht die Zulage nur wenige.
Mit den Änderungen durch das Wachstumschancengesetz spielt die Forschungszulage heute aber eine noch wichtigere Rolle, um die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen weiter zu stärken. Wir stellen dir nachfolgend alle Änderungen im Detail vor.
Erhöhung der jährlichen Bemessungsgrundlage von 4 auf 10 Mio. Euro
Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich nach den förderfähigen Aufwendungen, die in einem Wirtschaftsjahr entstanden sind. Zur Einführung der Forschungszulage lag die entsprechende Bemessungsgrundlage zunächst bei maximal 2 Mio. Euro pro Jahr. Danach wurde sie als Reaktion auf die Corona-Pandemie temporär auf 4 Mio. Euro erhöht.
Mit dem Wachstumschancengesetz folgte dann eine weitere signifikante Erhöhung auf 10 Mio. Euro pro Jahr. Das bedeutet, dass dein Unternehmen jetzt Aufwände für Forschung und Entwicklung jährlich mit bis zu 10 Mio. Euro in die Berechnung des Förderbetrags einfließen lassen kann. Für eine rückwirkende Förderung gelten weiterhin die alten Grundlagen.
Hier sind alle drei relevanten Daten zur Bemessungsgrundlage im Überblick:
- 1. Januar 2020 bis 30. Juni 2020: Maximal 2 Mio. Euro Aufwendungen
- 1. Juli 2020 bis 27. März 2024: Maximal 4 Mio. Euro Aufwendungen
- Seit dem 28. März 2024: Maximal 10 Mio. Euro Aufwendungen
Anhebung des Fördersatzes von 25 auf 35 % für KMU
Auch mit Hinblick auf den Fördersatz beeinflusst das Wachstumschancengesetz die Forschungszulage im Positiven. Früher galt ein Satz von 25 % für alle, aber heute können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine Erhöhung auf 35 % beantragen. Hiervon sind vor allem FuE-Personalkosten sowie ggf. Kosten für Auftragsforschung betroffen, die mit dem höheren Satz gefördert werden können.
Diese neue Regelung gilt für Wirtschaftsjahre ab dem 1. Januar 2024 und für Aufwendungen, die seit dem 28. März 2024 angefallen sind. Wenn dein Unternehmen jedoch ausreichend hohe Forschungsausgaben hat, kann es sogar im Jahr 2024 die vollen 10 Mio. Euro der maximalen Bemessungsgrundlage ausreizen und insgesamt 3,5 Millionen Euro Förderung erhalten!
Hinweis: Zu KMU gehören der Definition nach Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und einem maximalen Jahresumsatz von 50 Mio. Euro oder maximal 43 Mio. Euro in der Jahresbilanzsumme. Partner- und Verbundunternehmen sind zu berücksichtigen.
Anrechnung von Auftragsforschung von 60 auf 70 % gestiegen
Während die Berechnung der Förderquote für eigene FuE-Personalkosten sehr einfach ist (25 oder 35 % der Ausgaben), erfolgt bei der Auftragsforschung eine Mischkalkulation. Denn solche Kosten fließen nur zu einem bestimmten Teil in die Bemessungsgrundlage ein. Zuvor lag dieser Anteil bei 60 % der Ausgaben für Auftragsforschung.
Mit dem Wachstumschancengesetz hat die Forschungszulage auch in diesem Aspekt an Attraktivität gewonnen, da jetzt 70 % der Ausgaben anrechenbar sind. Das beauftragte Unternehmen muss sich jedoch weiterhin im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) befinden. KMU erhalten hierbei wiederum eine etwas höhere Förderung.
Das folgende Beispiel zeigt die effektive Förderung seit dem 28. März 2024:
KMU | Großkonzern | |
Kosten für Auftragsforschung | 1.000.000 Euro | 1.000.000 Euro |
Anrechnung | 70 % | 70 % |
Bemessungsgrundlage | 700.000 Euro | 700.000 Euro |
Fördersatz | 35 % | 25 % |
Fördersumme (eff. Förderquote) | 245.000 Euro (24,5 %) | 175.000 Euro (17,5 %) |
Stundensatz für Eigenleistung von 40 auf 70 Euro pro Stunde erhöht
Insbesondere in kleineren Organisationen ist es nicht unüblich, dass beispielsweise Einzelunternehmer oder Gesellschafter selbst einen Beitrag zur Forschung und Entwicklung leisten. Vor dem Wachstumschancengesetz sah die Forschungszulage hierfür eine Vergütung von 40 Euro pro Stunde vor – nach Jahren hoher Inflation ein eher niedrigerer Betrag.
Deswegen folgte mit dem neuen Gesetz eine Anhebung auf 70 Euro pro Stunde für Eigenleistung ab dem 28. März 2024. Dabei gilt eine maximale anrechenbare Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche bzw. 2.080 Stunden pro Jahr. Unternehmer profitieren heute also von einer wesentlichen faireren Vergütung ihrer eigens erbrachten Forschungsleistung.
Wirtschaftsgüter sind jetzt Teil der förderfähigen Aufwendungen
Zuletzt gab es noch eine weitere sinnvolle Neuerung, die speziell mit Hinblick auf die steigenden Kosten zusätzliches Wachstum und Investitionen fördern soll. Denn jetzt können sogar Abschreibungen von Anschaffungs- und Herstellungskosten eines abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens angerechnet werden.
Das gilt für Projekte und Anschaffung, die ab dem 28. März 2024 gestartet bzw. angefallen sind. Zudem muss das Wirtschaftsgut ausschließlich eigenbetrieblich verwendet und zur Durchführung des FuE-Vorhabens notwendig sein. Sie können dann als Teil der Bemessungsgrundlage gefördert werden (bei KMU mit bis zu 35 %, siehe oben).
Zu den typischen beweglichen Wirtschaftsgütern gehören unter anderem Maschinen, Fahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Waren sowie Betriebsvorrichtungen. Von dieser Neuerung können demnach eigentlich fast alle Unternehmen profitieren.
Überblick: Wachstumschancengesetz & Forschungszulage ab 2024
Mit der Verkündung des neuen Gesetzes haben sich die Rahmenbedingen für Forschung, Entwicklung und daraus folgendes Wachstum deutlich verbessert.
Hier sind alle Daten zur Forschungszulage noch einmal im praktischen Überblick:
Bis zum 27. März 2024 | Seit dem 28. März 2024 | |
Bemessungsgrundlage | 2 bis 4 Mio. Euro | 10 Mio. Euro ⬆️ |
KMU Fördersatz | 25 % | 35 % ⬆️ |
Anrechnung für Auftragsforschung | 60 % | 70 % ⬆️ |
Stundensatz für Eigenleistung | 40 Euro | 70 Euro ⬆️ |
Abschreibungen auf Wirtschaftsgüter | Nein | Ja ⬆️ |
Maximaler Förderbetrag pro Jahr | 0,5 bis 1 Mio. Euro | 3,5 Mio. Euro ⬆️ |
Vorteile der Forschungszulage für Unternehmen aller Größen
Bei der Forschungszulage handelt es sich um eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung. Sie dient der Unterstützung und Finanzierung von Forschungsprojekten und soll dadurch die Wettbewerbsfähigkeit langfristig stärken. Schließlich sind speziell Unternehmen aus dem Mittelstand die größten Innovationstreiber in Deutschland.
Unternehmen aller Industrien beantragen bereits heute die Forschungszulage:
Quelle: Bescheinigungsstelle Forschungszulage
Das Wachstumschancengesetz hat die Forschungszulage dabei noch attraktiver gemacht und viele neue Möglichkeiten für nachhaltiges Wachstum geschaffen. Deswegen darf heute eigentlich keiner mehr auf dieses geschenkte Geld vom Staat verzichten!
Unternehmen aller Größen können jetzt noch stärker profitieren:
- Alle steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland sind antragsberechtigt
- Hohe jährliche Fördersumme von maximal 2,5 bis zu 3,5 Millionen Euro (für KMU)
- Rückwirkende Beantragung für Forschungsprojekte bis zu vier Jahre lang möglich
- Kein jährliches Limit der zu fördernden Unternehmen bzw. kein befristetes Budget
Die Unterstützung durch die Forschungszulage erfolgt als Steuerverrechnung auf die nächste zu zahlende Körperschaftsteuer. Sollte dein Unternehmen hingegen nur wenig oder gar keine Steuern zahlen, erfolgt eine tatsächliche Auszahlung – du profitierst also in jedem Fall.
So beantragst du die Forschungszulage erfolgreich
Mit dem Wachstumschancengesetz in 2024 gab es zahlreiche sinnvolle Änderungen der Forschungszulage. Der Antragsprozess ist hingegen gleich geblieben und erfordert weiterhin einige wichtige Schritte, bis dein Unternehmen diese Zulage erhalten kann.
Wir gehen als Nächstes kurz auf die wichtigsten Schritte ein. Bei Bedarf kannst du aber auch unseren ausführlichen Artikel zu allen Antragsschritten lesen.
1. Förderfähige Projekte und Ausgaben identifizieren
Zunächst musst du förderfähige Projekte und Ausgaben im Unternehmen identifizieren, die alle notwendigen Anforderungen erfüllen. So kommen nur Projekte aus den Bereichen Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung infrage. Zudem müssen die Kriterien der Neuartigkeit, Risiko/Unwägbarkeit und Planmäßigkeit erfüllt werden.
Hierbei gilt eine frühzeitige Vorbereitung als Schlüssel zum Erfolg. Zum einen solltest du interne Verantwortlichkeiten von Anfang an klar benennen, zum anderen die notwendigen Kapazitäten schaffen. Falls es dir oder deinen Mitarbeitern an Zeit fehlt, kann eine professionelle Beratung den entscheidenden Unterschied ausmachen.
2. Antragstellung und Entscheidung durch die BSFZ
Als Nächstes folgt die eigentliche Antragstellung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), die für die Bearbeitung aller Anträge zuständig ist. Der Antrag erfolgt komplett digital über das zur Verfügung gestellte Webportal, bei dem du dich mit deinem ELSTER-Zertifikat anmeldest und anschließend alle Formulare durchgehst.
Für eine Entscheidung benötigt die BSFZ bis zu drei Monate, ehe sie nach der Überprüfung eine Bescheinigung der Forschungszulage bzw. ein Zertifikat ausstellt (im Falle eines erfolgreichen Antrags). Zur gleichen Zeit übermittelt die Bescheinigungsstelle diese Informationen an dein zuständiges Finanzamt, bei dem du den Prozess abschließt.
3. Antrag auf Festsetzung beim Finanzamt stellen
Mit einer erfolgreichen Bescheinigung erfolgt aber noch keine automatische Verrechnung zur nächsten Körperschaftsteuer. Denn du musst hierfür einen Antrag auf Festsetzung bei deinem Finanzamt stellen. Dieses prüft alle Daten und hält die Entscheidung in einem neuen Steuerbescheid fest, der dir den Steuervorteil (oder eine Auszahlung) garantiert.
Auswirkungen auf deine Körperschaftsteuererklärung hat das nicht, da die Zulage bereits in deiner GuV und somit in deiner Jahresbilanz verbucht wurde. Zu diesem Thema können wir dir auch unseren Artikel zur richtigen Bilanzierung der Forschungszulage empfehlen. Stelle dadurch frühzeitig sicher, dass in deiner Buchhaltung alles rund läuft.
Warum das Wachstumschancengesetz bei der Forschungszulage eine professionelle Beratung sinnvoll macht
Durch das Wachstumschancengesetz hat die Forschungszulage aber nicht nur an Attraktivität gewonnen, sondern ist heute auch ein wenig komplexer. Schließlich gibt es jetzt im Falle einer rückwirkenden Beantragung bis zu drei unterschiedliche Förderzeiträume.
Ein erfahrener Förderberater kann dich bei allen Aufgaben tatkräftig unterstützen:
- Projekte und Ausgaben identifizieren: Bereits bei der Projektauswahl werden häufig die ersten Fehler gemacht. Ein Berater kennt hingegen alle Anforderungen und Kriterien der Forschungszulage genau, sodass nicht die falschen Projekte gewählt werden.
- Interne Verantwortlichkeiten übernehmen: Viele Anträge scheitern aus dem einfachen Grund, dass Unternehmern oder Mitarbeitern die Zeit fehlt. Ein Berater kann auch als Projektleiter agieren und alle Seiten regelmäßig zusammenbringen.
- Durch den Antragsprozess führen: Es gibt viele Feinheiten beim Antrag zu beachten, mit denen sich jede Beratung bestens auskennt. Das steigert nicht nur deine Chancen, sondern kann auch den ganzen Antragsprozess deutlich beschleunigen.
- Bei Ablehnung Widerspruch einreichen: Wer es zunächst ohne professionelle Hilfe versucht, kann schnell eine Ablehnung erhalten. Spätestens dann solltest du auf einen Berater vertrauen, der dich beim Widerspruchsverfahren unterstützen kann.
Mit einer zuverlässigen Förderberatung an deiner Seite stehst du übrigens nicht allein da, denn die meisten Unternehmen vertrauen auf professionelle Hilfe. Hier ist eine aussagekräftige Statistik zu den wichtigsten Informationskanälen der Forschungszulage:
Quellen: Bescheinigungsstelle Forschungszulage
Drei wichtige Fragen zum Wachstumschancengesetz 2024
1. Welche Unternehmen profitieren von den neuen Regelungen aus dem Wachstumschancengesetz?
Der Bundesregierung war es wichtig, für alle Unternehmen bessere Rahmenbedingungen zu schaffen. Deswegen sind die neuen Regelungen sowohl für KMU als auch für Großkonzerne vorteilhaft. Da kleinere und mittlere Unternehmen aber häufig mehr Unterstützung bei der Finanzierung benötigen, erhalten sie einen höheren Fördersatz von 35 % statt 25 %.
2. Wie beeinflusst das Wachstumschancengesetz die Förderhöhe und -kriterien der Forschungszulage?
Alle Änderungen durch dieses neue Gesetz sind durchweg positiv und bieten Unternehmen neue Chancen zur Finanzierung ihrer Forschungsprojekte. Die maximale Förderhöhe ist von zuletzt 1 Mio. Euro pro Jahr auf bis zu 2,5 oder 3,5 Mio. Euro pro Jahr angestiegen (KMU profitieren vom höheren Betrag). Die Kriterien sind hingegen gleich geblieben.
3. Welche Auswirkungen hat das Wachstumschancengesetz auf die Förderung von laufenden Forschungsprojekte?
Manchmal dauert es Jahre, bis ein Forschungsprojekt abgeschlossen ist. Das wird auch bei der Forschungszulage berücksichtigt und gefördert. Wenn du mehrjährige Projekte hast, mit förderfähigen Aufwendungen ab dem 28. März 2024, dann profitieren auch diese Projekte von den neuen Regelungen. Achte darauf, dass du den Förderantrag jedes Jahr stellen musst.
Fazit: Das Wachstumschancengesetz macht die Forschungszulage ab 2024 noch attraktiver
Die Forschungszulage gewinnt aufgrund ihrer praktischen Vorteile zunehmend an Beliebtheit innerhalb der Förderlandschaft Deutschlands. Sie ist für alle Unternehmen geeignet, die hohe Ausgaben stemmen müssen. Die Kriterien für einen Antrag sind dabei transparent und einfach gehalten: Steuerpflicht in Deutschland und förderfähige Forschungsprojekte reichen aus.
Mit dem Wachstumschancengesetz ist die Forschungszulage sogar noch einmal deutlich attraktiver geworden. Die Bemessungsgrundlage ist auf 10 Mio. Euro angestiegen, die Anrechnung von Auftragsforschung beträgt nun 70 % und KMU können von einem höheren Fördersatz von 35 % profitieren. Damit lassen sich die steigenden Kosten der Forschung perfekt abfedern.
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