Forschungszulage vs. andere Förderprogramme: Was unterscheidet die Forschungszulage von anderen Förderprogrammen? Das Forschungszulagengesetz (FZLG) bietet eine einzigartige Möglichkeit der öffentlichen Förderung. Während bei den meisten Programmen der Anfangszeitpunkt des Projekts kritisch ist, erlaubt das FZLG die rückwirkende Antragstellung. Das bedeutet, dass Unternehmen, selbst wenn sie bereits mit einem Projekt begonnen haben, eine Forschungsförderung beantragen können – sogar für Aktivitäten, die bis zu drei Jahre zurückliegen. Ein weiterer bemerkenswerter Vorteil der Forschungszulage ist, dass der erhaltene Zuschuss steuerfrei ist. Dies hebt die Förderung deutlich von anderen Fördermitteln ab. Der notwendige Aufwand für die Antragstellung steht in einem exzellenten Verhältnis zum potenziellen Ertrag. Daher ist das Forschungszulagengesetz eine besonders attraktive Möglichkeit der Bundesförderung für F&E in Deutschland.
Unterschied: Forschungszulage vs andere Förderprogramme
Kai Thierhoff
Prof. Dr. Kai Thierhoff, ausgebildeter Betriebswirt und promovierter Experte für Entrepreneurship, ist eine feste Größe in der Gründerszene. Nach seinem Studium in Köln und seiner Promotion an der ebs european business school hat er sich als Gründer und Mitgründer zahlreicher Unternehmen etabliert. Kai ist nicht nur in der Praxis tief verwurzelt, sondern teilt sein Wissen auch als Dozent für Entrepreneurship an der Rheinischen Hochschule in Köln.
In über 20 Jahren mit seinem Beratungsunternehmen hat er in hunderten Kundenprojekten praxisrelevantes Wissen im Bereich Funding und insbesondere öffentliche Förderungen aufgebaut. Spezialisiert auf die Förderung aus dem Forschungszulagengesetz begleitete Kai mit seinem Team bereits hunderte Unternehmen zu einem erfolgreichen Förderbescheid in siebenstelliger Höhe.
Lass dein innovatives Unternehmensprojekt mit bis zu 3,5 Mio. € pro Jahr fördern
Wir beantragen gemeinsam die stattliche Zertifizierung für deine Forschungs- und Entwicklungstätigkeit. Du erhältst dadurch nicht rückzahlbare Zuschüsse von bis zu 3,5 Mio. € pro Unternehmen / Jahr!