Ein unschlagbarer Vorteil der Forschungszulage ist, dass prinzipiell alle steuerpflichtigen Unternehmen diese attraktive Unterstützung beantragen können. Sie macht keine Einschränkungen bei Rechtsform, Mitarbeiterzahl, Umsatz oder Gewinn. Doch es kann trotzdem einen Ausschlussgrund für „Unternehmen in Schwierigkeiten“ geben.
Wir erklären dir in diesem Artikel, wann ein Unternehmen sich in Schwierigkeiten befindet und welche Auswirkungen das auf die Forschungszulage haben kann. Mit der richtigen Beratung ist vielleicht doch noch ein erfolgreicher Antrag möglich.
Unternehmen in Schwierigkeiten: Was bedeutet das?
Seit Jahren steigt die Anzahl der Firmenpleiten kontinuierlich an und befindet sich derzeit auf dem höchsten Stand seit 2016.
Das hat zahlreiche Gründe:
- Folgen der Coronakrise
- Hohe Energiepreise
- Steigende Zins- bzw. Finanzierungskosten
Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bleiben auch in den nächsten Jahren schwierig.
Damit es zumindest innerhalb der EU nicht zur Wettbewerbsverzerrung durch Subventionen an Firmen kommt, gibt es klare Vorgaben. Sie verbieten es, mit Förderprogrammen wie der Forschungszulage kriselnde Unternehmen künstlich am Leben zu halten. Die EU-Richtlinie für „Unternehmen in Schwierigkeiten“ beschreibt dabei fünf konkrete Szenarien.
1. Im Falle eines laufenden oder anstehenden Insolvenzverfahrens
Befindet sich ein Unternehmen in einem laufenden Insolvenzverfahren, dann ist es von Subventionen und Förderprogrammen ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn es bereits nach innerstaatlichem Recht die Voraussetzung für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag seiner Gläubiger erfüllt.
2. Kapitalgesellschaften mit zur Hälfte aufgebrauchtem Stammkapital
Kapitalgesellschaften wie GmbH, AG oder KGaA, die mehr als die Hälfte ihres Stammkapitals durch Verluste aufgebraucht haben, sind ebenfalls ausgeschlossen. Maßgeblich ist hierbei das Verhältnis zwischen Rücklagen/Eigenmitteln und den negativen kumulativen Beträgen, sofern der Verlust mehr als die Hälfte des gezeichneten Stammkapitals übersteigt.
Ausnahme: Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die jünger als drei Jahre sind, gilt eine Ausnahme von dieser Regel. Ein Antrag auf Forschungszulage kann also erfolgreich sein!
Mehr lesen: Ist die Forschungszulage eine De minimis-Beihilfe?
3. Personengesellschaften mit zur Hälfte aufgebrauchten Eigenmitteln
Für Personengesellschaften wie KG oder OHG gilt ebenfalls eine sehr ähnliche Regel. Ist laut den Geschäftsbüchern mehr als die Hälfte der ausgewiesenen Eigenmittel infolge aufgelaufener Verluste verloren gegangen, dann sind Subventionen und Förderungen unzulässig.
Ausnahme: Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die jünger als drei Jahre sind, gilt eine Ausnahme von dieser Regel. Ein Antrag auf Forschungszulage kann also erfolgreich sein!
4. Unternehmen mit laufender Rettungsbeihilfe oder Umstrukturierung
Zwar erhalten Unternehmen in Schwierigkeiten keine Subventionen und Förderprogramme, aber es gibt durchaus andere Unterstützungsformen. So gibt es beispielsweise staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung. Wurden Beihilfen nicht zurückgezahlt oder läuft der Umstrukturierungsplan noch, dann gibt es vorerst keine weiteren Subventionen.
5. Bei hoher Verschuldung oder schlechtem Zinsdeckungsverhältnis
Zuletzt gibt es noch zwei wichtige Indikatoren, die auf eine instabile Finanzierungslage und somit eine drohende Insolvenz hindeuten können. Maßgeblich sind die folgenden Werte in den vergangenen zwei Jahren:
- Buchwertbasierter Verschuldungsgrad über 7,5 und
- Anhand des EBITDA berechnete Zinsdeckungsverhältnis unter 1,0
Ausnahme: Für alle kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gilt eine Ausnahme von dieser Regel. Ein Antrag auf Forschungszulage kann also erfolgreich sein!
Mehr zum Thema: Forschungszulage FAQ: Alles, was du wissen musst
Ist dein Unternehmen in Schwierigkeiten? Lass dich trotzdem zur Forschungszulage beraten!
Es ist auf den ersten Blick nicht immer erkennbar, ob sich ein Unternehmen tatsächlich in Schwierigkeiten gemäß der EU-Richtlinie befindet oder nicht. So können Sonderfälle wie Wandel- und Gesellschafterdarlehen nach deutschem Recht anders behandelt werden als in der EU. Zudem gibt es für KMU bestimmte Ausnahmen, die eine Förderung ermöglichen.
Als erfahrene Förderberatung können wir dich zu vier Möglichkeiten aufklären:
- Wir helfen dir, bei Bedarf für jedes Wirtschaftsjahr eine einzelne Betrachtung und Bewertung durchzuführen. Manchmal lässt sich auf diese Weise ein Antrag doch noch – oder zumindest teilweise erfolgreich abrufen.
- Du darfst selbst als Unternehmen in Schwierigkeiten einen Antrag auf Forschungszulage stellen, ein positiver Bescheid kann dann auch eine Auswirkung auf deinen Status haben – wir erklären gerne individuell, wie das funktioniert!
- Sollte dein Unternehmen zwischen dem 01. Januar 2020 und dem 30. Juni 2021 in Schwierigkeiten geraten sein, kannst du von coronabedingten Sonderregelungen profitieren. Für diesen Zeitraum gelten also wieder Ausnahmen.
- Jungen Unternehmen kommt bei der Beurteilung, ob sie in Schwierigkeiten sind, eine Sonderstellung zu: Für Unternehmen in den ersten drei Jahren nach Gründung gibt es eine Ausnahmeregel.
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Dank der oben genannten Ausnahmen und Möglichkeiten kann eine erste Bestandsaufnahme durch einen erfahrenen Förderberater sinnvoll sein. Wir reduzieren den Antragsaufwand in deinem Unternehmen dabei auf ein Minimum – im Schnitt benötigen unsere Kunden nur 2 halbe Arbeitstage bei einer Bewilligungsquote von über 94 %!
Dein Antrag auf Forschungszulage kann also trotz schwieriger Ausgangslage zum vollen Erfolg werden. Bist du an einer professionellen Beratung interessiert?
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