Wer hält bei der Forschungszulage eigentlich die Kontrolle, ob das geplante Forschungsprojekt realisiert wurde? Ein wichtiger Faktor, den jedes Unternehmen kennt, dass Forschung und Entwicklung betreibt und eine nach dem Forschungszulagengesetz (FZLG) angestrebte Förderung haben möchte.
Die Beantragung der Forschungszulage involviert die Zertifizierungsstelle, welche die Einzelheiten des beantragten Projekts beurteilt. Aber diese Beurteilung basiert lediglich auf den Angaben, die du gemacht hast. Es besteht eine Verpflichtung zur Dokumentation und Aufzeichnung deines Projektfortschritts, auch wenn du diese Unterlagen nicht einreichen musst und sie von keiner externen Stelle begutachtet werden.
Ein relevanter Faktor ist die potenzielle Betriebsprüfung durch das Finanzamt. Dabei schaut sich möglicherweise jemand konkret an, ob das Forschungsprojekt gemäß den Planungen umgesetzt wurde. Hier steht weniger das inhaltliche Verständnis des Prüfers im Zentrum, sondern die Nachweispflicht für die durchgeführten Aktivitäten.
Entscheidend ist hierbei: Du schuldest, wenn du auf die Subventionen oder Steuererleichterungen gemäß Forschungszulagengesetz (wie zum Beispiel einen Forschungszuschuss) zurückgreifst, die Nachweisführung der Aktivitäten. Allerdings ist der Erfolg deines Forschungsprojekts nicht die Schuld, die du trägst. Tatsächlich empfehlen wir definitiv, nichts abzurechnen, das nicht tatsächlich im Sinne des Forschungsprojekts umgesetzt wurde.
Dieser Teil der öffentlichen Förderung kann komplex erscheinen, doch gut beraten kann die gesamte F&E Förderung oder bundesförderung, wie die Bescheinigung der Forschungszulage, zu klaren Vorteilen im Innovationsförderbereich führen. Es lohnt sich also auf die Details im Fördermittelbeantragungsprozess zu achten – und dabei helfen wir.