Forschungszulage für Softwareentwicklung: So bekommst du die Förderung

von | 04.10.2024 | Antragsverfahren & Prozess, Tipps

Die Förderung von Softwareentwicklungsprojekten durch das Forschungszulagengesetz (FZulG) ist eine wertvolle Möglichkeit für Unternehmen, die in der IT und Softwarebranche tätig sind.

Obwohl oft behauptet wird, dass Softwareentwicklung nicht förderfähig sei, widerlegt die Praxis diese Annahme: Softwareentwicklung ist ein klarer Bestandteil von Forschung und Entwicklung und damit förderfähig.

In diesem Artikel erfährst du, wie du die Forschungszulage für deine Softwareprojekte optimal nutzt und welche wichtigen Aspekte du dabei beachten musst.

Warum ist Softwareentwicklung förderfähig?

Softwareentwicklung ist eine innovative Disziplin, die sich ständig weiterentwickelt. Ob du an einer neuen Applikation, einem komplexen IT-System oder einer innovativen Lösung für Telekommunikation arbeitest – diese Projekte fallen unter den Begriff der „Entwicklung“ und erfüllen somit die Voraussetzungen für die Forschungszulage.

Das Gesetz fördert explizit Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (F&E), und Softwareentwicklung ist ein wesentlicher Bestandteil dieser Definition.

Allerdings kann es eine Herausforderung sein, die technischen Anforderungen deiner Projekte so darzustellen, dass sie den Anforderungen des FZulG entsprechen.

Wir arbeiten mit zahlreichen Softwarefirmen zusammen und wir wissen, dass es schwierig sein kann, die speziellen Anforderungen dieses Bereichs greifbar zu machen.

Entscheidend ist, die innovativen Aspekte und technischen Herausforderungen deiner Softwareprojekte klar und präzise darzulegen.

So kann sichergestellt werden, dass dein Antrag den zuständigen Behörden standhält.

Wie bereitest du deinen Antrag auf die Forschungszulage vor?

Der Schlüssel zum Erfolg liegt in einer klaren Dokumentation der technischen Herausforderungen und innovativen Ansätze deines Projekts.

Die Zertifizierungsagenturen legen großen Wert darauf, dass Unternehmen ihre Forschungsanstrengungen greifbar machen. Dafür ist es ratsam, den Entwicklungsprozess detailliert zu beschreiben und die Problemstellungen, die während des Projekts gelöst werden müssen, hervorzuheben.

Unsere Erfahrung zeigt, dass Softwarefirmen oft Schwierigkeiten haben, die förderfähigen Forschungs- und Entwicklungsaspekte ihrer Projekte eindeutig zu definieren. Hierbei hilft es, sich umfassend beraten zu lassen und auf Experten zurückzugreifen, die den Prozess bereits erfolgreich durchlaufen haben.

Externe Dienstleister und Freelancer bei Softwareentwicklung in der Forschungszulage

Viele Unternehmen setzen bei der Softwareentwicklung auf externe Dienstleister oder Freelancer. Doch wie sieht es mit der Förderfähigkeit dieser Kosten aus?

Gute Nachrichten: Auch die Kosten für externe Aufträge können im Rahmen der Forschungszulage geltend gemacht werden, sofern die Freelancer oder Agenturen ihren Sitz in einem EU-Land haben. Rechnungen von Dienstleistern aus Nicht-EU-Ländern, wie der Ukraine, den USA oder Indien, sind leider nicht förderfähig.

Zum Thema:

– Forschungszulage buchen – so bilanzierst du richtig
Forschungszulage Freiberufler abrechnen – Das musst du bei Freelancern beachten

Es ist wichtig, zu beachten, dass nur 15 % der förderfähigen Kosten für Freelancer erstattet werden, da diese nicht festangestellt sind. Trotzdem kann dies eine nennenswerte Entlastung für Unternehmen bedeuten, die auf externe Fachkräfte zurückgreifen, um ihre Innovationsprojekte voranzutreiben.

Wie kannst du die Forschungszulage für dein Softwareunternehmen nutzen?

Die Beantragung der Forschungszulage für Softwareentwicklungsprojekte ist ein mehrstufiger Prozess, der eine sorgfältige Planung erfordert.

Die richtige Dokumentation und Darstellung deines Projekts sind dabei unerlässlich. Von der ersten Idee bis hin zur erfolgreichen Umsetzung deines Innovationsprojekts unterstützt dich das FZulG auf deinem Weg.

Zum Thema: Forschungszulage Antrag – So gehts in 7 Schritten

Wenn du sicherstellen möchtest, dass dein Antrag auf die Forschungszulage erfolgreich ist, lohnt es sich, erfahrene Berater an deiner Seite zu haben, die dich durch die bürokratischen Hürden führen.

So kannst du dich auf das konzentrieren, was du am besten kannst: bahnbrechende Softwarelösungen entwickeln und dein Unternehmen nach vorne bringen.

Zögere also nicht und vereinbare noch heute deinen kostenlosen Beratungstermin!

 

Portraitfoto mit Kai Thierhoff

Kai Thierhoff

Prof. Dr. Kai Thierhoff, ausgebildeter Betriebswirt und promovierter Experte für Entrepreneurship, ist eine feste Größe in der Gründerszene. Nach seinem Studium in Köln und seiner Promotion an der ebs european business school hat er sich als Gründer und Mitgründer zahlreicher Unternehmen etabliert. Kai ist nicht nur in der Praxis tief verwurzelt, sondern teilt sein Wissen auch als Dozent für Entrepreneurship an der Rheinischen Hochschule in Köln.

In über 20 Jahren mit seinem Beratungsunternehmen hat er in hunderten Kundenprojekten praxisrelevantes Wissen im Bereich Funding und insbesondere öffentliche Förderungen aufgebaut. Spezialisiert auf die Förderung aus dem Forschungszulagengesetz begleitete Kai mit seinem Team bereits hunderte Unternehmen zu einem erfolgreichen Förderbescheid in siebenstelliger Höhe.

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