Sind generell alle innovativen Entwicklungsleistungen bei der Forschungszulage förderbar? Nein. Gemäß dem Forschungszulagengesetz (FZLG) sind nur zwei spezifische Kostenarten förderfähig. Erstens sind dies die Arbeitsleistungen. Mitarbeiter, die fest angestellt sind und in deinem F&E-Projekt tätig sind, erhalten eine Forschungsquote von 25 % des Arbeitgeber-Bruttogehaltes. Die zweite förderfähige Kostenart sind externe Forschungsdienstleistungen. Solltest du externe Unterstützung, beispielsweise von einem Freelancer oder einer Agentur, für dein Software-Projekt nutzen, erhältst du ebenfalls einen Forschungszuschuss – in diesem Fall 15 %. Eine zusätzliche Anforderung hierbei ist, dass der externe Dienstleister innerhalb der EU ansässig sein muss. Dienstleistungen von außerhalb der EU, wie den USA, Ukraine, Indien oder Nigeria, sind leider nicht förderfähig.
Forschungszulage: Sind alle Innovationen förderbar?
Kai Thierhoff
Prof. Dr. Kai Thierhoff, ausgebildeter Betriebswirt und promovierter Experte für Entrepreneurship, ist eine feste Größe in der Gründerszene. Nach seinem Studium in Köln und seiner Promotion an der ebs european business school hat er sich als Gründer und Mitgründer zahlreicher Unternehmen etabliert. Kai ist nicht nur in der Praxis tief verwurzelt, sondern teilt sein Wissen auch als Dozent für Entrepreneurship an der Rheinischen Hochschule in Köln.
In über 20 Jahren mit seinem Beratungsunternehmen hat er in hunderten Kundenprojekten praxisrelevantes Wissen im Bereich Funding und insbesondere öffentliche Förderungen aufgebaut. Spezialisiert auf die Förderung aus dem Forschungszulagengesetz begleitete Kai mit seinem Team bereits hunderte Unternehmen zu einem erfolgreichen Förderbescheid in siebenstelliger Höhe.
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