(Nicht-) förderfähige Kosten im Forschungszulagenprogramm

von | 02.01.2024 | Ablauf des Antragsprozesses bei der Forschungszulage

Welche sind förderfähige Kosten im Forschungszulagenprogramm? Weißt du, welche Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten über das Bundesprogramm Forschungszulage nicht gefördert werden können? Es gibt einige Bestimmungen des Forschungszulagengesetzes (FZLG), die du beachten solltest. Wenn du einen Antrag auf eine Forschungszulage stellst, musst du dein vollständiges Projekt beschreiben und auch quantifizieren. Das bedeutet, du musst die Gesamtkosten vom Projektstart bis zum Ende auflisten, einschließlich Gehälter von festangestellten Mitarbeiter:innen und Freelancer:innen oder externen Dienstleister:innen, ebenso wie Projekt-bezogene Investitionen und tatsächliche externe Dienstleistungen außerhalb der EU.

Allerdings gibt es Einschränkungen bei der öffentlichen Förderung. Die einzigen förderfähigen Ausgaben sind Gehälter von eigenen Mitarbeitenden in einem Angestelltenverhältnis, von denen du 25 % zurückbekommen kannst, und Kosten für externe Dienstleister:innen, für die du 15 % zurückbekommen kannst. Investitionen, Sachmittel, Reisekosten und Gemeinkosten sind laut FZLG nicht förderfähig. Eine Bescheinigung der Forschungszulage konzentriert sich daher nur auf diese zwei Kategorien.

Es ist wichtig, sich über diese Rahmenbedingungen im Klaren zu sein, wenn du eine Forschungs- und Entwicklungsförderung für dein Unternehmen in Deutschland beantragst, insbesondere wenn dein F&E Budget 1 Million Euro oder mehr beträgt. Egal ob du ein junges Technologie-Startup oder ein SaaS-Unternehmen betreibst, du musst dieses Wissen haben, bevor du in deiner Forschungs- und Innovationsarbeit auf die Idee kommst, Fördermittel oder einen Forschungszuschuss zu erwarten.

Portraitfoto mit Kai Thierhoff

Kai Thierhoff

Prof. Dr. Kai Thierhoff, ausgebildeter Betriebswirt und promovierter Experte für Entrepreneurship, ist eine feste Größe in der Gründerszene. Nach seinem Studium in Köln und seiner Promotion an der ebs european business school hat er sich als Gründer und Mitgründer zahlreicher Unternehmen etabliert. Kai ist nicht nur in der Praxis tief verwurzelt, sondern teilt sein Wissen auch als Dozent für Entrepreneurship an der Rheinischen Hochschule in Köln.

In über 20 Jahren mit seinem Beratungsunternehmen hat er in hunderten Kundenprojekten praxisrelevantes Wissen im Bereich Funding und insbesondere öffentliche Förderungen aufgebaut. Spezialisiert auf die Förderung aus dem Forschungszulagengesetz begleitete Kai mit seinem Team bereits hunderte Unternehmen zu einem erfolgreichen Förderbescheid in siebenstelliger Höhe.

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