Welche sind förderfähige Kosten im Forschungszulagenprogramm? Weißt du, welche Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten über das Bundesprogramm Forschungszulage nicht gefördert werden können? Es gibt einige Bestimmungen des Forschungszulagengesetzes (FZLG), die du beachten solltest. Wenn du einen Antrag auf eine Forschungszulage stellst, musst du dein vollständiges Projekt beschreiben und auch quantifizieren. Das bedeutet, du musst die Gesamtkosten vom Projektstart bis zum Ende auflisten, einschließlich Gehälter von festangestellten Mitarbeiter:innen und Freelancer:innen oder externen Dienstleister:innen, ebenso wie Projekt-bezogene Investitionen und tatsächliche externe Dienstleistungen außerhalb der EU.
Allerdings gibt es Einschränkungen bei der öffentlichen Förderung. Die einzigen förderfähigen Ausgaben sind Gehälter von eigenen Mitarbeitenden in einem Angestelltenverhältnis, von denen du 25 % zurückbekommen kannst, und Kosten für externe Dienstleister:innen, für die du 15 % zurückbekommen kannst. Investitionen, Sachmittel, Reisekosten und Gemeinkosten sind laut FZLG nicht förderfähig. Eine Bescheinigung der Forschungszulage konzentriert sich daher nur auf diese zwei Kategorien.
Es ist wichtig, sich über diese Rahmenbedingungen im Klaren zu sein, wenn du eine Forschungs- und Entwicklungsförderung für dein Unternehmen in Deutschland beantragst, insbesondere wenn dein F&E Budget 1 Million Euro oder mehr beträgt. Egal ob du ein junges Technologie-Startup oder ein SaaS-Unternehmen betreibst, du musst dieses Wissen haben, bevor du in deiner Forschungs- und Innovationsarbeit auf die Idee kommst, Fördermittel oder einen Forschungszuschuss zu erwarten.