Forschungszulage: Förderfähige Kosten im Überblick

von | 13.01.2025 | Antragsverfahren & Prozess

Die Forschungszulage bietet Unternehmen in Deutschland eine attraktive Möglichkeit, ihre Forschungs- und Entwicklungsprojekte finanziell zu fördern. Doch welche Kosten sind tatsächlich förderfähig? In diesem Artikel erfährst du, welche Ausgaben im Rahmen der Forschungszulage anerkannt werden und wie Unternehmen von diesem Programm profitieren können.

Förderfähige Kosten im Überblick

Die Forschungszulage deckt eine Vielzahl von Ausgaben ab, die direkt mit Forschungs- und Entwicklungsprojekten verbunden sind. Zu den wichtigsten Kategorien förderfähiger Kosten zählen:

Förderung der Personalkosten:

  • Förderfähig sind lohnsteuerpflichtige Löhne und Gehälter inklusive Arbeitgeberanteilen zur Zukunftssicherung, auch Sonderzahlungen und Boni.
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten eine Förderung von 35% der Personalkosten.
  • Für größere Unternehmen liegt der Fördersatz bei 25% der Personalkosten.
  • Einzelunternehmer profitieren von einem Fördersatz von 70 Euro pro nachgewiesener Arbeitsstunde (ab dem 28.03.2024, davor 40 Euro), was einer Förderung von 25 % entspricht.

Förderung der Auftragsforschung:

  • Kosten für externe Forschungsprojekte sind zu 70 % förderfähig (vor dem 28.03.2024 zu 60 %), inklusive in Rechnung gestellter Materialkosten.
  • Der Fördersatz für externe Dienstleisterkosten beträgt seit 28.03.2024 17,5% für reguläre Unternehmen und 24,5% für KMUs.

Förderung abschreibbarer beweglicher Wirtschaftsgüter:

  • Ab dem 28.03.2024 können auch Abschreibungen auf bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens einbezogen werden.
  • Der Fördersatz liegt bei 25%.

Die Kosten müssen eindeutig dem F&E-Projekt zugeordnet, nachvollziehbar und angemessen sein. Welche Ausgaben genau förderfähig sind, hängt von den geltenden Richtlinien und deren Auslegung ab.

Wenn du einen Antrag auf eine Forschungszulage stellst, musst du dein vollständiges Projekt beschreiben und auch quantifizieren. Das bedeutet, du musst die Gesamtkosten vom Projektstart bis zum Ende auflisten, einschließlich Gehälter von festangestellten Mitarbeiter:innen und Freelancer:innen oder externen Dienstleister:innen, ebenso wie Projekt-bezogene Investitionen und tatsächliche externe Dienstleistungen außerhalb der EU.

Welche Kosten sind nicht förderfähig?

Allerdings gibt es Einschränkungen bei der öffentlichen Förderung. Die einzigen förderfähigen Ausgaben sind Gehälter von eigenen Mitarbeitenden in einem Angestelltenverhältnis, von denen du 25 % zurückbekommen kannst, und Kosten für externe Dienstleister:innen, für die du 15 % zurückbekommen kannst.

Investitionen, Sachmittel, Reisekosten und Gemeinkosten sind laut FZLG nicht förderfähig. Eine Bescheinigung der Forschungszulage konzentriert sich daher nur auf diese zwei Kategorien.

Es ist wichtig, sich über diese Rahmenbedingungen im Klaren zu sein, wenn du eine Forschungs- und Entwicklungsförderung für dein Unternehmen in Deutschland beantragst, insbesondere wenn dein F&E Budget 1 Million Euro oder mehr beträgt.

Egal ob du ein junges Technologie-Startup oder ein SaaS-Unternehmen betreibst, du musst dieses Wissen haben, bevor du in deiner Forschungs- und Innovationsarbeit auf die Idee kommst, Fördermittel oder einen Forschungszuschuss zu erwarten.

Weiterlesen: Externe Kosten mit der Forschungszulage fördern lassen

Portraitfoto mit Kai Thierhoff

Kai Thierhoff

Prof. Dr. Kai Thierhoff, ausgebildeter Betriebswirt und promovierter Experte für Entrepreneurship, ist eine feste Größe in der Gründerszene. Nach seinem Studium in Köln und seiner Promotion an der ebs european business school hat er sich als Gründer und Mitgründer zahlreicher Unternehmen etabliert. Kai ist nicht nur in der Praxis tief verwurzelt, sondern teilt sein Wissen auch als Dozent für Entrepreneurship an der Rheinischen Hochschule in Köln.

In über 20 Jahren mit seinem Beratungsunternehmen hat er in hunderten Kundenprojekten praxisrelevantes Wissen im Bereich Funding und insbesondere öffentliche Förderungen aufgebaut. Spezialisiert auf die Förderung aus dem Forschungszulagengesetz begleitete Kai mit seinem Team bereits hunderte Unternehmen zu einem erfolgreichen Förderbescheid in siebenstelliger Höhe.

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