„Ist der Zuschuss aus der Forschungszulage steuerpflichtig?“
Diese Frage stellen sich viele Unternehmen, die F&E betreiben und sich mit dem Forschungszulagengesetz (FZLG) auseinandersetzen. Die Antwort darauf fällt tatsächlich sehr erfreulich aus.
Die meisten Förderprogramme sind so gestaltet, dass sie deine Kosten neutralisieren – das heißt, wenn du Kosten von 100.000 € hast und du erhältst einen Zuschuss von 50.000 €, dann verbleiben dir in der Aufrechnung 50.000 € Kosten.Das hat zur Folge, dass du diesen Zuschuss normalerweise als Einnahme versteuern müsstest.
Jedoch herrscht unter den vielfältigen Förderprogrammen eine bemerkenswerte Ausnahme: Die Forschungszulage ist steuerfrei!
Laut dem Forschungszulagengesetz ist es so, dass eine solche Bundeszulage steuerfrei ist. Der Zuschuss muss nicht versteuert werden. Du musst diesen also nicht als Einnahme in einer Gewinn- und Verlustrechnung versteuern. Es ist erfreulich zu sehen, dass der Bund Unternehmen, insbesondere junge Technologieunternehmen und SaaS Unternehmen, die vor allem im Bereich Softwareentwicklung tätig sind, durch dieses Forschungsförderungsgesetz eine zusätzliche Option der öffentlichen Förderung bietet.
Erhalte also den vollen Betrag deiner Forschungszulage, ohne weitere Kosten abwägen zu müssen. Mit der Bescheinigung für die Forschungszulage behältst du 100 Prozent des Fördermittels.
Es lohnt sich also, den Anspruch auf Forschungszuschuss zu prüfen und die Vorteile der F&E-Förderung voll auszuschöpfen. Nutzen auch Sie die Innovationsförderung, die durch das Forschungszulagengesetz geboten wird und tragen Sie so zur Weiterentwicklung und zum Erfolg Ihres Unternehmens bei.