Viele Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung (F&E) investieren, fragen sich:
„Muss ich die Forschungszulage versteuern?“
Die gute Nachricht: Nein! Die Forschungszulage ist steuerfrei. Das bedeutet, dass du den Zuschuss zu 100 % behalten kannst – ohne ihn als Einnahme versteuern zu müssen.
Doch warum ist das so? Und wie kannst du sicherstellen, dass du die maximale Förderung erhältst? In diesem Beitrag erfährst du alles Wichtige dazu.
Warum ist die Forschungszulage steuerfrei?
Viele staatliche Förderprogramme reduzieren deine steuerlich absetzbaren Kosten. Das heißt, wenn du beispielsweise 100.000 € F&E-Kosten hast und 50.000 € Fördermittel erhältst, bleiben dir nur 50.000 € als abzugsfähige Kosten.
Normalerweise müsstest du solche Zuschüsse als Einnahme versteuern.
Die Forschungszulage ist hier die große Ausnahme!
Laut Forschungszulagengesetz (FZulG) ist die Forschungszulage steuerfrei.
- ✅ Keine Versteuerung als Einnahme
- ✅ Kein Einfluss auf deine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
- ✅ 100 % der Förderung bleibt bei dir
Das macht die Forschungszulage besonders attraktiv – vor allem für junge Technologieunternehmen, Start-ups und Unternehmen in der Softwareentwicklung.