Mitarbeiterbeiträge dokumentieren: Du fragst dich, ob ein elektronisches Zeiterfassungssystem als Nachweis zur Beantragung der Forschungszulage genügt? Gute Frage! Tatsächlich kannst du mit einem solchen System die Arbeitsstunden deiner Forschungs- und Entwicklungsmitarbeiter präzise tracken. Damit wird die Nachvollziehbarkeit, wer in welchem Projekt mitarbeitet, erheblich einfacher.
Dank des Forschungszulagengesetzes (FZLG) kann dich solch eine Dokumentation nicht nur bei der Beantragung sondern ebenso bei der Abrechnung deiner Fördermittel unterstützen. Ein solch detailliertes Zeiterfassungssystem bietet dir eine robuste Grundlage, um dem Fördermittelgeber aufzuzeigen, wie viele Arbeitsstunden im Kalenderjahr tatsächlich in bestimmte F&E-Projekte geflossen sind. Somit ist es ein wichtiger Bestandteil für eine erfolgreiche öffentliche Forschungsförderung.
Das Beste dabei: Falls dein elektronisches Zeiterfassungssystem nicht nachträglich manipulierbar ist, wird es sogar als ausreichend für den Nachweis der Mitarbeit an einem Forschungsprojekt gemäß dem Forschungszulagengesetz angesehen. Doch denke daran, eine Bescheinigung für die Forschungszulage einzuholen.
Selbstverständlich brauchst du für eine erfolgreiche F&E Förderung oder einen Forschungszuschuss mehr als nur ein Zeiterfassungssystem. Dabei kann dir zum Beispiel eine gut durchdachte Strategie zur Innovationsförderung helfen. Doch ein solches System bildet einen wichtigen Teil dieser Strategie und kann so dazu beitragen, dein Jahresbudget effizient einzusetzen und die bundesweite Forschungs- und Entwicklungsförderung optimal zu nutzen.
Versäume somit nicht die Gelegenheit, Fördermittel im Bereich Forschung und Entwicklung für dein Unternehmen zu beantragen und den Forschungszulagengesetz in Anspruch zu nehmen. Nutze dazu optimal dein elektronisches Zeiterfassungssystem, um dein Unternehmen auf dem Weg zur nächsten Innovation zu unterstützen.