Du bist nicht sicher, ob Medizin- und Pharmaunternehmen einen Antrag auf Förderung durch die Forschungszulage stellen können? Die Antwort lautet definitiv ja.
In Deutschland sind solche Unternehmen aus dem Gesundheitssektor besonders förderfähig und profitieren beispielsweise vom Forschungszulagengesetz (FZLG), das eine attraktive Form der öffentlichen Forschungsförderung darstellt.
Besonders hervorzuheben ist, dass die Forschungszulage branchenübergreifend gilt und somit nicht nur speziell auf Medizin- und Pharmaunternehmen begrenzt ist. Dies bietet eine breite Palette an Möglichkeiten zur Beantragung von Fördermitteln in Form einer Forschungszulage.
Ein wichtiger Aspekt, den man beachten sollte, ist, dass die Forschungszulage unabhängig von der Unternehmensgröße gewährt wird. Dies eröffnet auch kleineren und jüngeren Unternehmen, wie beispielsweise innovativen Start-ups oder Hochschulausgründungen im Gesundheitswesen, die später Forschungs- und Entwicklungsprojekte durchführen, gute Chancen auf Bundesförderungen.
Falls dein innovatives Unternehmen neue Wirkstoffklassen oder medizinische Geräte entwickelt, könntet ihr von der Forschungszulage profitieren, unabhängig vom Branchenhintergrund. Ob Medizintechnik oder ein pharmazeutisches Unternehmen, jedes innovative Projekt könnte eine Forschungsförderung durch das Forschungszulagengesetz erhalten.
Solltest du Teil eines Unternehmens sein, das spannende und herausfordernde F&E-Projekte vorantreibt, dann könntest du von einer Förderung durch das Forschungszulagengesetz profitieren. Informiere dich darüber und lasse deinem Unternehmen die Chance auf eine Bundeszulage nicht entgehen, denn letztlich könnte das zu einem Forschungszuschuss führen und deine Innovationsförderung voranbringen.