Forschungszulagengesetz: Wie lange darf ein Projekt dauern?

von | 23.11.2023 | Antragsverfahren & Prozess

„Was ist die maximale Projektdauer, für die man eine Förderung über das Forschungszulagengesetz beantragen kann?“

Laut dem Forschungszulagengesetz (FZLG) gibt es keine feste Maximaldauer, allerdings gibt es regulierende Instanzen wie die Zertifizierungsstelle, die jeden Antrag auf Forschungszulage sorgfältig prüft. Daher ist es wichtig, dass dein Projekt und besonders seine Dauer nachvollziehbar sind.

Es wird nicht nur der Inhalt deines Projekts unter die Lupe genommen, sondern auch das Budget und die Gesamtdauer. Darüber hinaus wird geprüft, ob dein Vorhaben tatsächlich als F&E Projekt klassifiziert werden kann. Beachte dabei, dass die öffentliche Förderung, die du maximal erhalten kannst, auf 1 Million Euro pro Jahr begrenzt ist. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Bundeszulagen, Bundesförderungen oder einen Forschungszuschuss handelt.

Passt also auf, wie lang du die Projektphase ansetzt. Vor allem im Bereich Softwareentwicklung kann eine Projektdauer von zehn Jahren skeptisch betrachtet werden, da sich Technologien in dieser Zeitspanne enorm weiterentwickeln können.

Anders sieht es natürlich im Pharmabereich aus. Hier sind lange Forschungszeiträume von 5, 7, 10, 12 oder sogar 15 Jahren keine Seltenheit und durchaus glaubwürdig im Rahmen eines Antrags auf Innovationsförderung oder F&E Förderung.

Letztlich hängt die Beantragung der Fördermittel also sehr von der Branche und dem spezifischen Projekt ab. Klar ist jedoch: egal wie lang dein Projekt dauert – gib uns Bescheid und wir helfen dir dabei, deine Forschungsförderung optimal zu beantragen und die Dauer deines Projekts gegenüber der Zertifizierungsagentur plausibel zu erklären. Egal ob es dabei um eine kurze oder lange Dauer geht.

Portraitfoto mit Kai Thierhoff

Kai Thierhoff

Prof. Dr. Kai Thierhoff, ausgebildeter Betriebswirt und promovierter Experte für Entrepreneurship, ist eine feste Größe in der Gründerszene. Nach seinem Studium in Köln und seiner Promotion an der ebs european business school hat er sich als Gründer und Mitgründer zahlreicher Unternehmen etabliert. Kai ist nicht nur in der Praxis tief verwurzelt, sondern teilt sein Wissen auch als Dozent für Entrepreneurship an der Rheinischen Hochschule in Köln.

In über 20 Jahren mit seinem Beratungsunternehmen hat er in hunderten Kundenprojekten praxisrelevantes Wissen im Bereich Funding und insbesondere öffentliche Förderungen aufgebaut. Spezialisiert auf die Förderung aus dem Forschungszulagengesetz begleitete Kai mit seinem Team bereits hunderte Unternehmen zu einem erfolgreichen Förderbescheid in siebenstelliger Höhe.

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