Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) gelten als Motor der Innovations- und Wirtschaftsstärke Deutschlands. Forschung und Entwicklung (FuE) kann aber sowohl kostspielig als auch risikoreich sein – genau hier kommt das Förderprogramm KMU-innovativ ins Spiel. Es kann deinem Unternehmen bei der Finanzierung von Hightech-Projekten helfen!
Wir erklären, was du dabei bei diesem Programm unbedingt beachten solltest, angefangen bei der Antragsberechtigung hin zu den verschiedenen Technologiefeldern und Förderquoten.
Überblick zum Förderprogramm KMU-innovativ
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bietet dir die Möglichkeit, mit KMU-innovativ einen attraktiven Zuschuss für deine Forschungsprojekte zu erhalten. Dabei stehen Technologiefelder mit hoher Bedeutung für die Zukunft im Fokus.
Hier sind alle wichtigsten Fragen und Antworten auf einen Blick:
- Wer ist die Zielgruppe? → KMU in Deutschland.
- Was wird gefördert? → Forschungsprojekte in wichtigen Technologiefeldern.
- Welche Kosten sind förderfähig? → Personal, Investitionen, Aufträge und Material.
- Wie hoch ist die Förderquote? → Oft sind zwischen 60 und 70 % möglich.
- Wie lange läuft ein Projekt? → Bis zu 2 Jahre (bei Ausnahmen 3 Jahre).
Die Erfolgszahlen von KMU-innovativ sprechen für sich – bislang wurden mehr als 2.700 Forschungsprojekte mit einer Gesamtsumme von 2 Mrd. Euro gefördert. Mit der richtigen Vorbereitung kann auch dein Unternehmen davon profitieren!
Welche Unternehmen sind antragsberechtigt?
Die Zielgruppe von KMU-innovativ sind überwiegend kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach der gültigen EU-Definition (nicht zu verwechseln mit den Begriffen „Mittelstand“ oder „mittelständisches Unternehmen“, die größere Unternehmen bezeichnen).
Zur Definition von KMU gehören:
Kleinstunternehmen | Kleinunternehmen | Mittlere Unternehmen |
– Max. 9 Mitarbeiter- Max. 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme | – Max. 49 Mitarbeiter- Max. 10 Mio. Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme | – Max. 249 Mitarbeiter- Max. 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder 43 Mio. Euro Jahresbilanzsumme |
Die Unterscheidungen innerhalb von KMU sind für die Antragsberechtigung nicht relevant, doch Kleinst- und Kleinunternehmen können später von höheren Förderquoten profitieren. Hier sind aber ggf. noch weitere Abhängigkeiten zu beachten – dazu später mehr.
Wichtig: Größere bzw. mittelständische Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitern und 100 Mio. Euro Jahresumsatz sind in einigen Technologiefeldern ebenfalls antragsberechtigt oder können von einer Kooperation mit einem KMU profitieren. Gleiches gilt für Forschungseinrichtungen und Universitäten.
Was sind die förderfähigen Technologiefelder?
Anders als beispielsweise bei der themenoffenen Forschungszulage, hat KMU-innovativ feste Technologiefelder vordefiniert. Derzeit umfasst das Förderprogramm 11 wichtige Kernbereiche und eignet sich somit hervorragend für Hightech-Projekte aller Art in folgenden Bereichen:
- Biomedizin
- Bioökonomie
- Elektronik und autonomes Fahren; High Performance Computing
- Informations- und Kommunikationstechnologien
- Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität
- Energieeffizienz, Klimaschutz und Klimaanpassung
- Materialforschung
- Medizintechnik
- Photonik und Quantentechnologien
- Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft
- Zukunft der Wertschöpfung
Diese Bereiche werden ständig erweitert und angepasst, ebenso kommen laufend neue Technologiefelder hinzu. So gibt es „Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft“ erst seit dem Jahr 2024, weil die Bundesregierung die steigende Bedeutung erkannt hat.
Weitere Anforderungen und Informationen findest du auf der jeweiligen Unterseite eines Technologiefeldes. Da jeder Bereich von einem anderen Projektträger verwaltet wird, kann es durchaus organisatorische Unterschiede geben – informiere dich also vorab zu allen Details.
Welche Kosten werden durch KMU-innovativ gefördert?
Die gute Nachricht vorweg: KMU-innovativ deckt alle wichtigen Kostenaspekte eines Hightech-Forschungsprojekts ab. Dazu gehören die folgenden Bestandteile:
- Personalkosten der Forschungsmitarbeiter im förderfähigen Projekt
- Abschreibungen auf Instrumente und Ausrüstung (auch anteilige Anrechnung möglich)
- Auftragsforschung, Beratungsleistungen oder Lizenzerwerb zur Projektdurchführung
- Weitere anfallende Gemeinkosten, Betriebskosten oder Reiseausgaben
Nach BMBF-Grundsätzen wird aber eine angemessene Eigenbeteiligung vorausgesetzt. Diese liegt bei mind. 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten. Den notwendigen Eigenanteil kannst du jedoch im Falle eines KMU-Aufschlags (Bonus) oder in Verbundprojekten reduzieren, indem du die Förderquote steigerst (dazu mehr im nächsten Abschnitt).
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren. Eine Deckelung der förderfähigen Projektkosten gibt es nicht (somit hängt das maximale Projektvolumen vom Leistungsvermögen der beteiligten kleinen und mittleren Unternehmen ab).
Wie hoch ist die Förderquote bei KMU-innovativ?
Je nach Unternehmensgröße, Technologiefeld und Art des Projekts kann es signifikante Unterschiede bei der Förderquote geben. Als Basis gelten folgende zwei Bereiche:
- Bis zu 50 % Förderung bei industrieller Forschung
- Bis zu 25 % Förderung bei experimenteller Entwicklung
Hinzu kommt jedoch ein möglicher KMU-Aufschlag (Bonus). Dieser beträgt 10 % für mittlere Unternehmen und 20 % für kleine Unternehmen. Sind weitere Kriterien eines Verbundprojekts erfüllt, kann dein Unternehmen noch einmal bis zu 15 % Förderung zusätzlich erhalten.
Bei Projektbeteiligungen von Forschungseinrichtungen und Universitäten sind zuwendungsfähige projektbezogene Ausgaben sogar mit 100 % förderfähig. In einigen Fällen kann eine Pauschale in Höhe von 20 % hinzukommen und die Förderung auf 120 % erhöhen.
Das bedeutet: Am Ende ist eine Gesamt-Förderquote zwischen 60 und 70 % oder noch mehr keine Seltenheit. Damit kann das Förderprogramm im Idealfall sogar einen Großteil der projektbezogenen Ausgaben übernehmen.
Wie laufen Antragstellung, Bewilligung und Auszahlung ab?
Den Antrag musst du unbedingt vor Projektbeginn beim jeweiligen Projektträger eines Technologiefeldes stellen. Dabei gelten zwei Stichtage im Jahr als maßgeblich: zum 15. April und zum 15. Oktober. An diesen Tagen erfolgt die Bewertung aller eingereichten Projekte.
Das Antragsverfahren kann auf zwei Stufen heruntergebrochen werden:
- Du reichst online die Ideenskizze deines Projektes zu einem der o.g. Stichtage ein. Weitere Informationen dazu findest du auf der Seite des Projektträgers.
- KMU-innovativ bewertet alle eingereichten Ideenskizzen innerhalb von zwei Monaten. Bei positiver Bewertung kannst du anschließend deinen Förderantrag stellen.
Wichtig: Alle eingereichten Ideen bzw. Forschungsprojekte zum gleichen Stichtag treten im Wettbewerb gegeneinander an. Projekte mit hohem Innovationsgrad, qualifizierten Mitarbeitern und hoher Relevanz für Wirtschaft oder Gesellschaft erhalten den Vorzug.
Nach einem erfolgreichen Antrag erhält dein Unternehmen den Zuwendungsbescheid und kann mit dem Forschungsprojekt beginnen. Die Fördermittel werden dann sukzessive anhand von Zwischen- und Ausgabenberichten mit dem Projektfortschritt zum Quartalsende ausgezahlt.
KMU-innovativ, ZIM oder Forschungszulage? Was ist besser?
Die Förderlandschaft in Deutschland kann auf den ersten Blick ein wenig überwältigend wirken. KMU-innovativ und ZIM (Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand) richten sich gezielt an kleine, mittlere und mittelständische Unternehmen. Im Gegensatz dazu kann die Forschungszulage auch von Großkonzernen in Anspruch genommen werden.
Welches Programm für dein Forschungsprojekt am besten geeignet ist, ergibt sich jedoch meistens aus anderen Faktoren. KMU-innovativ und ZIM sind sich relativ ähnlich: Es handelt sich um eine Förderung, die du vor Projektbeginn beantragen musst. Die sukzessive Auszahlung hilft dir dann bei der laufenden Finanzierung – zudem sind die Förderquoten höher.
Mehr dazu: Forschungszulage vs. ZIM im Vergleich
Die Forschungszulage überzeugt hingegen durch ihren unbürokratischen Prozess. Nach Ablauf eines Wirtschaftsjahres kannst du den Antrag stellen und bis zu 35 % deiner Forschungskosten als Steuerverrechnung oder Auszahlung erhalten, bis zu 4 Jahre rückwirkend. Das bedeutet aber auch, dass dein Unternehmen bei der Finanzierung komplett in Vorleistung gehen muss.
Wir beraten dich gerne!
Alle Förderprogramme haben ihre ganz eigenen Vor- und Nachteile, so auch KMU-innovativ und die Forschungszulage. Als professionelle Beratung gehen wir gerne gemeinsam deine Möglichkeiten durch und helfen dir bei der Beantragung deiner Forschungsförderung.
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