Junge Unternehmen und innovative Start-ups spielen eine tragende Rolle bei der Entwicklung neuer Technologien, Produkte und Dienstleistungen. Doch die Risiken sind hoch, deswegen ist Wagniskapital von privaten Investoren oder Business Angels oftmals eine wichtige Stütze zur Finanzierung. Um solche Investitionen attraktiver zu machen, stellt die Bundesregierung das Förderprogramm „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“ bereit.
Wir erklären dir, wie dieser Zuschuss dir dabei helfen kann, Risikokapitalgeber einfacher zu finden und von höheren Investitionen zu profitieren. So sammelst du genug Kapital ein, um deine innovative Geschäftsidee verwirklichen zu können.
Der INVEST-Zuschuss für deine Risikokapitalgeber
Der INVEST-Zuschuss ist bundesweit und eignet sich hervorragend als zusätzliche Hilfe bei der Existenzgründung oder zur laufenden Finanzierung von Forschung & Entwicklung eines jungen Unternehmens. Schließlich sind genau das die kritischen Phasen vieler Start-ups.
Dieses themenoffene Förderprogramm richtet sich dabei an private Investoren, die mutige Konzepte mit Risikokapital unterstützen möchten, indem sie Geschäftsanteile an innovativen Start-ups erwerben. INVEST bietet Investoren sowohl einen Erwerbszuschuss zum Zeitpunkt der Investition als auch einen Exitzuschuss bei der späteren Veräußerung an.
👉 Kurz gesagt: INVEST ist bundesweit, themenoffen, steuerfrei und unbürokratisch!
Erwerbszuschuss und Exitzuschuss auf einen Blick
- Erwerbszuschuss: 15 % des Ausgabepreises der Anteile bei Investitionen ab 10.000 Euro. Max. Förderung: 50.000 Euro pro Einzelinvestment und 100.000 Euro in Summe.
- Exitzuschuss: 25 % als Steuererstattung ab 2.000 Euro Veräußerungsgewinn eines bezuschussten INVEST-Anteils, sofern die maximale Förderung nicht überschritten wird.
Um den steuerfreien INVEST-Zuschuss von max. 50.000 bzw. 100.000 Euro auszuschöpfen, müssen Investoren Einzel- und Gesamtinvestitionen in Höhe von 333.333,33 Euro sowie 666.666,66 Euro tätigen. Dieses Limit gilt pro natürliche Person oder pro Gesellschafter.
⚠️Wichtig: Während der maximale Zuschuss auf 100.000 Euro pro natürliche Person begrenzt ist, gilt für Unternehmen eine Grenze von 450.000 Euro pro Kalenderjahr. Das bedeutet, du kannst mehrere Investoren oder größere Beteiligungsgesellschaften mit an Bord holen.
Welche Anforderungen gibt es für Start-ups & Investoren?
Damit dein Start-up und mögliche Investoren vom INVEST-Zuschuss profitieren können, müssen einige Anforderungen erfüllt werden:
- Grundsätzlich gilt: Das Vorhaben bzw. Investment muss die Ziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und der Treibhausgasneutralität bis 2045 berücksichtigen.
- Es handelt sich um eine Kapitalgesellschaft oder eine eingetragene Genossenschaft mit Hauptsitz im EWR und einer Zweigniederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland.
- Das Start-up ist ein Kleinst-/Kleinunternehmen nach KMU-Definition, maximal 7 Jahre alt und hauptsächlich in einem innovativen Geschäftsfeld fortlaufend wirtschaftlich aktiv.
- Investoren müssen neu ausgegebene Anteile im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und von eigenem Geld nach der Antragstellung/Bewilligung erwerben.
- Sie müssen Chancen und Risiken mit dem Unternehmen teilen. Es darf keine gesonderten Vereinbarungen zur Risikominderung für Investoren geben.
- Ihr Anteilserwerb muss wirtschaftlich motiviert sein, auf Grundlage eines Business-Plans erfolgen und es ist eine realistische Ausstiegsstrategie zu verfolgen.
- Investoren dürfen nicht selbst oder über nahestehende Personen mit dem Unternehmen verbunden sein und müssen ihre erworbenen Anteile min. 3 Jahre lang halten.
👉 Es gibt mehrere Möglichkeiten, um die Innovativität eines Unternehmens zu bescheinigen. So kann es Inhaber eines innovativen Patents sein, frühere staatliche Innovationsförderungen und Preise erhalten haben oder ein externes Kurzgutachten in Auftrag geben.
Antragstellung und weiterer Ablauf des Förderantrags
Das Antragsverfahren erfolgt im Online-Portal des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) und gilt als ausgesprochen schlank, um schnelle und unbürokratische Investitionen durch private Investoren und Business Angels zu fördern.
Die Antragstellung lässt sich auf wenige Schritte herunterbrechen:
- Das Unternehmen stellt als Erstes einen Antrag im Online-Portal, um die eigene Förderfähigkeit durch das BAFA bestätigen zu lassen.
- Anschließend folgt der Antrag des Investierenden mit weiteren Details zum Investitionsvorhaben, der ebenfalls vom BAFA geprüft wird.
- Sind die ersten zwei Schritte abgeschlossen, können die Verträge zum Anteilserwerb geschlossen werden und die Investitionszahlungen erfolgen.
- Danach können Investoren gegen Vorlage der Beteiligungsdokumentation die Erstattung von 15 % ihrer Investitionssumme beim BAFA (Zahlungsabruf) beantragen.
- Nach Prüfung der Dokumentation und nach Abschluss des Investments erfolgt die tatsächliche Auszahlung des INVEST-Zuschusses an Investoren.
⚠️ Hinweis: Bei Gründungsvorhaben ist der Ablauf umgekehrt. Hierbei reichen zunächst beteiligte Investoren ihre Anträge ein, ehe später das neu gegründete Unternehmen folgt und einen Antrag auf Förderfähigkeit stellt (nachdem es im Handelsregister eingetragen wurde).
Tipp: INVEST-Zuschuss mit Forschungszulage kombinieren
Wenn ein Unternehmen für den INVEST-Zuschuss infrage kommt, ist es häufig auch für die Forschungszulage geeignet – und umgekehrt. Das bedeutet, dein Start-up kann dank INVEST einfacher Investoren finden und anschließend von der Forschungszulage profitieren.
Hierzu ein praktisches Beispiel:
- Eine Beteiligungsgesellschaft mit mehreren Gesellschaftern investiert 2 Mio. Euro in dein Start-up und erhält 15 % bzw. 300.000 Euro als INVEST-Zuschuss zurück.
- Dein Unternehmen nutzt diese 2 Mio. Euro für weiteres Forschungspersonal, das bei KMUs zu 35 % förderfähig ist, was sich auf insgesamt 700.000 Euro beläuft.
Am Ende profitiert also dein Start-up direkt und indirekt von staatlichen Förderungen in Höhe von insgesamt 1 Mio. Euro. Schließlich sind deine Investoren ebenfalls Teil des Unternehmens.
👉 Bei uns findest du viele weitere Informationen zur Forschungszulage und alternativen Programmen wie dem EXIST-Gründungsstipendium oder dem EXIST-Forschungstransfer.
Noch Fragen? Nimm jetzt Kontakt auf!
Der INVEST-Zuschuss für Wagniskapital richtet sich an mutige Investoren und Start-ups, die nach weiteren Möglichkeiten zur Finanzierung ihrer Geschäftsidee suchen. Dank der staatlichen Förderung wird nämlich eine Beteiligung für beide Seiten deutlich attraktiver.
Hast du noch weitere Fragen zum INVEST-Zuschuss oder wie dir diese steuerfreie Förderung bei der Suche nach potenziellen Investoren helfen kann? Dann bist du bei uns genau richtig.
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