Das Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) bietet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Startups in Deutschland eine großartige Chance, innovative Projekte staatlich fördern zu lassen. In Zeiten steigender Wettbewerbsdynamik ist es entscheidend, in neue Geschäftsmodelle und Lösungen zu investieren.
Dieser Leitfaden informiert über die wichtigsten Aspekte des IGP – von den Voraussetzungen bis hin zu Tipps für eine erfolgreiche Antragstellung.
Was ist das IGP-Programm?
Das IGP ist eine Förderinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Es unterstützt nicht-technische Innovationen wie neue Geschäftsmodelle, digitale Prozesse oder nachhaltige Lösungen. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung. Spezifische Calls (Ausschreibungsrunden) adressieren jeweils bestimmte Themenbereiche.
Die Calls werden nach aktueller Planung ungefähr im Halbjahresrhythmus veröffentlicht. Dazu später mehr.
Das IGP fördert marktorientierte, nicht-technische Innovationen in Bereichen wie:
- Digitale Geschäftsmodelle
- Nachhaltige Innovationen
- Neue Wertschöpfungsketten
- Soziale und kreative Innovationen
Möglich sind unter anderem kreativwirtschaftliche Konzepte, Organisationsmodelle von Social Startups, neue Plattformformate und viele weitere Innovationen. Dies können z. B. moderne Designansätze, neuartige Lern-Apps sowie neue Formen der Technologienutzung sein.
Das Programm soll insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Selbstständige und junge Unternehmen dabei unterstützen, innovative Ideen umzusetzen und die Wirtschaftskraft zu stärken.
Das IGP soll dazu beitragen:
- Neue, wirtschaftlich und gesellschaftlich relevante Ideen voranzutreiben
- KMU und Startups zu stärken
- Erste Marktchancen für Pionierlösungen zu schaffen
- Innovationsfördernde Kooperationen zu ermöglichen
Wer kann das IGP beantragen?
Antragsberechtigt sind:
✔ Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
✔ Startups und junge Unternehmen
✔ Forschungseinrichtungen und Hochschulen (in Kooperation mit Unternehmen)
✔ Handwerksbetriebe & Freiberufler
✔ Selbstständige mit und ohne Beschäftigte
Unternehmenstyp | Beschäftigte | Umsatz- und Bilanzsumme |
Kleinstunternehmen | Weniger als 10 Mitarbeiter | kleiner 2 Mio. Euro |
Kleine Unternehmen | Weniger als 50 Mitarbeiter | kleiner 10 Mio. Euro |
Mittlere Unternehmen | Weniger als 250 Mitarbeiter | kleiner 50 Mio. Euro* |
*) Umsatzsumme kleiner 50 Mio. Euro und Bilanzsumme kleiner 43 Mio. Euro
Hinweis für Neugründungen:
Gründer sowie berechtigte Einzelpersonen oder Gruppen können Teilnahmeanträge („Skizzen“) einreichen, wenn sie darlegen können, dass sie bis zur Vollantragstellung ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland führen werden.
Nicht antragsberechtigt sind:
❌ Unternehmen oder Forschungseinrichtungen mit laufendem Insolvenzverfahren
❌ Unternehmen, die bei früheren Förderungen ihren Pflichten nicht nachgekommen sind
❌ Unternehmen, die bereits eine IGP-Förderung in den letzten 12 Monaten erhalten haben
❌ Unternehmen, die gegen die De-minimis-Verordnung verstoßen
Förderung von Projektmitarbeitern entfällt, wenn: Deine Tätigkeit bereits durch andere Förderprogramme, arbeitsmarktpolitische Maßnahmen (z. B. Lohnkostenzuschüsse) oder in Forschungseinrichtungen mit grundfinanziertem Personal unterstützt wird, sodass eine Doppelförderung entsteht.
Voraussetzungen zur Förderung
Unternehmen und Einrichtungen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen, um ihre Projekte ordnungsgemäß durchzuführen:
Fachliches und betriebswirtschaftliches Know-how: Du musst über das nötige spezifische Fachwissen und betriebswirtschaftliche Kompetenz verfügen. Du solltest entweder bereits ausreichend qualifiziertes Personal haben oder planen, in diesem Bereich neue Mitarbeiter einzustellen bzw. vertraglich zu regeln.
Zuverlässige Geschäftsführung: Fördermittel werden nur an Unternehmen vergeben, die eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gewährleisten können und deren Mittelverwendung nachvollziehbar dokumentiert wird.
Eigenanteil: Es muss der erforderliche Eigenanteil vorhanden sein.
Ausgewogene Nutzung von Personalkapazitäten: Der personelle Einsatz (auch der Geschäftsführung) im Projekt darf nicht so stark ausfallen, dass andere wichtige Geschäftsbereiche dadurch gefährdet werden.
Transparente Buchführung: Die Abrechnung des Projekts muss auf einem geordneten Rechnungswesen basieren, sodass alle Vorgänge sauber und nachvollziehbar dokumentiert sind – auch im Zusammenhang mit anderen Tätigkeitsfeldern.
Nachweis der zukünftigen Erfüllung: Falls zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht alle Bedingungen erfüllt sind, musst du glaubhaft darlegen, dass diese bis zum Beginn der Förderung erfüllt werden.
Förderfähige Projekte im Überblick
Das IGP-Programm fördert innovative und skalierbare Geschäftsmodelle, insbesondere in folgenden Bereichen:
- Neue Geschäftsmodelle und Dienstleistungen
- Einsatz digitaler Prozesse zur Effizienzsteigerung
- Soziale Innovationen & nachhaltige Geschäftspraktiken
Projektarten und Förderhöhe
Gefördert werden Innovationsprojekte, die in Deutschland durchgeführt werden, aber auch auf internationale Märkte oder Bedürfnisse ausgerichtet sein können. Folgende Formen werden gefördert:
1. Machbarkeitsprojekte:
- Frühphasige Innovationsprojekte, die experimentell prüfen, ob eine Idee technisch und wirtschaftlich umsetzbar ist
- Sie beinhalten Machbarkeitstests mit unsicheren, aber chancenreichen Ergebnissen
- Maximale Laufzeit: 12 Monate
- Fördersatz: bis zu 75% der förderfähigen Kosten (je nach Unternehmensgröße)
2. Marktreifeprojekte:
- Weiterentwicklungsprojekte, die Innovationen marktreif machen, erste Anwendungen testen und den Markteintritt vorbereiten
- Es sollten bereits erste positive Hinweise auf die Machbarkeit vorliegen
- Auch hier sind gewisse Risiken vorhanden, aber das Marktpotenzial sollte erkennbar sein
- Maximale Laufzeit: 24 Monate
- Fördersatz: bis zu 60% der förderfähigen Kosten (je nach Unternehmensgröße)
Fördersätze des IGP-Programms
Die Fördersätze beziehen sich auf zuwendungsfähige Kosten/Ausgaben und gliedern sich wie folgt:
Art des Unternehmens | Machbarkeitsprojekte | Marktreifeprojekte |
---|---|---|
Kleinstunternehmen | 70% | 55% |
Kleine Unternehmen | 65% | 50% |
Mittlere Unternehmen | 60% | 45% |
Gemeinnützige KMU | 75% | 60% |
Forschungseinrichtungen (inklusive Hochschulen) | 100% | 100% |
Maximale Fördersummen
💰 Machbarkeitsprojekte: bis zu 80.000 €
💰 Marktreifeprojekte: bis zu 330.000 €
💰 Forschungseinrichtungen und Hochschulen: bis zu EUR 180.000.
Die Förderhöhe richtet sich nach der Unternehmensgröße und dem gewählten Projektschwerpunkt. Das Budget für jeden Aufruf beträgt voraussichtlich rund zehn Millionen Euro.
Kriterien zur Förderentscheidung
Das IGP fördert nichttechnische Innovationen wie neue Geschäftsmodelle oder Servicekonzepte mit internationalem Neuheitswert. Neue Technologien können eine Rolle spielen, sind aber nicht zwingend erforderlich.
Gefördert werden nur Projekte, die ohne finanzielle Unterstützung nicht oder nur stark verzögert realisierbar wären. Kritische und risikoreiche Arbeitsschritte sollten frühzeitig erfolgen, um ein mögliches Scheitern rechtzeitig zu erkennen.
Die Förderung wird anhand folgender Kriterien entschieden:
- Innovationsgrad:
- Wie einzigartig und kreativ ist die Idee?
- Hat sie einen echten Neuheitswert?
- Marktpotenzial:
- Ist das Geschäftsmodell wirtschaftlich tragfähig?
- Kann es Umsätze generieren und Arbeitsplätze schaffen?
- Gesellschaftlicher & wirtschaftlicher Nutzen:
- Profitieren Kunden, Unternehmen oder ganze Branchen von der Innovation?
- Gibt es ökologische oder soziale Vorteile?
- Projektqualität:
- Ist der Projektablauf gut durchdacht und realistisch umsetzbar?
- Sind die Mittel effizient eingesetzt?
- Qualifikation & Motivation:
- Hat das Team das nötige Fachwissen?
- Gibt es eine überzeugende Strategie?
- Notwendigkeit der Förderung:
- Ist die Förderung entscheidend für die Umsetzung?
- Besteht ein Innovationsrisiko?
Antragsverfahren
Das IGP-Förderprogramm erfolgt in thematischen Ausschreibungsrunden („Calls“) mit festen Fristen.
Ablauf der Antragstellung:
- Teilnahmewettbewerb („Skizze“) einreichen
- Kurzbeschreibung des Projekts & Innovationsidee
- Angaben zu den Antragstellern
- Jury-Bewertung & Pitch
- Prüfung durch eine Fachjury
- Optionale Präsentation (Pitch)
- Vollantragstellung (bei erfolgreicher Vorauswahl)
- Detaillierte Projektplanung mit Kosten, Risiken & Finanzierung
- Handelsregisterauszüge oder Gewerbeanmeldungen
- Förderentscheidung

➡️ Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über die BMWK-Website. Dort stehen alle erforderlichen Formulare zur Verfügung.
Fristen: Aktuelle Calls 2025
Letzter Call (Februar 2025):
- Förderung für Daten- & KI-basierte Innovationen
- Themen: Datennutzung, KI-Ökosysteme, „AI for Good“, Fachkräfte-Schulungen
Nächster Call (voraussichtlich 2. Quartal 2025):
- Fokus auf Fachkräftesicherung & Arbeitsmarktintegration
- Themen: Aus- & Weiterbildung, Vereinbarkeit von Familie & Beruf, mentale Gesundheit am Arbeitsplatz
📢 Zukünftige Calls zu wechselnden Zukunftsthemen sind etwa alle 6 Monate geplant!
Auszahlung & Nachweise
💵 Die Förderung wird in Raten ausgezahlt – Jede Auszahlung erfordert einen Antrag mit Angaben zum aktuellen Mittelbedarf und zur Umsetzung der geplanten Arbeitsschritte.
Wichtig: 10 % der Förderung wird erst nach Prüfung des Verwendungsnachweises ausgezahlt.
Verwendungsnachweis nach Projektabschluss: Innerhalb von 3 Monaten nach Projektende muss ein Sachbericht und ein finanzieller Nachweis eingereicht werden.
- Der Sachbericht beschreibt, was im Projekt erreicht wurde, einschließlich einer kurzen Zusammenfassung der Ergebnisse.
- Der finanziellen Nachweis zeigt, wie die Fördermittel genutzt wurden. Dafür sind die vorgegebenen Formulare zu verwenden, und die im Antrag festgelegten wirtschaftlichen Ziele müssen aktualisiert werden.
Bei Marktreifeprojekten über 12 Monate sind regelmäßige Zwischenberichte erforderlich.
Jetzt beraten lassen
Das IGP-Programm 2025 bietet KMUs und Startups eine einzigartige Gelegenheit, ihre innovativen Geschäftsmodelle fördern zu lassen. Angesichts der begrenzten Mittel und strikten Fristen solltest du nicht zögern, sich frühzeitig zu informieren und einen Antrag vorzubereiten. Vereinbare noch heute einen Termin!
Quellen: Förderdatenbank, BMWK