Können auch Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern Anträge auf Förderungen aus dem Forschungszulagengesetz stellen? Ja, gerade Großunternehmen mit Tausenden von Mitarbeitern können von den Vorteilen des Forschungszulagengesetzes profitieren. Aber es gibt Beschränkungen: Für diese Unternehmen, einschließlich aller Tochtergesellschaften, ist die Förderung auf eine Million Euro pro Jahr begrenzt. Informieren Sie sich hier über die Details und Möglichkeiten der Forschungsförderung nach dem FZLG.
Forschungszulage für Großunternehmen: Gesetzeserkärung
Kai Thierhoff
Prof. Dr. Kai Thierhoff, ausgebildeter Betriebswirt und promovierter Experte für Entrepreneurship, ist eine feste Größe in der Gründerszene. Nach seinem Studium in Köln und seiner Promotion an der ebs european business school hat er sich als Gründer und Mitgründer zahlreicher Unternehmen etabliert. Kai ist nicht nur in der Praxis tief verwurzelt, sondern teilt sein Wissen auch als Dozent für Entrepreneurship an der Rheinischen Hochschule in Köln.
In über 20 Jahren mit seinem Beratungsunternehmen hat er in hunderten Kundenprojekten praxisrelevantes Wissen im Bereich Funding und insbesondere öffentliche Förderungen aufgebaut. Spezialisiert auf die Förderung aus dem Forschungszulagengesetz begleitete Kai mit seinem Team bereits hunderte Unternehmen zu einem erfolgreichen Förderbescheid in siebenstelliger Höhe.
Lassen Sie innovative Unternehmensprojekte mit bis zu 1 Mio. € pro Jahr fördern
Wir lassen gemeinsam ihre Forschungs- und Entwicklungstätigkeit staatlich zertifizieren. Sie erhalten dadurch nicht rückzahlbare Zuschüsse von bis zu 1 Mio. € pro Unternehmen / Jahr!