Insbesondere die Anfangsphase ist in jedem Start-up eine Herausforderung. Die Kosten häufen sich, während die ersten Gewinne noch auf sich warten lassen – vielen Gründern geht in dieser Zeit das Kapital aus. Doch es gibt die perfekte Hilfe für Kleinstunternehmen in NRW: Mit dem Go-to-Market Gutschein unterstützt das Bundesland deinen erfolgreichen Markteintritt.
Der Förderbetrag kann sich insgesamt auf bis zu 35.000 Euro belaufen. Wir erklären dir, welche Anforderungen dein Start-up erfüllen muss und wie du von diesem attraktiven Förderprogramm profitieren kannst.
Der Go-to-Market Gutschein NRW auf einen Blick
NRW hat erkannt, wie wichtig innovative Geschäftsideen und agile Start-ups für die Wirtschaft der Region sein können. Deswegen bietet es dir mit dem Go-to-Market Gutschein die passende Unterstützung für deinen erfolgreichen Markteintritt.
Hier sind die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:
- Wer wird gefördert? → Kleinstunternehmen in NRW, deren Gründung nicht länger als drei Jahre zurückliegt und die noch keine Gewinne ausgeschüttet haben.
- Was wird gefördert? → Innovative Vorhaben (Produkte, Dienstleistungen, Verfahren) mit wesentlicher Verbesserung und deutlichem Kundennutzen.
- Was ist förderfähig? → Fremdleistungen für Prototyp-Entwicklung, Anschaffung von Vorprodukten (einschließlich Lizenzen) und externe Beratungsleistungen.
- Wie lange wird gefördert? → Der Durchführungszeitraum beträgt bis zu 12 Monate, der Bewilligungs- bzw. Abrechnungszeitraum endet in der Regel 6 Monate später.
- Wie hoch ist die Förderung? → Die Bemessungsgrenze beträgt 50.000 Euro bei einer Förderquote von 70 %, was einem Zuschuss von bis zu 35.000 Euro entspricht.
👉 Anträge für den Go-to-Market Gutschein NRW sind nur noch bis zum 31. Oktober 2026 möglich, danach läuft das Förderprogramm aus. Als erfahrene Förder-Beratung in Köln helfen wir von Clever-Funding dir gerne bei der rechtzeitigen Antragstellung!
Alle Details zu den förderfähigen Ausgaben im Projekt
Viele Gründer haben vor allem mit Hinblick auf die förderfähigen Ausgaben bzw. Kosten offene Fragen. Grundsätzlich gilt: Die Erstellung eines Prototyps und der Markteintritt stehen im Vordergrund. Deswegen sind auch nur solche Kosten förderfähig.
Es gibt insgesamt vier wichtige Ausgabeblöcke:
- Fremdleistungen für die direkte Prototypen-Entwicklung: Softwareerstellung, Hardwareentwicklung, Produktdesign, Interfacedesign (UI/UX) und die Erstellung oder Lizenzierung externer Inhalte
- Fremdleistungen für die indirekte Prototypen-Entwicklung mit unmittelbarem Projektbezug: Geschäftsmodellentwicklung, Markt-, Produkt- und Zielgruppenanalysen, sowie Marketing, Vertrieb, Strategieberatung und Trainings
- Anschaffung von Vorprodukten und Teillösungen für den Prototyp einschließlich Lizenzgebühren
- Coachingleistungen und weitere Beratungsleistungen im Sinne der Förderrichtlinie (diese Ausgaben sind bei maximal 5.000 Euro gedeckelt)
👉 Die Bemessungsgrenze liegt bei 50.000 Euro und die Förderquote beträgt 70 %, was einen Zuschuss von bis zu 35.000 Euro ermöglicht. Es gibt aber eine sogenannte Bagatellgrenze in Höhe von 15.000 Euro – dein Vorhaben darf also nicht ‚zu klein‘ sein.
Beispiel: Berechnung des NRW Go-to-Market Förderbetrags
Im nachfolgenden Beispiel hat ein Kleinstunternehmen in NRW folgende projektbezogene Ausgaben (Bemessungsgrundlage) im Rahmen seiner Prototyp-Entwicklung und Markteinführung:
| Bemessungsgrundlage | 70 % Förderung | |
| Fremdleistungen für Soft- und Hardwareentwicklung | 20.000 Euro | 14.000 Euro |
| Fremdleistungen für Marketing und Vertrieb | 10.000 Euro | 7.000 Euro |
| Anschaffung von Vorprodukten und Lizenzen | 10.000 Euro | 7.000 Euro |
| Coaching- und Beratungsleistungen | 5.000 Euro | 3.500 Euro |
| Summe | 45.000 Euro | 31.500 Euro |
👉 Das Unternehmen kann von einem Zuschuss in Höhe von 31.500 Euro profitieren und sogar noch zusätzliche 3.500 Euro abrechnen, falls weitere förderfähige Ausgaben hinzukommen.
Wichtig: Das Start-up muss bei der Finanzierung zunächst in Vorleistung gehen!
So läuft die Antragstellung über das Online-Portal ab
Ein großer Vorteil der Go-to-Market Initiative ist die unkomplizierte Antragstellung. Du kannst deinen Antrag bis zum 31. Oktober 2026 jederzeit postalisch oder im EFRE.NRW.online-Portal einreichen. Alle Anträge werden anschließend in Reihenfolge ihres Eingangs durch die bewilligende Stelle auf ihre Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit überprüft.
Es handelt sich dabei um ein einstufiges Antragsverfahren, bei dem du alle wichtigen Informationen vorab bereitstellst. Dazu gehören eine konkrete Beschreibung deines Vorhabens, ein Finanzierungsplan, eine KMU-Erklärung (als Kleinstunternehmen in NRW) sowie Verpflichtungserklärungen von teilnehmenden Coaches oder Beratern.
Noch Fragen? Wir helfen dir gerne!
Mit dem Go-to-Market Gutschein NRW kannst du signifikante Kosten zur Entwicklung deines Prototyps und zur Markteinführung fördern lassen. So kann dein Start-up diese oftmals schwierige Phase noch besser meistern.
Suchst du hingegen nach einer Unterstützung zur Deckung deiner eigenen Lebenshaltungskosten während einer Gründung? Dann ist vielleicht das Gründungsstipendium NRW die richtige Wahl.
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