Wie viel Geld kannst du durch die Forschungszulage erhalten?
Das Forschungszulagengesetz (FZLG) trat am 01.01.2020 in Kraft und setzte ursprünglich einen Förderdeckel von 500.000€ pro Kalenderjahr und Unternehmen fest.
Die Corona-Pandemie führte jedoch zu einer Veränderung. Die Bundesregierung, auf der Suche nach zusätzlichen Möglichkeiten zur Unterstützung der Unternehmen, hat sich dazu entschlossen, die Forschungszulage zu verdoppeln. Diese öffentliche Förderung wurde am 01.07.2020 implementiert. Seitdem beträgt der maximale Forschungszuschuss 1 Million € pro Kalenderjahr.
Dies führte zu einer ungewöhnlichen Situation im Jahr 2020: Im ersten Halbjahr betrug die maximale Fördermittel 250.000 €, im zweiten Halbjahr stieg dieser Betrag auf 500.000 € und in den nachfolgenden Kalenderjahren auf sogar 1 Million €.
Die aktuelle Situation sieht jedoch vor, dass dieser Forschungszuschuss sich möglicherweise wieder halbiert. Laut Plan soll dies am 01.07.2026 passieren und die bundesförderung wieder auf das ursprüngliche Niveau von 500.000€ zurückgeführt werden.
Doch wie bei allen Dingen, bleibt die Zukunft in der Innovationsförderung offen und wir halten die Augen offen, ob diese Beschränkung der Forschungszulage tatsächlich zurückgesetzt wird. Die Forschungsförderung durch das FZLG ist eine großartige Gelegenheit für Unternehmen in der F&E Branche, ihre Projekte voranzutreiben, und wir unterstützen dabei, maximal von diesen Fördermitteln zu profitieren.
Für weitere Informationen und Unterstützung rund um die Beantragung der Forschungszulage und die Navigation im Forschungszulagengesetz, sind wir jederzeit für dich da.