Seit dem 1. Januar 2020 können alle steuerpflichtigen Unternehmen von einer attraktiven Forschungsförderung profitieren. Das Gesetz dahinter ist das Forschungszulagengesetz (FZulG) – es dient der steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung. Aber es gibt auch einige Punkte zu beachten, vom Antrag hin zu Kriterien und Vorschriften sowie der maximalen Zulage. Im Idealfall lockt am Ende ein Förderbetrag in Höhe von 3,5 Mio. € pro Jahr.
Wir erklären dir in diesem Artikel alles Wichtige zum Forschungszulagengesetz und welche Bedeutung es für dein Unternehmen haben kann. Solltest du anschließend noch Fragen haben, stehen wir dir als erfahrener Förderberater gerne zur Seite.
Ziel und Zweck vom Forschungszulagengesetz (FZulG)
Die Rahmenbedingungen für forschende Unternehmen sind in den vergangenen Jahren zunehmend schwieriger geworden. Allen voran die Coronakrise hat viele Industriebereiche vor riesige Herausforderungen gestellt. Zahlreiche Betriebe mussten Investitionen in Forschung reduzieren – doch genau das soll die Forschungszulage wieder wettmachen.
Dabei verfolgt die Bundesregierung mit dem Forschungszulagengesetz ein klares Ziel:
- Förderung von Forschung und Entwicklung am Innovationsstandort Deutschland
- Finanzielle Unterstützung bzw. steuerliche Entlastung von forschenden Unternehmen
- Anstieg der Forschungsinvestitionen bis 2025 auf 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts
Das soll Deutschland im internationalen Wettbewerb einen Vorteil verschaffen und speziell den wichtigen Mittelstand weiter stärken. Grundsätzlich können aber alle Unternehmen davon profitieren – ob KMU oder Großkonzern. Denn die wichtigste Vorschrift bzw. Voraussetzung ist die Steuerpflicht in Deutschland. Trotzdem ist die Zulage speziell im Mittelstand sehr beliebt.
Größe der antragstellenden Unternehmen (Verteilung in %):
Quelle: Bescheinigungsstelle Forschungszulage; Zeitraum 16.09.2020 – 31.03.2024
Veränderungen am Gesetz in den vergangenen Jahren
Obwohl das Forschungszulagengesetz noch relativ neu ist, gab es bereits zwei wichtige Anpassungen. Zunächst reagierte die Bundesregierung Anfang 2020 auf die Herausforderungen der Coronakrise. Anschließend folgte mit dem Wachstumschancengesetz in 2024 eine weitere Verordnung, um die Forschungszulage noch attraktiver zu machen.
Die folgende Tabelle zeigt die Veränderungen im Gesetz bzw. beim Förderprogramm:
FZulG vom 14. Dezember 2019 für Aufwendungen zwischen |
– Bemessungsgrundlage: 2 Millionen Euro – FuE-Personalkosten: 25 % förderfähig – Auftragsforschung: 15 % förderfähig – Eigenleistung: 40 Euro pro Stunde => Maximaler Förderbetrag: 500.000 Euro |
Anpassungen durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz vom 29. Juni 2020 für Aufwendungen zwischen |
– Bemessungsgrundlage: 4 Millionen Euro ⬆️ – FuE-Personalkosten: 25 % förderfähig – Auftragsforschung: 15 % förderfähig – Eigenleistung: 40 Euro pro Stunde => Maximaler Förderbetrag: 1.000.000 Euro ⬆️ |
Anpassungen durch das Wachstumschancengesetz vom 27. März 2024 für Aufwendungen |
– Bemessungsgrundlage: 10 Millionen Euro ⬆️ – FuE-Personalkosten: 25–35 % förderfähig ⬆️ – Auftragsforschung: 17,5–24,5 % förderfähig ⬆️ – Eigenleistung: 70 Euro pro Stunde ⬆️ – Neu: Ausgaben für Forschungsgüter ⬆️ => Maximaler Förderbetrag: 3.500.000 Euro ⬆️ |
Damit hat die Bundesregierung das Forschungszulagengesetz (FZulG) insbesondere ab dem Jahr 2024 zu einer unverzichtbaren Unterstützung für viele Unternehmen gemacht. Eine wiederkehrende Förderung von bis zu 3,5 Mio. € pro Jahr kann speziell im Mittelstand einen bedeutenden Unterschied ausmachen. Und das bis zu 4 Jahre rückwirkend!
Definition von Forschung und Entwicklung – wann ist ein FZulG-Antrag möglich?
Zunächst gilt es aber noch zu klären, was eigentlich genau unter die Bereiche Forschung und Entwicklung fällt. Denn das Forschungszulagengesetz hat eine klare Definition, was gefördert wird und was nicht. Die gute Nachricht vorweg: Das Gesetz umfasst alle Wirtschafts- und Themenbereiche, darunter auch IT- und Softwareentwicklung sowie Maschinenbau.
Antragsteller nach Wirtschaftszweigen (10 häufigste):
Quelle: Bescheinigungsstelle Forschungszulage; Zeitraum: 16.09.2020 – 31.03.2024
Das Forschungszulagengesetz macht also grundsätzlich keine Einschränkungen, in welcher Industrie eine Förderung erfolgt. Viel wichtiger ist der Forschungsbereich: Es muss sich zwingend um Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung handeln. In den folgenden Abschnitten gehen wir noch etwas genauer darauf ein.
Grundlagenforschung
Dieser weit gefasste Begriff bezieht sich auf alle experimentelle oder theoretische Arbeiten, die vorrangig zum Erwerb von neuem Grundlagenwissen dienen. Dabei gibt es zunächst keine erkennbaren kommerziellen Anwendungsmöglichkeiten. Somit ist diese Art der Forschung immer eine Investition mit hohem Risiko, die das Forschungszulagengesetz fördern möchte. Unternehmen können mit der Zulage zumindest einen Teil des Risikos abfangen.
Industrielle Forschung
Der Bereich der industriellen Forschung ist schon ein wenig konkreter gefasst. Es handelt sich nämlich um planmäßige oder kritische Forschung zur Gewinnung neuer Kenntnisse und Fertigkeiten. Das übergreifende Ziel ist dabei, neue Produkte, Verfahren und Dienstleistungen zu entwickeln oder bestehende (wesentlich) zu verbessern. Das kann auch die Entwicklung von komplexen Teilsystemen oder den Bau von Prototypen umfassen.
Experimentelle Entwicklung
Zuletzt gibt es noch den Bereich der experimentellen Entwicklung, der eine Reihe weiterer Forschungsaufgaben umfasst. Es geht vorrangig um Erwerb, Kombination, Gestaltung und Nutzung bereits vorhandener Kenntnisse, um neue oder bessere Produkte zu schaffen. Bessere Verfahren und Dienstleistungen zählen ebenso zu den gewünschten Ergebnissen. Alle Projektphasen sind förderfähig, angefangen bei der Konzeption hin zur Dokumentation.
Entscheidende Kriterien für förderfähige Projekte und Aktivitäten sind zu erfüllen
Abgesehen vom konkreten Bereich der Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, muss jedes Projekt eine Reihe von zusätzlichen Aspekten erfüllen. Diese dienen zur weiteren Kategorisierung und Überprüfung von förderfähigen Forschungsprojekten.
Die folgenden Aspekte sind dabei maßgeblich:
- Neuartig: Zur Erzielung neuer Erkenntnisse
- Schöpferisch: Die Forschung muss originär sein
- Systematisch: Sie muss plan- und budgetierbar sein
- Ungewiss: Das Endergebnis ist ungewiss
- Reproduzierbar: Ergebnisse müssen reproduzierbar sein
Die Bescheinigungsstelle prüft diese Aspekte nach dem Forschungszulagengesetz bei jedem Antrag mit Hilfe von drei Kriterien: Neuartigkeit, Risiko/Unwägbarkeit und Planmäßigkeit. Erst dann kann eine Unterstützung durch das Gesetz bzw. durch die Bescheinigungsstelle Forschungszulage in Betracht gezogen werden.
1. Kriterium: Neuartigkeit
Ein entscheidendes Kriterium bei jedem förderfähigen Forschungsprojekt ist, dass es dem Erwerb neuer Kenntnisse dient. Das umfasst sowohl wissenschaftliche als auch technische und wirtschaftliche Aspekte. Es geht im Wesentlichen darum, neue oder verbesserte Produkte, Verfahren und Dienstleistungen zu schaffen. Dazu gehören auch experimentelle oder theoretische Forschung zur Förderung von neuem Grundlagenwissen.
2. Kriterium: Risiko/Unwägbarkeit
Als Nächstes muss Forschung und Entwicklung ein gewisses Risiko tragen und unwägbar mit Hinblick auf das Endergebnis sein. Hierbei geht es jedoch nicht um wirtschaftliche Risiken – diese sind bei der Bewertung durch die Bescheinigungsstelle irrelevant. Vielmehr steht der wissenschaftliche bzw. technische Aspekt im Vordergrund. Es muss also Risiken und Herausforderungen geben, die eine Zielerreichung gefährden oder sogar zum Scheitern führen können.
3. Kriterium: Planmäßigkeit
Zuletzt gilt noch das Kriterium der Planmäßigkeit, das nach klar definierten Aufgaben und transparenten Zielen verlangt. Schließlich müssen alle wissenschaftlichen und technischen Arbeiten plan- und budgetierbar sein. Hierzu kann ein Zeit- bzw. Arbeitsplan eingesetzt werden, der Arbeitspakete mit Meilensteinen und einem Ressourcen- und Personalplan verbindet. Ein schrittweises Vorgehen kann dabei empfehlenswert sein.
Weitere Voraussetzung: Steuerpflicht in Deutschland
Doch das Forschungszulagengesetz (FZulG) stellt noch eine weitere wichtige Bedingung: Jeder Antragsteller muss steuerpflichtig sein. Denn die Auszahlung des Förderbetrags erfolgt als Steuererstattung nach Ablauf eines Wirtschaftsjahres. Ob dein Unternehmen tatsächlich Steuern zahlt oder wie hoch die Steuerlast ist, spielt prinzipiell keine Rolle.
Sollte beispielsweise der gewährte Förderbetrag deine Steuerschuld übersteigen, dann erfolgt eine Auszahlung des Überbebetrags. Das bedeutet im Klartext, dass auch viele junge Unternehmen und Start-ups trotz möglicher Verlustphase für eine Förderung infrage kommen. Anforderungen an Umsatz, Gewinn oder Steuerschuld gibt es nämlich nicht.
Vorsicht: Es gibt in diesem Zusammenhang Ausschlusskriterien für Unternehmen „in Schwierigkeiten“ (z. B. zur Hälfte verlorenes Stammkapital). Aber das Forschungszulagengesetz macht Ausnahmen für junge Unternehmen und Start-ups. Informiere dich also vorab und ziehe im Zweifel einen Förderberater hinzu – wir helfen dir gerne!
Berechnung der Zulage nach dem Forschungszulagengesetz
Die Forschungszulage kann ein bedeutendes Förderprogramm für dein Unternehmen sein, um hohe Ausgaben teilweise gegenzufinanzieren. Aber wie hoch kann eine Förderung eigentlich ausfallen? Die maximale Förderhöhe liegt seit März 2024 bei attraktiven 3,5 Millionen Euro pro Jahr, sofern entsprechende Investitionen vorhanden sind.
KMUs können dabei besonders profitieren, wie nachfolgendes Beispiel zeigt:
Position | Ausgaben | Förderquote | Förderbetrag |
FuE-Personalkosten | 3.000.000 € | 35 % | 1.050.000 € |
Auftragsforschung | 1.000.000 € | 24,5 % | 245.000 € |
Forschungsgüter/ Abschreibungen |
200.000 € | 35 % | 70.000 € |
Eigenleistung | 500 Stunden | 70 € / h | 35.000 € |
Summe |
1.400.000 € |
In diesem Beispiel würde das Unternehmen (KMU) im Jahr 2024 von einer Forschungsförderung in Höhe von 1.400.000 Euro profitieren. Größere Unternehmen erhalten ebenfalls eine großzügige Zulage, auch wenn diese knapp darunter liegen würde. In beiden Fällen lohnt sich der Förderantrag – warte also nicht auf dein geschenktes Geld vom Staat!
Hinweis: Bitte beachte, dass es drei unterschiedliche Förderzeiträume zwischen 2020 und 2024 gibt. Diese haben wir am Anfang des Artikels in einer separaten Tabelle bereits dargestellt. Forschungsprojekte sind 4 Jahre rückwirkend förderfähig und entsprechende Anträge rechnen sich trotz der leicht niedrigeren Förderquoten vor 2024.
Bedeutung des Gesetzes für die Forschungsförderung
Kaum ein anderes Förderprogramm in Deutschland bietet eine derart breite Abdeckung wie die Forschungszulage. Das Forschungszulagengesetz macht dabei grundsätzlich keine Einschränkungen, sodass Unternehmen aller Größen davon profitieren können. Faktoren wie Rechtsform, Umsatz, Steuerlast oder Mitarbeiterzahl spielen keine Rolle.
Ein weiterer Pluspunkt dieses Gesetzes und der entsprechenden Zulage ist, dass es kein jährliches Budget bzw. Limit gibt. Andere Förderprogramme belaufen sich hingegen nur auf einen Bruchteil der möglichen Forschungsförderung. Deswegen ist es für jedes forschende Unternehmen empfehlenswert, die Möglichkeit für einen Förderantrag zu prüfen.
Welche Bedeutung der Forschungszulage in Zukunft zukommt, lässt sich auch an der Positionierung sehr gut erkennen. Innerhalb weniger Jahre hat die Bundesregierung den maximalen Förderbetrag von 500.000 Euro auf 3,5 Millionen Euro erhöht. Das verschafft forschenden Unternehmen in schwierigen Zeiten den notwendigen Finanzspielraum.
Forschungszulagengesetz (FZulG): Antrag & Schritte erklärt
Das Gesetz sieht beim Antrag einen klaren Prozess vor, der durch die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) umgesetzt wird. Hierbei durchläuft dein Unternehmen mehrere Schritte, die wir in diesem Artikel ausführlich erklären.
Doch im Wesentlichen lässt sich der Antragsprozess auf drei Schritte herunterbrechen.
1. Vorbereitungsphase innerhalb deines Unternehmens
Als allererstes ist es von entscheidender Bedeutung, eine ausreichend lange Vorbereitung einzuplanen. Schließlich musst du förderfähige Projekte identifizieren und die Ausgaben transparent erfassen. Hierfür kann es hilfreich sein, ein gesondertes Kick-Off-Meeting aufzusetzen und alle verantwortlichen Mitarbeiter zu benennen. Im Idealfall sind alle relevanten Abteilungen vertreten, angefangen bei R&D hin zu Finanzen und der Geschäftsleitung.
2. Förderantrag bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage
Nach der Vorbereitungsphase folgt anschließend die Antragsstellung auf dem Webportal der Bescheinigungsstelle. Alle weiteren Abfragen laufen komplett digital ab und Nachweise wie Rechnungen und Verträge sind in der Regel nicht notwendig. Das Forschungszulagengesetz macht hier keine strikten Vorgaben, die Bescheinigungsstelle kann aber im Zweifel Nachweise verlangen. Für die Prüfung musst du bis zu 3 Monate einplanen.
3. Antrag auf Festsetzung bei deinem Finanzamt
Bei einer erfolgreichen Bewilligung schickt das BSFZ dir und deinem Finanzamt die Bescheinigung bzw. das Zertifikat zu. Damit du jedoch die Steuererstattung oder Auszahlung erhalten kannst, musst du einen Antrag auf Festsetzung stellen. Das Finanzamt prüft dann noch einmal alle Rahmenbedingungen und gewährt die Zulage mit der nächsten Steuerfestsetzung. Weitere Förderanträge sind dabei jedes Jahr möglich!
5 essenzielle Fragen und Antworten für dein Unternehmen
Was qualifiziert ein Projekt als förderfähig unter dem Forschungszulagengesetz?
Abgesehen von der Steuerpflicht in Deutschland müssen Forschungsprojekte ein paar Anforderungen erfüllen. Zunächst muss es sich um einen der folgenden Bereiche handeln: Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung. Darüber hinaus müssen Projekte der Verordnung nach drei weitere Kriterien erfüllen – Neuartigkeit, Risiko/Unwägbarkeit und Planmäßigkeit.
Welche Dokumentation ist erforderlich, um die Forschungszulage zu beantragen?
Eine saubere Dokumentation ist vor allem für die interne Vorbereitung wichtig, um die richtigen Projekte zu identifizieren und Ausgaben transparent zu erfassen. Im Antragsprozess erfolgen die meisten Angaben hingegen komplett elektronisch und ohne zusätzliche Dokumentation. Einzig ein klarer Arbeitsplan ist seit 2024 im Webportal zwingend zu hinterlegen. Die Bescheinigungsstelle kann im Nachgang aber durchaus weitere Dokumente verlangen.
Wie viel Zeit ist für einen Antrag nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG) einzuplanen?
Bis zur Bescheinigung solltest du im Schnitt sechs Monate einplanen. Die Vorbereitungsphase nimmt meistens drei Monate in Anspruch, der Antragsprozess bis zur Entscheidung kann ebenfalls drei Monate benötigen. Bei der tatsächlichen Auszahlung kommt es dann darauf an, wann das Datum der nächsten Steuerfestsetzung ist. Bitte beachten: in circa einem Drittel aller Fälle muss der Antrag nachbearbeitet werden (zusätzliche Zeit einplanen!).
Wie wird die Höhe der Zulage berechnet und welche Faktoren beeinflussen diese Berechnung?
Die Berechnung des Förderbetrags erfolgt anhand der bereits angefallenen Ausgaben. Dabei gilt es, förderfähige Kosten für Forschung und Entwicklung zu erfassen und beim Antrag anzugeben. Hierzu gehören Personalkosten, Auftragsforschung, Eigenleistung sowie Investitionen in notwendige Wirtschaftsgüter (bzw. Abschreibungen). KMU können seit März 2024 ihre Bemessungsgrundlage um 10 % erhöhen und damit noch mehr Förderung erhalten.
Wie kann ein Unternehmen sicherstellen, dass es alle Anforderungen erfüllt?
Im Rahmen des Antragsprozesses werden für gewöhnlich alle wichtigen Informationen abgefragt und Anforderungen geprüft. Prinzipiell kann jedes steuerpflichtige Unternehmen in Deutschland davon profitieren. Viel wichtiger sind deswegen die fachlichen Kriterien, die ein Forschungsprojekt erfüllen muss. Mitarbeiter mit der richtigen Expertise sind hierbei entscheidend – alternativ kann ein erfahrener Förderberater dich unterstützen.
Fazit: Das Forschungszulagengesetz (FZulG) stärkt Forschung und Entwicklung in Deutschland
Das im Jahr 2020 eingeführte Forschungszulagengesetz ist ein wichtiger Baustein der zukünftigen Innovationsfähigkeit Deutschlands. Es dient zur Entlastung forschender Unternehmen aller Größen und kann eine jährliche Steuererstattung (oder Auszahlung) in Höhe von bis zu 3,5 Millionen Euro bereitstellen. Und das bis zu 4 Jahre rückwirkend!
Damit bietet es eine attraktive Unterstützung, um die steigenden Kosten in Deutschland etwas abzufedern. Ob Ausgaben für Fachpersonal oder Auftragsforschung im Rahmen einer Kooperation – das Gesetz und die Zulage decken zahlreiche Kostenaspekte ab. Prüfe deshalb unbedingt, ob du nach dem Forschungszulagengesetz einen Antrag stellen kannst.
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Doch der Antragsprozess kann auch ein wenig kompliziert und mit erheblichem Mehraufwand verbunden sein. Deswegen ist es grundsätzlich empfehlenswert, auf die Hilfe eines erfahrenen Förderberaters zu setzen. Wir führen dich gerne durch den gesamten Prozess, reduzieren deine Aufwände und steigern nebenbei deine Erfolgschancen auf über 95 %.
Hast du noch weitere Fragen zum Forschungszulagengesetz (FZulG), deinem Antrag oder der maximalen Förderhöhe? Dann vereinbare noch heute deinen kostenlosen Beratungstermin!