Mit der steuerlichen Forschungszulage bietet die Bundesregierung seit 2020 eine attraktive Förderung für forschende Unternehmen aller Größen an. Das Gesetz dahinter ist das Forschungszulagengesetz (FZulG) – es dient der steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung. Aber es gibt auch einige Punkte zu beachten, vom Antrag hin zu Kriterien und Vorschriften sowie der maximalen Zulage. Im Idealfall lockt am Ende ein Förderbetrag in Höhe von 3,5 Mio. € pro Jahr.
edoch scheuen viele Unternehmen nach wie vor einen Antrag, weil es offene Fragen und Unsicherheiten gibt – unser Forschungszulage FAQ liefert dir die passenden Antworten auf die häufigsten Fragen. Solltest du anschließend noch Fragen haben, stehen wir dir als erfahrener Förderberater gerne zur Seite.
Was ist die Forschungszulage?
Forschungszulage einfach erklärt: Die Forschungszulage ist ein staatliches Förderprogramm, das Unternehmen in Deutschland bei Forschung und Entwicklung unterstützt. Seit 2020 können Unternehmen jeder Größe bis zu 3,5 Millionen Euro steuerliche Entlastung erhalten.
Das Ziel ist, den Standort Deutschland zu stärken und die Investitionen in Forschung zu erhöhen. Die Förderung erfolgt unabhängig vom Gewinn. Die Auszahlung der Forschungszulage erfolgt in der Regel als Verrechnung mit der Steuerschuld. Sollte dein Unternehmen jedoch nur geringe oder gar keine Steuern zahlen, dann kommt es zu einer tatsächlichen Auszahlung des Überbetrags.
Dieser Zuschuss hilft dir also, deine Forschungskosten zu senken und Investitionen zu steigern.
Dabei verfolgt die Bundesregierung mit dem Forschungszulagengesetz ein klares Ziel:
- Förderung von Forschung und Entwicklung am Innovationsstandort Deutschland
- Finanzielle Unterstützung bzw. steuerliche Entlastung von forschenden Unternehmen
- Anstieg der Forschungsinvestitionen bis 2025 auf 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts
Das soll Deutschland im internationalen Wettbewerb einen Vorteil verschaffen und speziell den wichtigen Mittelstand weiter stärken. Grundsätzlich können aber alle Unternehmen davon profitieren – ob KMU oder Großkonzern. Denn die wichtigste Vorschrift bzw. Voraussetzung ist die Steuerpflicht in Deutschland. Trotzdem ist die Zulage speziell im Mittelstand sehr beliebt.
Welche Vorteile hat die Forschungszulage?
Die Forschungszulage hat gegenüber den bisherigen Förderprogrammen folgende Vorteile:
- Die Forschungszulage ist themen- und branchenoffen
- Die Forschungszulage ist auch rückwirkend nutzbar (vor, während und nachträglich beantragbar)
- Ein FuE-Projekt kann sofort gestartet werden.
- Es ist möglich, mehrere Projekte gleichzeitig zu fördern.
- Eigenleistungen von Einzelunternehmern sind ebenfalls förderfähig.
- Die Förderungen sind auch für Start-ups geeignet.
Forschungszulage Voraussetzungen: Wer wird mit der Forschungszulage gefördert?
Alle steuerpflichtigen Unternehmen und Einzelunternehmer in Deutschland können die Forschungszulage beantragen. Dabei spielen Faktoren wie Rechtsform (Kapital- oder Personengesellschaft), Unternehmensgröße, Gewinn oder die tatsächliche Steuerlast keine Rolle. Zudem werden ausnahmslos alle Industriebereiche gefördert, ob Maschinenbau, IT, Fertigung oder Medizin.
Für die Steuervorteile der Forschungszulage sind ebenso alle Rechtsformen qualifiziert:
- Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG, AG und Ltd.
- Personengesellschaften wie GbR, OHG und KG
- Einzelunternehmer, Freiberufler und Kleingewerbetreibende
- Kooperationsvorhaben und Auftragsforschung
Kurz gesagt: Wenn dein Unternehmen steuerpflichtig ist oder Steuern in Deutschland zahlt und hohe Forschungsausgaben stemmen muss. Dann sollte es unbedingt diese Möglichkeit zur finanziellen Unterstützung prüfen. Die rechtlichen Hürden sind nämlich weitaus niedriger als bei vielen anderen Förderprogrammen der Bundesregierung.
Es gibt aber einen Punkt zu beachten: Dein Unternehmen darf sich nicht in Schwierigkeiten befinden. Glücklicherweise gibt es einige Ausnahmen und Möglichkeiten, zu denen wir dich in diesem Fall gerne aufklären – lies dazu unseren Artikel zu Unternehmen in Schwierigkeiten. Ausgeschlossen sind zudem (staatliche) Bildungs- und Forschungseinrichtungen.
Zum Thema: Die Voraussetzungen der Forschungszulage im Überblick
Forschungszulage für Startups
Junge Startups haben in den ersten Jahren oft keinen Umsatz, hohe Forschungsausgaben und durchlaufen eine mehrjährige Verlustphase. Die Forschungszulage kann hierbei das ideale Instrument sein, um die Cash-Burn-Rate spürbar zu senken. Da der gewährte Förderbetrag die Steuerlast meistens übersteigt, erfolgt eine tatsächliche Auszahlung durch das Finanzamt.
Forschungszulage für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
KMU gelten als Wachstumsmotor der deutschen Wirtschaft. Deswegen profitieren sie bei der Forschungszulage von noch besseren Konditionen. Seit März 2024 erhalten sie dank des Wachstumschancengesetzes nämlich bis zu 3,5 Millionen Euro jährlich. Damit ist der Zuschuss deutlich höher als bei anderen Förderprogrammen wie dem ZIM.
Forschungszulage für Großunternehmen
Größere Unternehmen und Konzerne mit mehr als 249 Mitarbeitern oder jenseits von 50 Mio. Euro Jahresumsatz können ebenfalls die Forschungszulage beantragen und erhalten. Die maximale Förderhöhe beläuft sich auf bis zu 2,5 Millionen jährlich und kann eine entscheidende Rolle spielen, um hohe Forschungsausgaben nachhaltig zu senken.
Forschungszulage für Tochterunternehmen bzw. verbundene Unternehmen
Tochterunternehmen bzw. verbundene Unternehmen sind ebenso antragsberechtigt. Hier gibt es aber eine Besonderheit zu beachten: Sollte eine konzernähnliche Struktur vorliegen, müssen sich die betroffenen Unternehmen den maximalen Förderbetrag aufteilen. Wir beraten dich in diesem Fall gerne zur optimalen Förderstruktur.
Welche Kriterien gelten für FuE-Vorhaben für die Forschungszulage?
Nicht alles, was als Forschung und Entwicklung deklariert wird, ist auch im Sinne der steuerlichen Innovationsförderung. So gibt es klare Vorgaben, welche Arten der Forschung überhaupt erst infrage kommen. Dazu gehören allen voran die Folgenden.
- Grundlagenforschung: Sie gilt als essenziell für den Fortschritt, ist aber kurz- bis mittelfristig kommerziell nicht nutzbar. Deswegen unterstützt die steuerfreie Forschungszulage bewusst die wichtige Grundlagenforschung.
- Industrielle Forschung: Hierbei stehen insbesondere praktische Fragestellungen im Vordergrund, die Unternehmen durch wissenschaftliches und ingenieurmäßiges Engagement zu lösen versuchen.
- Experimentelle Entwicklung: Bei dieser Art der Forschung greifen Unternehmen auf Kenntnisse und Fertigkeiten zurück, um neue oder bestehende Produkte, Verfahren und Dienstleistungen zu entwickeln bzw. grundlegend zu verbessern.
Zudem gibt es noch weitere Anforderungen, die das eigene Forschungs- und Entwicklungsprojekt zur steuerlichen Förderung unbedingt erfüllen muss. Dafür folgen später im Antrag fünf einfache Kategorien, die wir vorab kurz erklären.
- Neuartig: Die Forschung muss neue Erkenntnisse hervorbringen.
- Schöpferisch: Alle Forschungsarbeiten müssen originär sein.
- Systematisch: Es muss einen Forschungs- und Budgetplan geben.
- Reproduzierbar: Das Ergebnis muss reproduzierbar sein (Dokumentation).
- Ungewiss: Es gibt Ungewissheit, welches Ergebnis am Ende eintritt.
Die Bescheinigungsstelle prüft diese Aspekte nach dem Forschungszulagengesetz bei jedem Antrag mit Hilfe von drei Kriterien:
- Neuartigkeit
- Risiko/Unwägbarkeit
- Planmäßigkeit.
Mehr dazu: Forschungszulage-Kriterien vs. Frascati
Erst dann kann eine Unterstützung durch das Gesetz bzw. durch die Bescheinigungsstelle Forschungszulage in Betracht gezogen werden.
1. Kriterium: Neuartigkeit
Ein entscheidendes Kriterium bei jedem förderfähigen Forschungsprojekt ist, dass es dem Erwerb neuer Kenntnisse dient. Das umfasst sowohl wissenschaftliche als auch technische und wirtschaftliche Aspekte. Es geht im Wesentlichen darum, neue oder verbesserte Produkte, Verfahren und Dienstleistungen zu schaffen. Dazu gehören auch experimentelle oder theoretische Forschung zur Förderung von neuem Grundlagenwissen.
2. Kriterium: Risiko/Unwägbarkeit
Als Nächstes muss Forschung und Entwicklung ein gewisses Risiko tragen und unwägbar mit Hinblick auf das Endergebnis sein. Hierbei geht es jedoch nicht um wirtschaftliche Risiken – diese sind bei der Bewertung durch die Bescheinigungsstelle irrelevant. Vielmehr steht der wissenschaftliche bzw. technische Aspekt im Vordergrund. Es muss also Risiken und Herausforderungen geben, die eine Zielerreichung gefährden oder sogar zum Scheitern führen können.
3. Kriterium: Planmäßigkeit
Zuletzt gilt noch das Kriterium der Planmäßigkeit, das nach klar definierten Aufgaben und transparenten Zielen verlangt. Schließlich müssen alle wissenschaftlichen und technischen Arbeiten plan- und budgetierbar sein. Hierzu kann ein Zeit- bzw. Arbeitsplan eingesetzt werden, der Arbeitspakete mit Meilensteinen und einem Ressourcen- und Personalplan verbindet. Ein schrittweises Vorgehen kann dabei empfehlenswert sein.
Das Frascati-Handbuch bietet eine hilfreiche Orientierung zur Beurteilung wissenschaftlicher und technologischer Aktivitäten.
Welche Vorhaben zählen nicht zu FuE-Vorhaben?
Nicht alle Projekte werden als Forschung und Entwicklung (FuE) eingestuft. Ausgeschlossen sind:
- Routineverbesserungen an bestehenden Produkten, auch wenn der technische Standard erhöht wird
- Einhaltung gesetzlicher Auflagen und regulärer Überwachungsvorschriften
- Qualitätskontrollen sowie die Erstellung von Produktionshandbüchern und Maßnahmen zur Qualitätssicherung
- Marktforschung
- Anlaufphasen der Produktion
- Datensammlungen, die nicht in ein FuE-Projekt eingebettet sind
- Entwicklung von Standardsoftware oder die Unterstützung bestehender Systeme
- Managementsystem-Entwicklung
- Tätigkeiten wie Vertrieb, Support, Kundenakquise und -betreuung
- Durchführbarkeits- und Machbarkeitsstudien, die zwar Vorarbeiten für Forschungstätigkeiten darstellen, aber keine Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung umfassen.
Welche Kosten sind förderfähig?
Steigende Kosten stellen Unternehmen in Deutschland vor große Herausforderungen. Glücklicherweise deckt die Forschungszulage alle wichtigen Kostenpositionen ab.
- Personalkosten: Förderfähig sind lohnsteuerpflichtige Löhne und Gehälter inklusive Arbeitgeberanteilen zur Zukunftssicherung, auch Sonderzahlungen und Boni. Unternehmen erhalten 25 % Förderung, KMU ab dem 28.03.2024 sogar 35 %.
- Abschreibbare Wirtschaftsgüter: Ab dem 28.03.2024 können auch Abschreibungen auf bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens einbezogen werden.
- Auftragsforschung: Kosten für externe Forschungsprojekte sind zu 70 % förderfähig (vor dem 28.03.2024 zu 60 %), inklusive in Rechnung gestellter Materialkosten.
- Eigenleistung: Einzelunternehmer können 70 Euro pro nachgewiesener Arbeitsstunde (ab dem 28.03.2024, davor 40 Euro) ansetzen, was einer Förderung von 25 % entspricht (KMU: 35 %).
Ein Beispiel: Vergibt ein Unternehmen einen Forschungsauftrag über 100.000 Euro, werden 70 % als förderfähig anerkannt, d. h. 70.000 Euro. Darauf basierend beträgt die Förderung 25 %, also 17.500 Euro.
Hinweis: Eine umfassende Dokumentation, einschließlich Stundennachweisen oder Zeiterfassungsprotokollen, ist entscheidend für die Förderfähigkeit.
Zum Thema: Externe Kosten mit der Forschungszulage fördern lassen
Maximaler Förderbetrag: Wie hoch ist die Forschungszulage?
Die maximale Förderhöhe liegt seit März 2024 bei attraktiven 3,5 Millionen Euro pro Jahr, sofern entsprechende Investitionen vorhanden sind.
Bei der Förderhöhe unterscheidet das Forschungszulagengesetz nur nach zwei Kategorien: KMU und alle anderen Unternehmen. Das macht diesen Zuschuss ausgesprochen transparent.
Seit März 2024 gelten die folgenden Rahmenbedingungen:
KMU | Großunternehmen | |
Bemessungsgrundlage | 10 Mio. Euro | 10 Mio. Euro |
Fördersatz für Personalkosten | 35 % | 25 % |
Fördersatz für AfA auf Wirtschaftsgüter | 35 % | 25 % |
Förderquote für Auftragsforschung | 24,5 % | 17,5 % |
Stundensatz für Eigenleistung | 70 Euro | 70 Euro |
Maximale Förderhöhe pro Jahr | 3,5 Mio. Euro | 2,5 Mio. Euro |
KMUs können dabei besonders profitieren, wie nachfolgendes Beispiel zeigt:
Position | Ausgaben | Förderquote | Förderbetrag |
FuE-Personalkosten | 3.000.000 € | 35 % | 1.050.000 € |
Auftragsforschung | 1.000.000 € | 24,5 % | 245.000 € |
Forschungsgüter/ Abschreibungen | 200.000 € | 35 % | 70.000 € |
Eigenleistung | 500 Stunden | 70 € / h | 35.000 € |
Summe | 1.400.000 € |
In diesem Beispiel würde das Unternehmen (KMU) im Jahr 2024 von einer Forschungsförderung in Höhe von 1.400.000 Euro profitieren. Größere Unternehmen erhalten ebenfalls eine großzügige Zulage, auch wenn diese knapp darunter liegen würde. In beiden Fällen lohnt sich der Förderantrag – warte also nicht auf dein geschenktes Geld vom Staat!
Hinweis: Bitte beachte, dass es drei unterschiedliche Förderzeiträume zwischen 2020 und 2024 gibt. Diese haben wir am Anfang des Artikels in einer separaten Tabelle bereits dargestellt. Forschungsprojekte sind 4 Jahre rückwirkend förderfähig und entsprechende Anträge rechnen sich trotz der leicht niedrigeren Förderquoten vor 2024.
Die Höhe der Forschungszulage ist stetig gestiegen
Das Forschungszulagengesetz trat am 1. Januar 2020 in Kraft und anfangs lag die maximale Bemessungsgrundlage bei 2 Millionen Euro, was einen Zuschuss von maximal 500.000 Euro pro Jahr ermöglichte.
Mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz im Juli 2020 wurde die Bemessungsgrundlage auf 4 Millionen Euro angehoben, wodurch sich der maximale Zuschuss verdoppelte.
Die aktuellen Verbesserungen des Wachstumschancengesetzes erweitern die Bemessungsgrundlage auf 10 Millionen Euro pro Jahr. Für KMU liegt die mögliche jährliche Förderung bei bis zu 3,5 Millionen Euro, während Großunternehmen bis zu 2,5 Millionen Euro erhalten können.
Ein wichtiger Aspekt sind Kooperationsprojekte: Hier gilt die Bemessungsgrundlage für jeden Anspruchsberechtigten.
Zudem sollten Einzel- und Mitunternehmer die De-minimis-Regelung beachten, die eine Förderung von maximal 200.000 Euro innerhalb von 3 Jahren vorsieht. Weitere Förderprogramme, wie vergünstigte Darlehen, können ebenfalls unter diese Regelung fallen.
Forschungszulage beantragen: So läuft der Antragsprozess
Inklusive Vorbereitungsphase gibt es 3 wichtige Schritte im Antragsverfahren der Forschungszulage:
- Interne Vorbereitungsphase: Zunächst solltest du vorab förderfähige Projekte in deinem Unternehmen identifizieren, die alle Förderkriterien erfüllen.
- Antragstellung bei BSFZ: Danach kannst du direkt den Antrag im Webportal der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) stellen.
- Festsetzung durch Finanzamt: Mit dem positiven Bescheid beantragst du zum Schluss eine Festsetzung der Forschungszulage bei deinem Finanzamt.
Die größte Hürde für Unternehmen sind meistens nicht die rechtlichen Rahmenbedingen, sondern die Komplexität, der Aufwand und der ungewisse Ausgang einer umfangreichen Bewerbung. Schließlich möchte niemand Stunden und Tage damit verbringen, alle Informationen vorzubereiten, um am Ende dann doch mit leeren Händen dazustehen.
Wir stellen dir deswegen eine Schritt für Schritt Anleitung bereit, mit der du im Handumdrehen einen erfolgversprechenden Antrag einreichen kannst. Halte dich an die folgenden Schritte und Hinweise.
1. Förderfähige Forschungsprojekte identifizieren
Noch bevor dein Unternehmen einen Antrag stellt, solltest du zunächst förderfähige Projekte und Ausgaben identifizieren. Im Abschnitt zu den fachlichen Kriterien haben wir bereits erwähnt, welche Voraussetzungen deine Forschungsarbeiten erfüllen müssen. Handelt es sich um Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung?
Ist die Forschung so aufgesetzt, dass sie neuartig, schöpferisch, systematisch, reproduzierbar und ungewiss ist? Bei Bedarf muss dein Unternehmen natürlich alle diese Kriterien auch nachweisen können. Eine solide Planung, Organisation und Dokumentation sollte jedoch ohnehin in jedem Unternehmen bereits vorhanden sein.
2. Antrag auf Forschungszulage bei der BSFZ einreichen
Als Nächstes kannst du gleich direkt und kostenlos deinen Antrag im Webportal der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) stellen. Die Anmeldung erfolgt dabei über den ELSTER-Login bzw. das ELSTER-Zertifikat deines Unternehmens. Auf den ersten Blick kann der Antrag ein wenig abschreckend wirken, aber es gibt zumindest eine praktische Übersicht.
Anschließend prüft die Bescheinigungsstelle, ob das Forschungsprojekt deines Unternehmens die Anforderungen auf die steuerfreie Forschungszulage erfüllt. Das Ergebnis erhält dann sowohl dein Unternehmen als auch das zuständige Festsetzungsfinanzamt. Bitte beachten: Die Bescheinigungsstelle leistet in der Regel keine individuelle Beratung.
3. Gesonderten Vordruck beim Finanzamt vorlegen
Zwar kann dein Unternehmen die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung in allen Phasen und sogar vor dem Projekt beantragen. Aber der Antrag auf Erstattung beim zuständigen Finanzamt erfolgt erst nach Ablauf des jeweiligen Wirtschaftsjahres. Hierfür gibt es einen gesonderten Vordruck, der elektronisch einzureichen ist.
Das Finanzamt kümmert sich im Anschluss um die Festsetzung der Forschungszulage und ihrer Höhe. Diese wird im Anschluss mit der fälligen Einkommens- oder Körperschaftssteuer verrechnet. In Verlustjahren kann sich dadurch sogar eine Auszahlung ergeben – die Steuerpflicht reicht in diesem Fall aus, obwohl kein zu versteuernder Gewinn angefallen ist.
4. Folgeanträge für die nächsten Wirtschaftsjahre beachten
Ein Antrag auf die steuerliche Forschungsförderung ist immer nur für ein Wirtschaftsjahr gültig, kann aber bis zu 4 Jahre rückwirkend eingereicht werden. Das bedeutet, bei einem erfolgreichen Ergebnis sollte dein Unternehmen auch in den Folgejahren von dieser attraktiven Fördermöglichkeit Gebrauch machen. Folgeanträge fallen einem ohnehin deutlich leichter.
Oder du prüfst, ob in den vergangenen Jahren ab dem 01. Januar 2020 weitere Forschungsprojekte zur steuerlichen Förderung infrage kommen. Mit der angekündigten Verjährung hat dein Unternehmen noch bis Ende 2024 Zeit, um die Zulage rückwirkend für alle abgelaufenen Jahre zu beantragen – nutze diese Möglichkeit!
5. Bei Ablehnung nicht sofort aufgeben
Die meisten Unternehmen erhalten mit dem Ergebnis einen positiven Bescheid. Aber am Ende lehnt die Bescheinigungsstelle je nach Jahr auch fast 30 % aller Anträge ab. Dafür kann es eine Vielzahl von Gründen geben, ob unpassendes Forschungsprojekt, unzureichende Dokumentation oder formale Fehler bei der Antragstellung.
Doch damit ist die steuerfreie Forschungszulage nicht verloren, es gibt nämlich die Möglichkeit zum Widerspruch. Das erlaubt es deinem Unternehmen, im Notfall den Antrag noch einmal zu prüfen und zu verbessern. In der Realität sollte das aber ein klarer Hinweis darauf sein, sich unbedingt eine professionelle Beratung zu suchen.
Noch mehr Infos sowie den kompletten Prozess haben wir in diesem Artikel für dich zusammengefasst: 7 Schritte zum Forschungszulage-Antrag.
Wann wird die Forschungszulage ausgezahlt?
Eine Besonderheit der Forschungszulage ist, dass es sich um einen rückwirkenden Zuschuss handelt. Normalerweise erfolgt die Auszahlung als Steuerverrechnung, beispielsweise mit der nächsten Festsetzung der zu zahlenden Körperschaftsteuer. Zahlt dein Unternehmen aber nur wenig oder gar keine Steuern, kommt es zu einer tatsächlichen Auszahlung.
Das bedeutet, dein Unternehmen muss bei den Kosten zumindest für ein Jahr in Vorleistung gehen, ehe das Finanzamt im späteren Verlauf den Förderbetrag auf deine nächste Steuerschuld anrechnet oder ihn ausbezahlt.
Beachte: Du kannst die Forschungszulage bis zu 4 Jahre lang rückwirkend beantragen – wir helfen dir dabei, nimm einfach Kontakt auf!
Praktische Tipps zur Optimierung deines Antrags
Im Rahmen des Antragsverfahrens findest du viele Informationen in den dazugehörigen Formularen und Übersichten. Diese sind leider nicht immer ganz einfach verfasst und setzen oft auf eine typische Behördensprache.
Die folgenden Tipps können dir aber bei deinen Vorbereitungen helfen:
- Antrag früh stellen und mit einer 3-monatigen Bearbeitungszeit planen
- Alle Forschungsprojekte und Ausgaben von Anfang an ordentlich dokumentieren
- Ausgaben für Auftragsforschung und Kooperationsvorhaben ebenfalls berücksichtigen
- Technische Ansprechpartner zur Projektbeschreibung beim Antrag mit einbeziehen
- Einen transparenten Stundenzettel aller Mitarbeiter für das Finanzamt führen
Speziell der letzte Punkt kann einen Unterschied ausmachen, wie schnell und in welcher Höhe das Finanzamt die steuerfreie Forschungszulage bewilligt. Saubere Dokumentation ist sprichwörtlich das A und O bei jedem staatlichen Zuschuss.
Alternative Förderprogramme und Synergien
Abgesehen von der steuerlichen Forschungsförderung gibt es aber noch zahlreiche weitere Alternativen, die für dein Unternehmen ebenfalls interessant sein könnten. Im Bereich Forschung und Entwicklung sind das vor allem die Folgenden.
Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
Dieses Innovationsprogramm dient dazu, Deutschlands starken Mittelstand weiterhin konkurrenzfähig zu halten. Die Unterstützung bezieht sich generell auf alle innovationsorientierten Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Bereich KMU. So wie bei der Forschungszulage gibt es keine Einschränkungen bei Themen und Branchen.
Die Förderquote kann sich auf maximal 40 % der zuwendungsfähigen Personal- und Gemeinkosten belaufen. Damit kann dieses Programm eine attraktive Alternative oder Synergie zur steuerfreien Forschungszulage sein.
Mehr dazu: ZIM vs. Forschungszulage – Unterschiede erklärt
KMU-innovativ
Anders als die Forschungsanlage und das ZIM, beschränkt sich KMU-innovativ auf bestimmte Bereiche der Forschung. Es geht insbesondere darum, mittelständischen Unternehmen in wichtigen Technologiefeldern die passende Unterstützung bereitzustellen. Dazu gehören beispielsweise Bioökonomie, Medizintechnik und Photonik, sowie viele weitere.
Hierbei kann die Förderquote sogar auf bis zu 60 % ansteigen und Personal-, Gemein- und Sachkosten umfassen. Sollte dein Unternehmen in einem der nachgefragten Zukunftsbereiche forschen, ist KMU-innovativ ein hervorragendes Förderprogramm.
START-interaktiv
Eine weitere Möglichkeit zur Förderung interaktiver Technologien bietet das Programm START-interaktiv. Es soll das „Innovationspotenzial von Start-ups in der Spitzenforschung zu interaktiven Technologien für Gesundheit und Lebensqualität stärken“. Im Vordergrund stehen also Start-ups mit risikoreichen Forschungsausgaben.
Förderfähig sind sowohl Forschungsprojekte von Unternehmen als auch Hochschulen. Der maximale Betrag zur Förderung hängt von mehreren Faktoren ab – Unternehmen können aber maximal 400.000 Euro pro Projekt erhalten.
Fazit: Die steuerfreie Forschungszulage ist ein attraktiver Anreiz für alle forschenden Unternehmen
Viele Unternehmen in Deutschland kämpfen derzeit mit stark gestiegenen Kosten, Fachkräftemangel und unsicheren Wirtschaftsbedingungen. Die steuerfreie Forschungszulage kann genau die richtige Antwort darauf sein. Sie bietet deinem Unternehmen bei kostspieligen Forschungsprojekten eine attraktive finanzielle Unterstützung als praktische Steuererstattung.
Die Beantragung kann zwar auf den ersten Blick durchaus komplex wirken. Aber mithilfe unserer greifbaren Schritt für Schritt Anleitung sollte es trotzdem problemlos gelingen. Dank des kürzlich verabschiedeten Wachstumschancengesetzes wird diese steuerliche Forschungsförderung in Zukunft sogar noch attraktiver, vor allem für KMU!
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