Mit der Forschungszulage hast du eine attraktive Möglichkeit, bis zu 35 % deiner Personalausgaben in förderfähigen Projekten erstatten zu lassen. Dazu gehört aber nicht nur der Bruttolohn eines Mitarbeiters, sondern auch die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (Zukunftssicherung).
Wir erklären dir an einem einfachen Beispiel, wie du diesen Betrag berechnen kannst und was es sonst noch zu beachten gibt.
So berechnest du die Zukunftssicherung (Beispiel)
Ein fester Mitarbeiter wird im Jahr 2025 ein Jahresbrutto von 60.000 Euro erhalten (inkl. Boni). Er befindet sich in der Steuerklasse 1, ist kinderlos und arbeitet mit 100 % seiner vereinbarten Jahresarbeitszeit in einem förderfähigen Forschungsprojekt.
Die Arbeitgeberanteile gehören zur Zukunftssicherung und werden somit ebenfalls als Teil der Personalkosten erfasst und später durch die Forschungszulage gefördert. Zur Vervollständigung haben wir auch die Arbeitnehmeranteile aufgelistet, aber für die Berechnung ausgeklammert.
(Arbeitnehmeranteil) | Arbeitgeberanteil | |
Jahresbruttogehalt | 60.000 Euro | |
Rentenversicherung 18,6 % | (5.580 Euro) | 5.580 Euro |
Arbeitslosenversicherung 2,6 % | (780 Euro) | 780 Euro |
Krankenversicherung 14,6 % | (4.980 Euro*) | 3.909 Euro |
Pflegeversicherung 3,6 % | (1.440 Euro*) | 1.080 Euro |
Sozialabgaben/Zukunftssicherung | (12.780 Euro) | 11.349 Euro |
Förderfähige Personalkosten | 71.349 Euro |
*Zusatzbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden nur vom Arbeitnehmer getragen.
Ergebnis: In unserem Beispiel belaufen sich die förderfähigen Personalkosten auf einen Bemessungsbetrag von 71.349 Euro (Bruttogehalt plus Sozialabgaben).
Falls du vorab deine Zahlen überschlagen möchtest, kannst du 20 % des Bruttogehalts für die Zukunftssicherung als Arbeitgeber hinzurechnen – das ist ein guter Richtwert zur Vereinfachung.
Auch interessant: Förderföhige Kosten im Überblick
Was musst du bei der Berechnung sonst noch beachten?
Achtung: Wir haben in unserem Beispiel eine 100%ige Anrechnung der Arbeitszeit verwendet, in der Realität ist das aber eher der Ausnahmefall. Denn viele administrative oder organisatorische Tätigkeiten des Arbeitsalltags sind nicht förderfähig und dürfen somit nicht erfasst werden. Weitere Informationen dazu findest du in unserem Beitrag zur Berechnung der Personalkosten.
Wichtig: Die anteilige Berechnung gilt sowohl für das Bruttogehalt als auch für die Zukunftssicherung. Wenn ein Mitarbeiter also beispielsweise nur zu 50 Prozent in einem förderfähigen Forschungsprojekt arbeitet, musst du diese Quote bei den anrechenbaren Sozialabgaben bzw. der Zukunftssicherung entsprechend berücksichtigen.
Abgesehen von deinen gesetzlichen Verpflichtungen, kannst du als Arbeitgeber auch zur freiwilligen Zukunftssicherung deiner Mitarbeiter beitragen (bspw. Lebensversicherung). Die Beträge sind hierbei jedoch meistens relativ klein.
Noch Fragen?
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