Forschungszulage: Widerspruch nach negativem Bescheid – so geht’s

von | 04.10.2024 | Antragsverfahren & Prozess, Tipps

Mit der Forschungszulage haben alle steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland die Möglichkeit, ihre Forschungsprojekte mit bis zu 3,5 Millionen Euro pro Jahr fördern zu lassen.

Obwohl die meisten Anträge bereits im ersten Anlauf erfolgreich sind, kann es trotzdem immer wieder zu Ablehnungen kommen.

Aber selbst in diesem Fall ist noch nicht alles verloren, denn die Forschungszulage bietet dir die Option zum Widerspruch. Wir erklären dir, was du wissen musst – und wie du gegebenenfalls doch deinen Zuschuss bekommst.

Wie kann es zu einem negativen Bescheid kommen?

Über alle Branchen hinweg liegt die Erfolgsquote aller Anträge bei rund 80 %. Das ist im Vergleich zu anderen Förderprogrammen eine sehr gute Quote – es kann aber dennoch hin und wieder zu einer Ablehnung kommen.

Das kann beispielsweise folgende Gründe haben:

  • Das Forschungsprojekt erfüllt nicht alle formalen Förderkriterien
  • Mangelhafte technische Beschreibung des Forschungsprojekts
  • Forschungsausgaben lassen sich dem Projekt nicht klar zuordnen
  • Das Unternehmen befand sich zum Förderzeitraum in Schwierigkeiten

In unserem Artikel zu Forschungszulage: Antrag abgelehnt findest du weitere Informationen zu den möglichen Hintergründen eines negativen Bescheids. Sonst beraten wir dich auch gerne direkt – die Bewilligungsquote unserer Kunden liegt bei über 95 %!

So reichst du den Widerspruch ein

Sollte du einen negativen Bescheid erhalten, kannst du bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) innerhalb von einem Monat einen formalen Widerspruch einreichen. Eine saubere Argumentation ist dabei von entscheidender Bedeutung.

Beachte deswegen die folgenden Tipps bei deinem Widerspruch:

  • Den negativen Bescheid der BSFZ gründlich lesen und verstehen
  • Beweismittel vorbereiten sowie Argumentation und Widerspruch klar formulieren
  • Im Zweifelsfall auf die Hilfe eines erfahrenen Förderberaters setzen

Die Bearbeitung deines Widerspruchs kann im Anschluss einige Wochen oder sogar Monate dauern – einen festgelegten Zeitraum gibt es nicht. Speziell bei komplizierten Sachlagen und Projekten musst du dich manchmal in Geduld üben.

Nachforderung erhalten? Das musst du tun

Im Zuge des regulären Antragsverfahrens kann es anstelle eines positiven oder negativen Bescheids zu einer Nachforderung kommen. Es handelt sich also nicht um eine Ablehnung, sondern die BSFZ benötigt weitere Informationen zur Bewertung deines Forschungsprojekts, beispielsweise zum Projektbudget oder den technischen Inhalten.

Ebenso kann es im Laufe eines Widerspruchsverfahrens zu einer Nachforderung kommen. Dein Unternehmen hat üblicherweise eine 14-tägige Frist, um darauf zu reagieren und die Fragen der BSFZ zu beantworten. Eine Nachforderung ist kein Grund zur Panik und lässt nicht darauf schließen, ob ein Antrag am Ende bewilligt wird oder nicht.

Widerspruch oder Neuantrag: Was ist sinnvoller?

Leider lässt sich diese Frage nicht pauschal beantworten – es hängt von der Ausgangssituation ab. Zunächst einmal ist die Begründung für die Ablehnung wichtig, und ob diese nachvollziehbar ist oder nicht. Darüber hinaus muss dein Unternehmen in der Lage sein, eine überzeugende Argumentation und ggf. Dokumentation für den Widerspruch zu erstellen.

Sollte das für dich keine Option sein, kannst du alternativ einen Neuantrag für das gleiche oder ein anderes Projekt in Erwägung ziehen. Die Antragstellung bleibt in jedem Fall kostenlos und gibt dir damit eine neue Gelegenheit, dein Projekt im richtigen Licht darzustellen. Achte auf eine ausreichende Vorbereitungszeit und eine transparente Dokumentation.

Mit einer professionellen Beratung gelingt dir der Antragsprozess jedoch deutlich einfacher und schneller. Wir sind dein zuverlässiger Ansprechpartner zum Thema Forschungszulage, Widerspruch und Neuantrag.

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Portraitfoto mit Kai Thierhoff

Kai Thierhoff

Prof. Dr. Kai Thierhoff, ausgebildeter Betriebswirt und promovierter Experte für Entrepreneurship, ist eine feste Größe in der Gründerszene. Nach seinem Studium in Köln und seiner Promotion an der ebs european business school hat er sich als Gründer und Mitgründer zahlreicher Unternehmen etabliert. Kai ist nicht nur in der Praxis tief verwurzelt, sondern teilt sein Wissen auch als Dozent für Entrepreneurship an der Rheinischen Hochschule in Köln.

In über 20 Jahren mit seinem Beratungsunternehmen hat er in hunderten Kundenprojekten praxisrelevantes Wissen im Bereich Funding und insbesondere öffentliche Förderungen aufgebaut. Spezialisiert auf die Förderung aus dem Forschungszulagengesetz begleitete Kai mit seinem Team bereits hunderte Unternehmen zu einem erfolgreichen Förderbescheid in siebenstelliger Höhe.

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