Forschungszulage: Die 7 größten Vorteile für Unternehmen

von | 06.10.2025 | Grundlagen & Rahmenbedingungen, Forschungszulage

Die steuerliche Forschungszulage ist seit ihrer Einführung im Jahr 2020 eines der attraktivsten Förderinstrumente für Unternehmen in Deutschland. Warum? Weil sie anders funktioniert als klassische Förderprogramme – einfacher, flexibler, rückwirkend und steuerfrei.

In diesem Artikel zeigen wir dir die 7 wichtigsten Vorteile der Forschungszulage – und warum sich die Förderung gerade 2025 besonders lohnt.

1. Steuerfreie Förderung – bis zu 3,5 Mio. Euro pro Jahr

Die Forschungszulage wird nicht als Zuschuss gezahlt, sondern als steuerliche Entlastung, die vom Finanzamt steuerfrei gewährt wird. Das bedeutet: Unternehmen zahlen weniger Einkommen- oder Körperschaftsteuer – oder erhalten sogar Geld ausgezahlt, wenn sie keine Gewinne erzielen.

Der notwendige Aufwand für die Antragstellung steht in einem exzellenten Verhältnis zum potenziellen Ertrag. Daher ist das Forschungszulagengesetz eine besonders attraktive Möglichkeit der Bundesförderung für F&E in Deutschland.

Förderhöhe:

  • Bis zu 35 Prozent der förderfähigen Personalkosten (KMU)
  • Bis zu 3,5 Mio. Euro jährlich für KMU, 2,5 Mio. Euro für Großunternehmen
  • Auch AfA für Geräte und externe F&E-Aufträge ist förderfähig

👉 Lies mehr: Alles, was du zur Forschungszulage wissen musst

2. Rückwirkend beantragbar – bis zu 4 Jahre rückwirkend

Einer der größten Vorteile der Forschungszulage: Du kannst sie rückwirkend beantragen. Seit der Reform durch das Wachstumschancengesetz 2024 ist die rückwirkende Förderung für bis zu vier Jahre möglich.

Das bedeutet: Auch wenn du dein Forschungsprojekt längst abgeschlossen hast, kannst du die Förderung für bereits entstandene Kosten nachträglich geltend machen – ein echter Gamechanger gegenüber klassischen Fördermitteln.

👉 Lies mehr: Forschungszulage rückwirkend beantragen

3. Rechtsanspruch statt Auswahlverfahren

Im Gegensatz zu vielen anderen Förderprogrammen gibt es bei der Forschungszulage keinen Wettbewerbsprozess und keine Budgetgrenzen. Wenn dein Projekt die Voraussetzungen erfüllt, hast du einen gesetzlich verankerten Anspruch auf Förderung.

Selbst bei knappen Haushaltsmitteln kann der Staat dir die Förderung nicht verweigern. Das schafft Planungssicherheit – besonders für KMU.

4. Unkomplizierte Antragstellung

Im Vergleich zu klassischen Förderprogrammen ist die Beantragung der Forschungszulage unkomplizierter. Du brauchst keine Projektzuschüsse zu beantragen, sondern lässt dir einfach bestätigen, dass deine Projekte förderfähig sind – der Rest läuft über die Steuererklärung.

Alles, was du brauchst, ist:

  1. Projektbescheinigung durch die BSFZ: Zuerst musst du bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) nachweisen, dass dein Projekt den Anforderungen an Forschung und Entwicklung gemäß § 2 FZulG entspricht. Dafür reichst du online eine Projektbeschreibung ein, die den Neuheitsgrad, die Unsicherheiten und die systematische Vorgehensweise beschreibt.
  2. Antrag beim Finanzamt: Sobald du die positive Bescheinigung erhalten hast, kannst du im Rahmen deiner Steuererklärung die förderfähigen Aufwendungen beim zuständigen Finanzamt geltend machen. Dort wird die genaue Förderhöhe geprüft und die Forschungszulage im Steuerbescheid berücksichtigt oder ausgezahlt.

Wichtig: Es gibt keine Fristen für den Antrag bei der BSFZ, allerdings solltest du beachten, dass der Antrag beim Finanzamt bis zum Ablauf der vierjährigen Festsetzungsfrist (§ 169 AO) gestellt werden muss.

Tipp: Gute Dokumentation spart im Prüfungsfall viel Zeit. Unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Forschungszulage Beantragung hilft dir dabei.

5. Branchenunabhängig & für alle Unternehmensgrößen

Egal ob Start-up, Mittelstand oder Großunternehmen – die Forschungszulage steht allen in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen offen. Auch Einzelunternehmen und Personengesellschaften können sie nutzen.

Egal, ob du in der Softwareentwicklung, im Maschinenbau oder in der Biotechnologie tätig bist – solange du innovativ arbeitest, kannst du die Zulage nutzen. Es gibt keine Einschränkungen, welche Technologien oder Branchen gefördert werden.

6. Digitaler Antragsprozess

Die gesamte Antragstellung ist vollständig digitalisiert – sowohl der Antrag auf Projektbescheinigung bei der BSFZ als auch der spätere Antrag beim Finanzamt.

Was das konkret bedeutet:

  • Du reichst deine Projektbeschreibung online über das BSFZ-Portal ein.
  • Du erhältst Benachrichtigungen über den Bearbeitungsstand per E-Mail.
  • Rückfragen der BSFZ kannst du direkt im Portal beantworten.
  • Auch die finale Steueranmeldung inkl. Forschungszulage-Anteil läuft elektronisch über dein ELSTER-Zertifikat.

Vorteile des digitalen Prozesses:

  • Kein Papierkram oder Postversand
  • Strukturierte Online-Formulare verhindern Eingabefehler
  • Jederzeit Zugriff auf Antragsstatus und Bescheide
  • Schnellere Bearbeitung durch standardisierte Eingaben

👉 Tipp: Bereite deine Unterlagen sorgfältig vor – insbesondere Projektbeschreibung, Personalkostenaufstellung und Stundennachweise (via Stundenzettel). Eine gute Struktur spart Zeit und reduziert die Rückfragen der Prüfstellen.

7. Förderung unabhängig von Gewinnsituation

Auch nicht profitable Unternehmen – z. B. Start-ups oder wachstumsstarke Firmen – können die Forschungszulage nutzen. Wenn keine Steuerschuld besteht, wird die Förderung direkt ausgezahlt.

So kannst du auch in Verlustphasen oder der Anfangszeit deines Unternehmens von der Förderung profitieren – und dein Budget für Innovationen stärken.

👉 Lies auch: Forschungszulage für Unternehmen in Schwierigkeiten

Fazit: Forschungszulage 2025 – mehr Vorteile denn je

Mit den Verbesserungen durch das Wachstumschancengesetz ist die Forschungszulage 2025 noch attraktiver geworden: Höhere Fördersätze, längere Rückwirkungsfristen, einfache Beantragung und steuerfreie Auszahlung machen sie zum flexibelsten Förderinstrument für Forschung und Entwicklung in Deutschland.

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Portraitfoto mit Kai Thierhoff

Kai Thierhoff

Prof. Dr. Kai Thierhoff, ausgebildeter Betriebswirt und promovierter Experte für Entrepreneurship, ist eine feste Größe in der Gründerszene. Nach seinem Studium in Köln und seiner Promotion an der ebs european business school hat er sich als Gründer und Mitgründer zahlreicher Unternehmen etabliert. Kai ist nicht nur in der Praxis tief verwurzelt, sondern teilt sein Wissen auch als Dozent für Entrepreneurship an der Rheinischen Hochschule in Köln.

In über 20 Jahren mit seinem Beratungsunternehmen hat er in hunderten Kundenprojekten praxisrelevantes Wissen im Bereich Funding und insbesondere öffentliche Förderungen aufgebaut. Spezialisiert auf die Förderung aus dem Forschungszulagengesetz begleitete Kai mit seinem Team bereits hunderte Unternehmen zu einem erfolgreichen Förderbescheid in siebenstelliger Höhe.

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