Fragst du dich, ob es die Forschungszulage für Vollzeit-Forschungsmitarbeiter in einem Forschungsprojekt gibt und ob ein Stundenzettel erforderlich ist, um sie zu beantragen?
Es mag etwas verwirrend sein, aber nein – laut der Anweisungen des Bundesfinanzministeriums an die Finanzbehörden ist das tatsächlich nicht der Fall. Es ist klar definiert, dass bei der Forschungszulage, genauer gesagt der Förderung im Rahmen des Forschungszulagengesetzes, kein eigener Stundenzettel für Vollzeitmitarbeiter im Projekt erforderlich ist.
Jedoch haben wir in unserer Praxis festgestellt, dass der Kenntnisstand über die Forschungszulage und die Durchführungsbestimmungen zur FZLG unter den Finanzämtern und eingen Finanzbehörden erheblich variiert. Dies kann zu Verwirrung führen, wenn es um die Beantragung der Forschungszuschuss geht.
Daher empfehlen wir: Informiere dich gut über die Anweisungen des Bundesfinanzministeriums oder wende dich an uns – wir teilen gerne unsere Kenntnisse mit dir und begleiten dich durch den Prozess, um die öffentliche Förderung zu erhalten. Die bundesweite Forschungsförderung bietet erhebliche Vorteile und kann erheblicher Teil deines Forschungsförderungs-Budgets ausmachen.
Uns ist es klar: Innovationsförderung ist unerlässlich für das Vorankommen deines Unternehmens. Unklarheiten bezüglich des Forschungszulagengesetzes sollten dich nicht davon abhalten, Fördermittel einzuholen. Erinnere dich daran, dass bei vollzeitbeschäftigten Mitarbeitern, die ausschließlich im Projekt tätig sind, kein Stundenzettel notwendig ist.
Nutze also die Möglichkeiten der F&E Förderung – wir helfen dir dabei!