GRW & Forschungszulage kombinieren? So geht’s!

von | 01.09.2023 | Ablauf des Antragsprozesses bei der Forschungszulage

Kann ich die Förderung aus der Forschungslage mit dem Programm GRW kombinieren? Eine wichtige Frage für Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung investieren. Ja, man kann die Forschungszulage in den meisten Fällen mit anderen Förderprogrammen kombinieren, solange nicht der gleiche Personenmonat gefördert wird. Das GRW-Programm, vor allem in Berlin-Brandenburg beliebt, bietet eine Förderquote von 30-35% auf Löhne und Investitionen. Während Investitionen vom Forschungszulagengesetz (FZLG) nicht berücksichtigt werden, können diese über GRW abgedeckt werden. Mitarbeitergehälter lassen sich ebenfalls über GRW fördern, jedoch können Unternehmen parallel dazu die Forschungszulage in Anspruch nehmen. Wichtig: Wenn ein Mitarbeiter keine GRW-Zulage mehr erhält, können seine innovativen Arbeitsmonate über die Forschungszulage geltend gemacht werden.

Portraitfoto mit Kai Thierhoff

Kai Thierhoff

Prof. Dr. Kai Thierhoff, ausgebildeter Betriebswirt und promovierter Experte für Entrepreneurship, ist eine feste Größe in der Gründerszene. Nach seinem Studium in Köln und seiner Promotion an der ebs european business school hat er sich als Gründer und Mitgründer zahlreicher Unternehmen etabliert. Kai ist nicht nur in der Praxis tief verwurzelt, sondern teilt sein Wissen auch als Dozent für Entrepreneurship an der Rheinischen Hochschule in Köln.

In über 20 Jahren mit seinem Beratungsunternehmen hat er in hunderten Kundenprojekten praxisrelevantes Wissen im Bereich Funding und insbesondere öffentliche Förderungen aufgebaut. Spezialisiert auf die Förderung aus dem Forschungszulagengesetz begleitete Kai mit seinem Team bereits hunderte Unternehmen zu einem erfolgreichen Förderbescheid in siebenstelliger Höhe.

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