Kann ich die Förderung aus der Forschungslage mit dem Programm GRW kombinieren? Eine wichtige Frage für Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung investieren.
Ja, man kann die Forschungszulage in den meisten Fällen mit anderen Förderprogrammen kombinieren, solange nicht der gleiche Personenmonat gefördert wird.
Das GRW-Programm, vor allem in Berlin-Brandenburg beliebt, bietet eine Förderquote von 30-35% auf Löhne und Investitionen. Während Investitionen vom Forschungszulagengesetz (FZLG) nicht berücksichtigt werden, können diese über GRW abgedeckt werden.
Mitarbeitergehälter lassen sich ebenfalls über GRW fördern, jedoch können Unternehmen parallel dazu die Forschungszulage in Anspruch nehmen. Wichtig: Wenn ein Mitarbeiter keine GRW-Zulage mehr erhält, können seine innovativen Arbeitsmonate über die Forschungszulage geltend gemacht werden.