Die Forschungszulage ist ein attraktives Förderinstrument für Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung (F&E) investieren. Doch kannst du auch dann von der Forschungszulage profitieren, wenn dein Unternehmen Verluste macht?
Die kurze Antwort lautet: Ja! In diesem Artikel erfährst Du, wie die Forschungszulage bei Verlust funktioniert und welche Voraussetzungen Du erfüllen musst, um die Förderung zu erhalten.
Können auch Unternehmen mit Verlusten die Forschungszulage erhalten?
Ja, auch Unternehmen, die derzeit Verluste verzeichnen, können die Forschungszulage beantragen. Gerade für Start-ups, die oft in den ersten Jahren Verluste machen, ist die Forschungszulage eine wertvolle Unterstützung.
Entscheidend ist, dass Dein Unternehmen Forschung und Entwicklung gemäß den Vorgaben des Forschungszulagengesetzes (FZulG) betreibt – unabhängig davon, ob es aktuell Steuern zahlt oder Gewinne erzielt.
Wie funktioniert die Forschungszulage bei Verlust?
Auch wenn Dein Unternehmen keinen Gewinn erwirtschaftet und dementsprechend keine Steuern zahlt, kannst Du die Forschungszulage nutzen. Die Förderung wird in Form eines Steuerguthabens gewährt, das entweder mit den zu zahlenden Steuern verrechnet oder – bei Unternehmen ohne Steuerlast – ausgezahlt wird.
Das bedeutet: Wenn Dein Unternehmen Verluste schreibt, kannst Du die Forschungszulage dennoch erhalten, indem Du eine direkte Auszahlung beantragst.
Mehr dazu: Forschungszulage Auszahlung – So erfolgt die Ausschüttung
Voraussetzungen für die Auszahlung trotz Verlust
Um die Forschungszulage bei Verlust zu erhalten, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:
Durchführung von Forschung und Entwicklung
Dein Unternehmen muss Forschung und Entwicklung im Sinne des Forschungszulagengesetzes betreiben. Dies umfasst Projekte, die:
- neue Erkenntnisse gewinnen,
- auf wissenschaftlichen oder technischen Unsicherheiten basieren,
- systematische Arbeiten zur Lösung dieser Unsicherheiten beinhalten.
Wichtig: Diese Projekte müssen gut dokumentiert und nachweisbar sein.
Antragstellung beim Finanzamt
Auch bei Verlusten muss der Antrag auf Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt gestellt werden. Dafür ist zunächst eine Bestätigung der Förderfähigkeit des F&E-Projekts erforderlich, die bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) beantragt wird.
Keine Gemeinnützigkeit
Unternehmen, die gemeinnützig sind, sind von der Forschungszulage ausgeschlossen. Es gibt jedoch keine Einschränkung für Unternehmen, die Verluste machen – solange sie nicht gemeinnützig sind, qualifizieren sie sich für die Förderung.
Fazit: Auch bei Verlusten kannst Du die Forschungszulage nutzen
Wenn Dein Unternehmen in F&E investiert, solltest Du die Chance nutzen, die Forschungszulage zu beantragen – auch wenn Du derzeit Verluste machst. Solange Dein Projekt den Vorgaben des Forschungszulagengesetzes entspricht und Du die erforderlichen Schritte zur Antragstellung befolgst, steht der Förderung nichts im Wege.
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