Forschungszulage: Auszahlung bei Verlust – Das sind die Voraussetzungen

von | 14.09.2023 | Ablauf des Antragsprozesses bei der Forschungszulage

„Können auch Unternehmen, die derzeit Verluste machen, eine Förderung aus der Forschungszulage erhalten?“

Tatsächlich qualifizieren sich viele Startups, selbst wenn sie am Anfang Verluste haben, für eine Förderung gemäß dem Forschungszulagengesetz.

Die Hauptvoraussetzung für die Auszahlung trotz Verlust: Sie führen Forschung und Entwicklung gemäß der Definition des Forschungszulagengesetzes durch, unabhängig davon, ob sie Steuern zahlen.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass gemeinnützige Unternehmen ausgeschlossen sind. Junge Unternehmen, die Verluste verzeichnen, sind jedoch förderfähig.

Portraitfoto mit Kai Thierhoff

Kai Thierhoff

Prof. Dr. Kai Thierhoff, ausgebildeter Betriebswirt und promovierter Experte für Entrepreneurship, ist eine feste Größe in der Gründerszene. Nach seinem Studium in Köln und seiner Promotion an der ebs european business school hat er sich als Gründer und Mitgründer zahlreicher Unternehmen etabliert. Kai ist nicht nur in der Praxis tief verwurzelt, sondern teilt sein Wissen auch als Dozent für Entrepreneurship an der Rheinischen Hochschule in Köln.

In über 20 Jahren mit seinem Beratungsunternehmen hat er in hunderten Kundenprojekten praxisrelevantes Wissen im Bereich Funding und insbesondere öffentliche Förderungen aufgebaut. Spezialisiert auf die Förderung aus dem Forschungszulagengesetz begleitete Kai mit seinem Team bereits hunderte Unternehmen zu einem erfolgreichen Förderbescheid in siebenstelliger Höhe.

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