„Können auch Unternehmen, die derzeit Verluste machen, eine Förderung aus der Forschungszulage erhalten?“
Tatsächlich qualifizieren sich viele Startups, selbst wenn sie am Anfang Verluste haben, für eine Förderung gemäß dem Forschungszulagengesetz.
Die Hauptvoraussetzung für die Auszahlung trotz Verlust: Sie führen Forschung und Entwicklung gemäß der Definition des Forschungszulagengesetzes durch, unabhängig davon, ob sie Steuern zahlen.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass gemeinnützige Unternehmen ausgeschlossen sind. Junge Unternehmen, die Verluste verzeichnen, sind jedoch förderfähig.