Forschungszulage Produktentwicklung: So sicherst du dir Förderung für Entwicklung & Prototypen

von | 05.08.2025 | Forschungszulage, Grundlagen & Rahmenbedingungen

Du entwickelst ein neues Produkt oder planst einen Prototypen und fragst dich, ob diese Arbeit mit der Forschungszulage gefördert werden kann?

Die Antwort lautet: Ja – wenn deine Entwicklung innovativ und technisch anspruchsvoll ist.

Gerade bei der Produktentwicklung und beim Bau von Prototypen stecken oft mehr förderfähige F&E-Leistungen drin, als viele Unternehmen vermuten. In diesem Artikel erfährst du, welche Voraussetzungen gelten, welche Kosten übernommen werden und wie du deinen Antrag richtig aufstellst.

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Was ist die Forschungszulage?

Die Forschungszulage ist ein steuerliches Förderinstrument des Bundes, das Unternehmen aller Größen unabhängig von ihrer Gewinnsituation unterstützt. Sie wurde 2020 eingeführt, um Innovationsprojekte in Deutschland anzuregen und zu erleichtern. Pro Jahr können seit dem 28.03.2024 bis zu 10 Millionen Euro förderfähige Kosten geltend gemacht werden.

Der Fördersatz beträgt 25 % für große Unternehmen und 35 % für kleine und mittlere Unternehmen – entsprechend ist der maximale Förderbetrag bis zu 2,5 Millionen Euro pro Jahr (bzw. 3,5 Millionen Euro für KMU).

Im Gegensatz zu klassischen Förderprogrammen erfolgt die Unterstützung rückwirkend über das Finanzamt – ganz ohne Wettbewerbsverfahren oder feste Einreichungsfristen. Das macht die Zulage besonders attraktiv für Unternehmen, die unabhängig und flexibel entwickeln wollen.

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Was gilt als förderfähige Produktentwicklung?

Entscheidend ist, dass die Produktentwicklung den Charakter von Forschung und Entwicklung (kurz: FuE) trägt. Das bedeutet: Es reicht nicht, ein bekanntes Produkt leicht zu verbessern. Stattdessen muss es sich um eine systematische, innovative und technisch anspruchsvolle Entwicklung handeln, bei der ein konkretes Erkenntnisrisiko besteht.

Beispiele für förderfähige Produktentwicklungen:

    • Entwicklung einer neuen Maschinenkomponente mit verbesserten Leistungswerten
    • Softwareentwicklung mit neuartigem Algorithmus oder KI-Ansatz
    • Entwicklung eines Sensors mit neuem Wirkprinzip
    • Materialforschung für ein leichteres, stabileres Bauteil

Die Entwicklung muss dokumentiert und dem Projekt ein konkretes Entwicklungsziel zugeordnet werden können.

Werden auch Prototypen gefördert?

Ja – die Erstellung von funktionalen Prototypen ist ausdrücklich förderfähig, wenn sie Teil des Entwicklungsprozesses sind und dem Test innovativer Konzepte dienen. Die Voraussetzung: Der Prototyp wird im Rahmen eines FuE-Vorhabens entwickelt, etwa um bestimmte technische Funktionen zu erproben oder eine neue Lösung in der Praxis zu testen.

Nicht förderfähig sind dagegen reine Designstudien, Modelle ohne technische Funktion oder Vorserienproduktion. Wichtig ist, dass der Prototyp dem Erkenntnisgewinn dient – etwa, indem er zeigt, ob ein entwickeltes Bauteil unter realen Bedingungen funktioniert.

Welche Kosten werden gefördert?

Im Rahmen der Forschungszulage kannst du insbesondere folgende Kostenarten geltend machen:

    • Personalkosten für Mitarbeitende, die direkt an der Entwicklung beteiligt sind
    • Kosten für Prototypen (z. B. Material, Fertigungsdienstleister), sofern sie dem FuE-Zweck dienen
    • Auftragsforschung – also Forschung, die du an externe Dritte vergibst, etwa an ein Institut
    • Abschreibungen auf abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die für das FuE-Projekt benötigt und nach dem 27.03.2024 angeschafft wurden
    • Eigenleistungen von Einzelunternehmern: 70 €/h, max. 40 Stunden pro Woche

Achtung: Investitionen in Maschinen oder Serienfertigung sind nicht förderfähig. Ebenso wenig zählen Marketing- oder Vertriebskosten dazu. Entscheidend ist immer die Nähe zur Entwicklung und der dokumentierte Beitrag zum Erkenntnisgewinn.

Mehr dazu: Förderfähige Kosten der Forschungszulage

Wie beantragst du die Forschungszulage für Produktentwicklungen?

Der Antrag erfolgt zweistufig:

    1. Technischer Antrag bei der Bescheinigungsstelle (BSFZ)
      Hier beschreibst du das FuE-Vorhaben, das Entwicklungsziel, die Herausforderungen und das Vorgehen. Die BSFZ prüft, ob dein Vorhaben dem gesetzlichen FuE-Begriff entspricht.
    1. Finanzantrag beim Finanzamt
      Nach erfolgreicher Bescheinigung kannst du die tatsächlichen förderfähigen Kosten beim Finanzamt geltend machen. Die Zulage wird auf deine Steuerlast angerechnet oder ausgezahlt.

Beide Schritte können rückwirkend erfolgen – der Antrag auf Forschungszulage kann bis zu vier Jahre nach Ende des Wirtschaftsjahrs gestellt werden, in dem die Kosten entstanden sind.

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Worauf musst du bei Prototypen besonders achten?

Viele Unternehmen scheitern nicht an der Idee, sondern an der Dokumentation.

Damit dein Antrag durchgeht, solltest du:

  • Projekt sauber abgrenzen: Welche Arbeiten gehören zur FuE, welche nicht?

  • Stundenlisten führen: Personalkosten nachvollziehbar machen

  • Prototypenkosten trennen: klar zeigen, dass sie dem Test und nicht der Serienfertigung dienen

  • Ergebnisse dokumentieren: z. B. Testberichte, Versuchsergebnisse, Abweichungen

Eine klare und prüfbare Dokumentation erhöht deine Chancen auf die Forschungszulage erheblich – und schützt dich bei Nachfragen durch die Prüfer.

Häufige Fehler bei Produktentwicklung & Prototypen

  1. Innovationsgrad unterschätzt – viele denken „Das ist doch nur Weiterentwicklung“.

  2. Prototypen falsch eingeordnet – Modelle für Kundenpräsentationen sind nicht förderfähig.

  3. Kosten nicht sauber abgegrenzt – Material für Prototypen ≠ Material für Serienproduktion.

  4. Dokumentation lückenhaft – fehlende Nachweise sind der häufigste Ablehnungsgrund.

Beispiel: So profitierst du von der Forschungszulage Produktentwicklung

Die „InnoTech GmbH“ entwickelt einen neuartigen Sensor für industrielle Anwendungen. Das Projekt umfasst die technische Konzeption, mehrere Entwicklungszyklen und die Erstellung eines Prototyps zur Funktionsprüfung. 

    • Gesamtkosten: 180.000 €
    • davon Personalkosten: 140.000 €
    • Prototypenkosten: 40.000 €
    • FuE-Zeitraum: 8 Monate

Nach erfolgreicher Bescheinigung durch die BSFZ stellt die InnoTech GmbH den Antrag beim Finanzamt. Ist InnoTech ein KMU, so kann sie eine Forschungszulage von 35 % auf die 180.000 € beantragen = 63.000 € steuerliche Entlastung. (Für größere Unternehmen sind es 25 % = 45.000 €.)

Fazit

Die Forschungszulage für Produktentwicklung ist ein starkes Instrument, um innovative Vorhaben finanziell abzusichern – gerade für Unternehmen, die unabhängig von klassischen Förderprogrammen entwickeln wollen. Auch Prototypen sind förderfähig, sofern sie integraler Bestandteil der Entwicklung sind.

Mit der richtigen Planung, sauberer Dokumentation und einer fundierten technischen Begründung kannst du dein Innovationsvorhaben fördern lassen – steuerlich wirksam und ohne viel Bürokratie.

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Portraitfoto mit Kai Thierhoff

Kai Thierhoff

Prof. Dr. Kai Thierhoff, ausgebildeter Betriebswirt und promovierter Experte für Entrepreneurship, ist eine feste Größe in der Gründerszene. Nach seinem Studium in Köln und seiner Promotion an der ebs european business school hat er sich als Gründer und Mitgründer zahlreicher Unternehmen etabliert. Kai ist nicht nur in der Praxis tief verwurzelt, sondern teilt sein Wissen auch als Dozent für Entrepreneurship an der Rheinischen Hochschule in Köln.

In über 20 Jahren mit seinem Beratungsunternehmen hat er in hunderten Kundenprojekten praxisrelevantes Wissen im Bereich Funding und insbesondere öffentliche Förderungen aufgebaut. Spezialisiert auf die Förderung aus dem Forschungszulagengesetz begleitete Kai mit seinem Team bereits hunderte Unternehmen zu einem erfolgreichen Förderbescheid in siebenstelliger Höhe.

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