Personalkosten bei der Forschungszulage berechnen – so geht’s

von | 30.01.2025 | Tipps, Forschungszulage

Mit der Forschungszulage kannst du dir einen finanziellen Vorteil sichern und bis zu 35 % deiner Personalkosten für Forschung und Entwicklung fördern lassen – große Unternehmen profitieren von 25 %. Doch welche Personalkosten sind förderfähig und wie lässt sich die genaue Höhe der Förderung berechnen?

In diesem Ratgeber zeigen wir dir Schritt für Schritt, wie du deine Forschungszulage für Personalkosten berechnen kannst – mit praxisnahen Beispielen für eine einfache Kalkulation.

Diese Personalkosten sind förderfähig

Zunächst musst du förderfähige Kosten in deinem Forschungsprojekt identifizieren, denn nicht alle Personalaufwände werden von der Forschungszulage gedeckt. Administrative oder organisatorische Aufgaben gehören in der Regel nicht dazu, da sie keinen unmittelbaren Zusammenhang zur tatsächlichen Forschungsarbeit haben.

Angestellte Mitarbeiter wie Forscher, Techniker, Entwickler, Laborassistenten und ähnliche Berufe dienen hingegen als guter Indikator, wenn sie relevante Forschungsaufgaben im Projekt übernehmen.

Förderfähige Kosten sind:

  • Bruttogehälter von fest angestellten Mitarbeitern
  • Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (z. B. Renten-, Krankenversicherung)
  • Sonderzahlungen & Boni, die im Forschungsprojekt anfallen
  • Arbeitszeit, die nachweislich für Forschung & Entwicklung genutzt wird

Nicht förderfähig sind:

  • Verwaltungs- oder Organisationskosten
  • Gehälter von Geschäftsführern (bei bestimmten Gesellschaftsformen)
  • Freelancer & Werkverträge (außer über Auftragsforschung)
  • Reisekosten & Sachmittel

Wichtig: Der Arbeitgeberanteil zur Zukunftssicherung (Sozialversicherung) ist ebenfalls förderfähig!

Die Abteilung oder der Titel spielen aber grundsätzlich keine Rolle – viel wichtiger sind die tatsächlichen Aufgaben. Mehr Infos dazu findest du in unserem Artikel zur Dokumentation.

So berechnest du deinen Förderbetrag pro Mitarbeiter

Den Antrag auf Forschungszulage stellst du rückwirkend nach Ablauf eines Wirtschaftsjahres, die Personalkosten sind also bereits angefallen. Bei den eigenbetrieblichen FuE-Aufwänden fragt das Formular beim Antrag die folgenden Daten ab:

  • FuE-Personalkosten von Angestellten in Euro
  • Forschungsaufwände in Personenmonaten
  • Erbrachte Eigenleistung in Stunden (bei Personengesellschaften)

Mit unserer Hilfe kannst du die Personalkosten vorab berechnen bzw. einschätzen. Eine Berechnung erfolgt pro Mitarbeiter, bei der die Jahresarbeitszeit, die erbrachten Forschungsaufwände und das Jahresbrutto samt Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung (Zukunftssicherung) gegenübergestellt werden.

Beispielhafte Berechnung der Jahresarbeitszeit eines Vollzeit-Mitarbeiters:

Jahresarbeitsstunden (40 Stunden x 52 Wochen)2.080 Stunden
– Urlaubsanspruch (30 Tage x 8 Stunden)240 Stunden
– Krankheitstage (10 Tage x 8 Stunden)80 Stunden
– Sonderurlaub (3 Tage x 8 Stunden)24 Stunden
– Gesetzliche Feiertage (6 x 8 Stunden)48 Stunden
– Kurzarbeit, Erziehungsurlaub
= Maßgebliche vereinbarte Jahresarbeitszeit1.648 Stunden

Im zweiten Schritt erfolgt dann die Ermittlung des Anteils der Arbeitszeit für FuE-Tätigkeiten im FuE-Vorhaben. Hier geht es also um tatsächliche Forschungsaufgaben im Projekt, die beispielsweise aus der digitalen oder Stundenzettel-basierten Zeiterfassung stammen können.

Beispielhafte Berechnung zur Ermittlung des Anteils der Arbeitszeit für FuE-Tätigkeiten:

Summe der Arbeitsstunden für FuE-Tätigkeiten laut Arbeitszeiterfassung1.200 Stunden
/ Maßgebliche vereinbarte Jahresarbeitszeit1.648 Stunden
= Anteil der Arbeitszeit für FuE-Tätigkeiten im FuE-Vorhaben0.73 bzw. 73 %

Mit diesem Wert sowie dem Jahresbrutto eines Mitarbeiters samt Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung kannst du im Anschluss den Förderbetrag bestimmen.

Beispielhafte Berechnung für einen Mitarbeiter in einem KMU (Projektbeginn ab 28.03.2024):

An-Jahresbrutto (inkl. Boni)60.000 Euro
+ Zukunftssicherung (Arbeitgeberanteile)12.000 Euro
= Personalkosten72.000 Euro
x Anteil der Arbeitszeit für FuE-Tätigkeiten im FuE-Vorhaben0.73 bzw. 73 %
= Bemessungsbetrag52.560 Euro
x Fördersatz für KMU35 %
= Förderbetrag18.396 Euro

Hinweis: Die Berechnung und die Anforderungen können auf den ersten Blick ein wenig abschreckend wirken. In der Praxis lassen sich die meisten Daten relativ einfach über die Zeiterfassung (bspw. ERP-System oder Excel) und Lohnabrechnungen organisieren.

Weitere Berechnungsbeispiele zur besseren Abschätzung

Natürlich möchtest du für eine erste Abschätzung womöglich nicht für jeden Mitarbeiter einzeln eine derart komplexe Rechnung aufstellen. Du kannst in diesem Fall mit Annahmen oder Erfahrungswerten arbeiten, um dich an aussagekräftige Schätzwerte heranzutasten.

Hier sind zwei praktische Beispiele zu förderfähigen Forschungsprojekten in verschiedenen Unternehmen:

KMUGroßkonzern
Summe der Anzahl der Forschungsmitarbeiter:innen in Vollzeitäquivalenten25100
x durchschnittliche Gesamt-Personalkosten
(inkl. Boni & Arbeitgeberanteilen)
72.000 Euro80.000 Euro
= Bemessungsbetrag1.8000.000 Euro8.000.000 Euro
x Fördersatz35 %25 %
= Förderbetrag630.000 Euro2.000.000 Euro

Bitte beachte, dass es bei der Forschungszulage zwischen 2020 und 2024 mehrere Änderungen mit Hinblick auf Bemessungsgrenzen und die zugehörigen Förderhöhen gab. Bei rückwirkenden Anträgen musst du also unter Umständen andere Werte berücksichtigen. 

Als professionelle Beratung gehen wir gerne gemeinsam deine Personalkosten durch, damit du von der maximalen Forschungszulage profitieren kannst. Vereinbare mit nur einem Klick ein Beratungsgespräch.

Quellen: BSFZ, Bundesfinanzministerium

Portraitfoto mit Kai Thierhoff

Kai Thierhoff

Prof. Dr. Kai Thierhoff, ausgebildeter Betriebswirt und promovierter Experte für Entrepreneurship, ist eine feste Größe in der Gründerszene. Nach seinem Studium in Köln und seiner Promotion an der ebs european business school hat er sich als Gründer und Mitgründer zahlreicher Unternehmen etabliert. Kai ist nicht nur in der Praxis tief verwurzelt, sondern teilt sein Wissen auch als Dozent für Entrepreneurship an der Rheinischen Hochschule in Köln.

In über 20 Jahren mit seinem Beratungsunternehmen hat er in hunderten Kundenprojekten praxisrelevantes Wissen im Bereich Funding und insbesondere öffentliche Förderungen aufgebaut. Spezialisiert auf die Förderung aus dem Forschungszulagengesetz begleitete Kai mit seinem Team bereits hunderte Unternehmen zu einem erfolgreichen Förderbescheid in siebenstelliger Höhe.

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