Forschungszulage ohne Ertragsteuern: „Mein Unternehmen zahlt derzeit keine Ertragssteuern – kann ich trotzdem die Forschungszulage erhalten?“
Eine Frage, die Unternehmen in der Startup-Welt oft beschäftigt. Gerade junge Technologieunternehmen, die intensiv in Forschung & Entwicklung, insbesondere Softwareentwicklung, investieren und zu Beginn keinen Gewinn erzielen, stellen sich diese Frage.
Und die Antwort ist eindeutig: Ja, es ist möglich!
Jedes Unternehmen in Deutschland, unabhängig von Größe, Alter oder Branche, kann öffentliche Förderung durch das Forschungszulagengesetz (FZLG) von bis zu 3,5 Million Euro beanspruchen. Dabei spielt es keine Rolle, ob aktuell Ertragssteuern gezahlt werden müssen.
Doch Vorsicht: Unternehmen in Schwierigkeiten nach EU-Definition, insbesondere solche, die ihr Stammkapital oder Eigenkapital weitgehend verloren haben, sind davon ausgenommen. Für eine individuelle Klärung und genauere Informationen zur Forschungsförderung und Bescheinigung der Forschungszulage, solltest Du uns direkt kontaktieren.