Forschungszulage ohne Ertragssteuern: Ratgeber für Startups

von | 14.09.2023 | Ablauf des Antragsprozesses bei der Forschungszulage

Forschungszulage ohne Ertragsteuern: „Mein Unternehmen zahlt derzeit keine Ertragssteuern – kann ich trotzdem die Forschungszulage erhalten?“ Eine Frage, die Unternehmen in der Startup-Welt oft beschäftigt. Gerade junge Technologieunternehmen, die intensiv in Forschung & Entwicklung, insbesondere Softwareentwicklung, investieren und zu Beginn keinen Gewinn erzielen, stellen sich diese Frage. Und die Antwort ist eindeutig: Ja, es ist möglich! Jedes Unternehmen in Deutschland, unabhängig von Größe, Alter oder Branche, kann öffentliche Förderung durch das Forschungszulagengesetz (FZLG) von bis zu einer Million Euro beanspruchen. Dabei spielt es keine Rolle, ob aktuell Ertragssteuern gezahlt werden müssen. Doch Vorsicht: Unternehmen in Schwierigkeiten nach EU-Definition, insbesondere solche, die ihr Stammkapital oder Eigenkapital weitgehend verloren haben, sind davon ausgenommen. Für eine individuelle Klärung und genauere Informationen zur Forschungsförderung und Bescheinigung der Forschungszulage, solltest Du uns direkt kontaktieren.

Portraitfoto mit Kai Thierhoff

Kai Thierhoff

Prof. Dr. Kai Thierhoff, ausgebildeter Betriebswirt und promovierter Experte für Entrepreneurship, ist eine feste Größe in der Gründerszene. Nach seinem Studium in Köln und seiner Promotion an der ebs european business school hat er sich als Gründer und Mitgründer zahlreicher Unternehmen etabliert. Kai ist nicht nur in der Praxis tief verwurzelt, sondern teilt sein Wissen auch als Dozent für Entrepreneurship an der Rheinischen Hochschule in Köln.

In über 20 Jahren mit seinem Beratungsunternehmen hat er in hunderten Kundenprojekten praxisrelevantes Wissen im Bereich Funding und insbesondere öffentliche Förderungen aufgebaut. Spezialisiert auf die Förderung aus dem Forschungszulagengesetz begleitete Kai mit seinem Team bereits hunderte Unternehmen zu einem erfolgreichen Förderbescheid in siebenstelliger Höhe.

Lassen Sie innovative Unternehmensprojekte mit bis zu 1 Mio. € pro Jahr fördern

Wir lassen gemeinsam ihre Forschungs- und Entwicklungstätigkeit staatlich zertifizieren. Sie erhalten dadurch nicht rückzahlbare Zuschüsse von bis zu 1 Mio. € pro Unternehmen / Jahr!