Können auch Unternehmen, die ihren Hauptsitz nicht in der EU haben, eine Förderung der Bundesregierung aus dem Forschungszulagengesetz erhalten? Selbstverständlich. Jedes Unternehmen, das in der Bundesrepublik Forschung und Entwicklung durchführt, egal ob es Teil eines japanischen, chinesischen, philippinischen oder jedes anderen möglichen Konzerns ist, ist förderberechtigt. Wichtig ist nur, dass das Unternehmen in Deutschland beim Finanzamt gemeldet ist und über eine gültige Steuernummer verfügst. Die Identifikation über Elster ist ebenfalls erforderlich. Diese Regelungen sind gesetzlich festgelegt und garantieren, dass niemand aufgrund seiner internationalen Verbindungen benachteiligt wird. Demnach ist die Förderung durch die Forschungszulage für nicht-EU-Unternehmen problemlos möglich.
Forschungszulage für nicht-EU-Unternehmen: Voraussetzungen
Kai Thierhoff
Prof. Dr. Kai Thierhoff, ausgebildeter Betriebswirt und promovierter Experte für Entrepreneurship, ist eine feste Größe in der Gründerszene. Nach seinem Studium in Köln und seiner Promotion an der ebs european business school hat er sich als Gründer und Mitgründer zahlreicher Unternehmen etabliert. Kai ist nicht nur in der Praxis tief verwurzelt, sondern teilt sein Wissen auch als Dozent für Entrepreneurship an der Rheinischen Hochschule in Köln.
In über 20 Jahren mit seinem Beratungsunternehmen hat er in hunderten Kundenprojekten praxisrelevantes Wissen im Bereich Funding und insbesondere öffentliche Förderungen aufgebaut. Spezialisiert auf die Förderung aus dem Forschungszulagengesetz begleitete Kai mit seinem Team bereits hunderte Unternehmen zu einem erfolgreichen Förderbescheid in siebenstelliger Höhe.
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