Viele Gründer:innen starten schon vor der eigentlichen Firmengründung mit Ideen, Prototypen oder Entwicklungsarbeit. Doch wann genau gilt ein Projekt eigentlich als förderfähig? Und was ist mit Leistungen, die vor der offiziellen Anmeldung deines Unternehmens entstehen?
In diesem Artikel erfährst du, wann die Forschungszulage für Neugründungen greift, warum sie erst nach der Gründung beantragt werden kann – und wie du die Zeit davor sinnvoll nutzt, um später maximal zu profitieren. Außerdem zeigen wir dir alternative Fördermöglichkeiten für die Pre-Seed-Phase, etwa das EXIST-Stipendium oder Innovationsgutscheine.
Kann die Forschungszulage vor der Gründung beantragt werden?
Kurz gesagt: Nein. Die steuerliche Forschungszulage ist an eine Grundvoraussetzung geknüpft: Dein Unternehmen muss steuerpflichtig in Deutschland sein. Das bedeutet:
- Eine Gewerbeanmeldung oder Eintragung im Handelsregister ist zwingend nötig.
- Du brauchst eine Steuernummer, unter der du agierst.
- Vor der Gründung entstehende Kosten sind nicht rückwirkend förderfähig.
Auch wenn du bereits an deinem Projekt arbeitest – solange du keine juristische Person mit Steuernummer bist, kannst du keine Forschungszulage beantragen. Vorgründungsaktivitäten wie Konzeptentwicklung oder Prototypenbau können daher nicht gefördert werden.
👉 Siehe dazu auch: Voraussetzungen für die Forschungszulage
Warum ist das so?
- Steuerliche Voraussetzung: Die Forschungszulage ist ein steuerliches Förderinstrument. Nur Unternehmen, die in Deutschland steuerpflichtig sind, können diese Förderung beantragen.
- Keine Rückwirkung: Kosten, die vor der Gründung entstehen, können nicht nachträglich geltend gemacht werden.
- Antragsprozess: Der Antrag auf Forschungszulage erfolgt in einem zweistufigen Verfahren:
- Zunächst wird bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) geprüft, ob das F&E-Projekt förderfähig ist.
- Anschließend wird die Zulage beim zuständigen Finanzamt beantragt – dies ist jedoch nur für bereits gegründete Unternehmen möglich
Vorgründungsphase: Was darfst du tun – und wie solltest du dokumentieren?
Nur weil die Forschungszulage erst nach der Gründung greift, heißt das nicht, dass die Zeit davor verschenkt wäre. Viele erfolgreiche Anträge basieren auf Projekten, die bereits vor der Gründung inhaltlich vorbereitet wurden.
Achte auf folgende Punkte:
- Klare zeitliche Abgrenzung: Notiere, wann genau dein Projekt gestartet ist, wann du offiziell gegründet hast, und welche Schritte dazwischenlagen.
- Tätigkeitsnachweise: Führe ein einfaches Journal über Entwicklungsarbeit, Recherche oder konzeptionelle Vorarbeit – gerade wenn du z. B. während ALG I Leistungen erbringst.
- Belegbare Arbeitsschritte: Sammle E-Mails, Skizzen, Entwürfe, Prototypen, Code-Repositories oder Projektpläne.
- Zuschüsse sauber dokumentieren: Wenn du einen Gründungszuschuss oder ein EXIST-Stipendium nutzt, dokumentiere genau, welche Leistungen darüber abgedeckt sind.
- Projektskizze erstellen: Halte schon vor der Gründung eine Projektskizze mit Zeitplan, Zielen und technischem Fokus fest – sie kann später helfen, die Förderfähigkeit nachzuweisen.
| Vor der Gründung (nicht förderfähig) | Nach der Gründung (förderfähig) |
|---|---|
| Ideenskizzen, Konzepte | Technische Umsetzung, Prototyping |
| Recherche, Marktanalyse | Implementierung, Tests |
| Entwicklung während ALG I oder Gründungszuschuss | Entwicklung mit dokumentierter Projektstruktur und BSFZ-Bescheinigung |
💡 Tipp: Wenn du z. B. während des Bezugs von ALG I an deinem Produkt arbeitest, notiere dir genau, was du wann gemacht hast – inklusive Tools, Entwürfe, Skizzen oder MVPs. So kannst du nach der Gründung gezielt neue Arbeitspakete definieren, die nachweislich erst ab Gründung starten und förderfähig sind.
Alternative Förderungen in der Pre-Seed-Phase
- Für technologieorientierte Gründungen aus Hochschulen
- Förderhöhe: bis zu 3.000 € pro Monat + Sachmittel
- Ideal zur Überbrückung der Vorgründungsphase
- Für innovative Start-ups in Nordrhein-Westfalen
- 1.000 € monatlich für bis zu 12 Monate
- Persönliche Betreuung durch Netzwerkpartner
- Gefördert vom MWIKE (Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie)
- Unterstützt Markteintritt und Go-to-Market-Strategien inkl. Beratung & Dienstleisterleistungen
- Besonders wertvoll, wenn du deinen Prototypen zur Marktreife bringen willst
✅ Innovationsgutscheine (je nach Bundesland)
- Zuschüsse für externe F&E-Dienstleistungen, auch vor der Gründung
- z. B. BW-Innovationsgutschein, Bayern Innovativ, InnoVoucher Sachsen
👉 Hier findest du eine Übersicht zu Förderprogrammen des BMWK
Und nach der Gründung? Jetzt lohnt sich die Forschungszulage
Nach der Gründung deines Unternehmens kannst du die Forschungszulage beantragen, wenn du F&E-Aktivitäten durchführst. Hier sind die wichtigsten Details:
- Fördersatz: 35 % der förderfähigen Kosten (Personalkosten, Auftragsforschung und Sachmittel) können für KMUs geltend gemacht werden, worunter auch viele Startups fallen dürften.
- Maximale Bemessungsgrundlage: Seit 2024 beträgt diese 10 Millionen Euro pro Jahr, was einer maximalen Förderung von 3,5 Millionen Euro entspricht.
- Voraussetzung: Eine positive Bescheinigung der BSFZ über die Förderfähigkeit des F&E-Projekts ist erforderlich.
- Antragstellung: Der Antrag erfolgt digital über das Portal der BSFZ und anschließend beim zuständigen Finanzamt.
Siehe:
Tipps für eine erfolgreiche Beantragung
- Dokumentation: Halte alle F&E-Aktivitäten detailliert fest (Projektskizzen, Zeitpläne, Kostenaufstellungen).
- Professionelle Unterstützung: Ziehe Steuerberater oder spezialisierte Berater hinzu, um den Antrag korrekt vorzubereiten.
- Frühzeitige Planung: Plane deine F&E-Projekte so, dass sie nach der Gründung direkt förderfähig sind.
Fazit
Die Forschungszulage ist ein wertvolles Instrument für Start-ups, jedoch erst nach der offiziellen Unternehmensgründung nutzbar. Gründer sollten sich frühzeitig über alternative Fördermöglichkeiten informieren und ihre F&E-Aktivitäten sorgfältig planen, um nach der Gründung von dieser steuerlichen Förderung zu profitieren.
Nutze die Zeit vor der Gründung effektiv und bereite dich optimal auf den Start deines innovativen Unternehmens vor – denn mit der richtigen Planung kannst du später von den Vorteilen der Forschungszulage voll profitieren!
Häufig gestellte Fragen
Kann ich die Forschungszulage für Projekte vor der Gründung beantragen?
Nein, die Forschungszulage kann erst nach der offiziellen Gründung und Steuerpflichtigkeit des Unternehmens beantragt werden.
Welche Kosten kann ich absetzen?
Förderfähig sind Ausgaben für Personal, Material und Dienstleistungen, die direkt mit deiner F&E-Tätigkeit verbunden sind.
Muss ich als Start-up bereits Gewinne erzielen, um die Zulage zu erhalten?
Nein, du kannst die Zulage auch dann erhalten, wenn du noch keine Gewinne erzielst oder sogar Verluste machst.
Wie lange dauert es, bis der Antrag bearbeitet wird?
In der Regel dauert die Bearbeitung deines Antrags etwa sechs bis acht Wochen, je nachdem, wie schnell du alle notwendigen Unterlagen einreichst.
Du willst wissen, was bei dir förderfähig wäre?
Dann hol dir jetzt dein kostenloses Erstgespräch. Wir prüfen dein Vorhaben, zeigen dir konkrete Förderwege – und helfen dir auf Wunsch auch bei der Beantragung.
Quellen: BSFZ 1, BSFZ 2, Bundesfinanzministerium, Forschungszulage



