Forschungszulage für Neugründungen: Was gilt, wenn dein Unternehmen noch nicht gegründet ist?

von | 13.02.2025 | Grundlagen & Rahmenbedingungen

Als Gründer oder Unternehmer weißt du, wie wichtig es ist, in Forschung und Entwicklung (F&E) zu investieren, um innovativ und wettbewerbsfähig zu bleiben. Aber was, wenn dein Unternehmen noch nicht offiziell gegründet ist oder du dich in der Start-up-Phase befindest? Kannst du dann trotzdem von der Forschungszulage profitieren? 

In diesem Artikel erfährst du alles über die Möglichkeiten der Forschungszulage in der Pre-Seed-Phase!

Kann die Forschungszulage vor der Gründung beantragt werden?

Kurz gesagt: Nein. Die Forschungszulage kann ausschließlich von steuerpflichtigen Unternehmen beantragt werden. Das bedeutet, dass dein Unternehmen offiziell gegründet und in Deutschland steuerlich registriert sein muss, um antragsberechtigt zu sein. Vorgründungsaktivitäten wie Konzeptentwicklung oder Prototypenbau können daher nicht über die Forschungszulage gefördert werden.

Siehe dazu auch: Voraussetzungen für die Forschungszulage

Warum ist das so?

  1. Steuerliche Voraussetzung: Die Forschungszulage ist ein steuerliches Förderinstrument. Nur Unternehmen, die in Deutschland steuerpflichtig sind, können diese Förderung beantragen.
  2. Keine Rückwirkung: Kosten, die vor der Gründung entstehen, können nicht nachträglich geltend gemacht werden.
  3. Antragsprozess: Der Antrag auf Forschungszulage erfolgt in einem zweistufigen Verfahren:
    • Zunächst wird bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) geprüft, ob das F&E-Projekt förderfähig ist.
    • Anschließend wird die Zulage beim zuständigen Finanzamt beantragt – dies ist jedoch nur für bereits gegründete Unternehmen möglich

Welche Möglichkeiten gibt es für Gründer in der Pre-Seed-Phase?

Auch wenn die Forschungszulage vor der Gründung nicht genutzt werden kann, gibt es andere Fördermöglichkeiten für Start-ups und Gründer:

  1. EXIST-Gründerstipendium:
    • Unterstützt innovative Gründungsvorhaben aus Hochschulen.
    • Fördert Personalkosten und Sachmittel in der Vorgründungsphase.
  2. Innovationsgutscheine:
    • Einige Bundesländer bieten Gutscheine für F&E-Dienstleistungen an, die auch in der Konzeptphase genutzt werden können.
  3. Business Angels und Venture Capital:
    • Private Investoren können helfen, die Vorgründungsphase zu finanzieren.
  4. Förderprogramme des BMWK:
    • Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bietet spezielle Programme für Start-ups an58.

Wie funktioniert die Forschungszulage nach der Gründung?

Nach der Gründung deines Unternehmens kannst du die Forschungszulage beantragen, wenn du F&E-Aktivitäten durchführst. Hier sind die wichtigsten Details:

  • Fördersatz: 35 % der förderfähigen Kosten (Personalkosten, Auftragsforschung und Sachmittel) können für KMUs geltend gemacht werden, worunter auch viele Startups fallen dürften.
  • Maximale Bemessungsgrundlage: Seit 2024 beträgt diese 10 Millionen Euro pro Jahr, was einer maximalen Förderung von 3,5 Millionen Euro entspricht.
  • Voraussetzung: Eine positive Bescheinigung der BSFZ über die Förderfähigkeit des F&E-Projekts ist erforderlich.
  • Antragstellung: Der Antrag erfolgt digital über das Portal der BSFZ und anschließend beim zuständigen Finanzamt.

Siehe:

Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

  • Dokumentation: Halte alle F&E-Aktivitäten detailliert fest (Projektskizzen, Zeitpläne, Kostenaufstellungen).
  • Professionelle Unterstützung: Ziehe Steuerberater oder spezialisierte Berater hinzu, um den Antrag korrekt vorzubereiten.
  • Frühzeitige Planung: Plane deine F&E-Projekte so, dass sie nach der Gründung direkt förderfähig sind.

Fazit

Die Forschungszulage ist ein wertvolles Instrument für Start-ups, jedoch erst nach der offiziellen Unternehmensgründung nutzbar. Gründer sollten sich frühzeitig über alternative Fördermöglichkeiten informieren und ihre F&E-Aktivitäten sorgfältig planen, um nach der Gründung von dieser steuerlichen Förderung zu profitieren.

Nutze die Zeit vor der Gründung effektiv und bereite dich optimal auf den Start deines innovativen Unternehmens vor – denn mit der richtigen Planung kannst du später von den Vorteilen der Forschungszulage voll profitieren!

Häufig gestellte Fragen

Kann ich die Forschungszulage für Projekte vor der Gründung beantragen?

Nein, die Forschungszulage kann erst nach der offiziellen Gründung und Steuerpflichtigkeit des Unternehmens beantragt werden.

Welche Kosten kann ich absetzen?

Förderfähig sind Ausgaben für Personal, Material und Dienstleistungen, die direkt mit deiner F&E-Tätigkeit verbunden sind.

Muss ich als Start-up bereits Gewinne erzielen, um die Zulage zu erhalten?

Nein, du kannst die Zulage auch dann erhalten, wenn du noch keine Gewinne erzielst oder sogar Verluste machst.

Wie lange dauert es, bis der Antrag bearbeitet wird?

In der Regel dauert die Bearbeitung deines Antrags etwa sechs bis acht Wochen, je nachdem, wie schnell du alle notwendigen Unterlagen einreichst.

Quellen: BSFZ 1, BSFZ 2, Bundesfinanzministerium, Forschungszulage

Portraitfoto mit Kai Thierhoff

Kai Thierhoff

Prof. Dr. Kai Thierhoff, ausgebildeter Betriebswirt und promovierter Experte für Entrepreneurship, ist eine feste Größe in der Gründerszene. Nach seinem Studium in Köln und seiner Promotion an der ebs european business school hat er sich als Gründer und Mitgründer zahlreicher Unternehmen etabliert. Kai ist nicht nur in der Praxis tief verwurzelt, sondern teilt sein Wissen auch als Dozent für Entrepreneurship an der Rheinischen Hochschule in Köln.

In über 20 Jahren mit seinem Beratungsunternehmen hat er in hunderten Kundenprojekten praxisrelevantes Wissen im Bereich Funding und insbesondere öffentliche Förderungen aufgebaut. Spezialisiert auf die Förderung aus dem Forschungszulagengesetz begleitete Kai mit seinem Team bereits hunderte Unternehmen zu einem erfolgreichen Förderbescheid in siebenstelliger Höhe.

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