Forschungszulage für die Lebensmittelindustrie: So profitierst du

von | 03.11.2025 | Forschungszulage, Grundlagen & Rahmenbedingungen

Die Lebensmittelindustrie zählt zu den wichtigsten Wirtschaftszweigen Deutschlands – und sie steht vor gewaltigen Veränderungen. Steigende Energiepreise, neue Nachhaltigkeitsvorgaben, verändertes Konsumverhalten und der Fachkräftemangel setzen viele Unternehmen unter Druck. Gleichzeitig ist die Branche hoch innovativ: Von neuen Rezepturen über alternative Proteinquellen bis hin zu smarter Produktion – überall wird geforscht und entwickelt.

Doch erstaunlich wenige Unternehmen nutzen dafür eine der einfachsten Förderungen, die es gibt: die steuerliche Forschungszulage.

In diesem Beitrag erfährst du, wie die Forschungszulage in der Lebensmittelindustrie funktioniert, welche Projekte förderfähig sind, welche Fallstricke es gibt – und wie du sie erfolgreich beantragst.

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Warum die Forschungszulage ideal zur Lebensmittelindustrie passt

Die Forschungszulage (FZulG) ist eine steuerliche Förderung für Forschung und Entwicklung (FuE), die seit 2020 für Unternehmen aller Größen gilt – unabhängig von Rechtsform oder Gewinnsituation.

Sie ermöglicht bis zu 35 % Zuschuss auf förderfähige Personalkosten und bis zu 70 % auf Auftragsforschung – auch rückwirkend bis zu vier Jahre.

Gerade für die Lebensmittelbranche ist das attraktiv:

  • Viele Projekte laufen bereits oder sind abgeschlossen – eine rückwirkende Förderung ist möglich.
  • Es gibt keine Einreichungsfristen oder Wettbewerbsverfahren.
  • Auch praktische Entwicklungen – etwa zur Prozessoptimierung oder Produktverbesserung – sind förderfähig.

💡 Tipp: Mit unserem Forschungszulage-Rechner kannst du in wenigen Minuten herausfinden, wie viel Förderung dein Unternehmen erhalten könnte.

Typische Förderthemen in der Lebensmittelindustrie

Die Forschungszulage deckt eine enorme Bandbreite an Innovationsvorhaben ab; entlang der gesamten Wertschöpfungskette, von Rohstoffverarbeitung über Produktion bis hin zu Verpackung und Logistik.

Hier einige besonders förderfähige Themenfelder, die in der Praxis oft vorkommen:

1. Nachhaltige Produktion & Ressourceneffizienz

  • Reduktion von Energie- und Wasserverbrauch
  • Entwicklung umweltfreundlicher Verpackungen
  • Optimierung von Produktionsprozessen zur Abfallvermeidung

2. Gesundheit, Ernährung & Sensorik

  • Reformulierung von Rezepturen (z. B. weniger Zucker, Salz, Fett)
  • Entwicklung funktioneller Lebensmittel mit gesundheitlichem Mehrwert
  • Sensorische Optimierung (z. B. Geschmack, Textur, Haltbarkeit)

3. Alternative Rohstoffe & Proteine

  • Nutzung pflanzlicher Proteinquellen
  • Cultured Meat, Insekten oder Algen als neuartige Lebensmittel
  • Stabilitäts- und Prozessforschung zu innovativen Zutaten

4. Digitalisierung & Automatisierung

  • KI-gestützte Produktionssteuerung oder Qualitätssicherung
  • Blockchain für Rückverfolgbarkeit
  • Automatisierte Verpackungs- oder Sortiersysteme

5. Lebensmittelsicherheit & Qualität

  • Entwicklung neuer Analytikmethoden
  • Nachweis von Herkunft und Authentizität
  • Systeme zur Fälschungsprävention und Qualitätsüberwachung

Beispiel: Wie die Forschungszulage in der Praxis wirkt

Ein mittelständischer Hersteller von Tiefkühlprodukten entwickelt ein neues, proteinreiches Produktkonzept.

Dafür werden Rezepturen getestet, Sensorikstudien durchgeführt und Verpackungen angepasst, um Haltbarkeit und Nachhaltigkeit zu verbessern.

  • Personalkosten im Projekt: 250.000 Euro
  • Externe Entwicklungspartner (Auftragsforschung): 60.000 Euro
  • Förderquote (KMU): 35 %

👉 Ergebnis: ca. 108.500 Euro steuerliche Entlastung – rückwirkend über die Steuererklärung.

Wie läuft der Antrag auf Forschungszulage ab?

Der Prozess ist zweistufig, aber vergleichsweise unkompliziert:

Technische Prüfung durch die BSFZ

  • Du beschreibst dein FuE-Vorhaben online
  • Die Bescheinigungsstelle prüft, ob dein Projekt die FuE-Kriterien nach dem Frascati-Handbuch erfüllt – also ob eine technische Unsicherheit oder ein Erkenntnisgewinn vorliegt.

Finanzielle Anrechnung beim Finanzamt

  • Nach erteilter Bescheinigung gibst du die förderfähigen Aufwendungen über die Körperschaft- oder Einkommensteuererklärung an.
  • Alternativ kannst du bei Verlusten die Zulage direkt als Steuerrückerstattung erhalten.

💡 Hinweis: Die Förderung kann bis zu 4 Jahre rückwirkend beantragt werden – z. B. für Projekte ab 2021.

👉 Mehr dazu: Forschungszulage beantragen – Alles, was du wissen msst

Häufige Fehler in der Lebensmittelbranche

Viele Unternehmen in der Ernährungswirtschaft verschenken Potenzial, weil sie diese Punkte übersehen:

Typischer FehlerFolgeLösung
Projekte zu spät erkanntRückwirkende Förderung schwierigerFrühzeitig Innovationsvorhaben prüfen
Fehlende DokumentationNachweise fehlen bei PrüfungLaufende Aufzeichnungen und Projektberichte führen
„Zu geringe Innovationshöhe“ vermutetFörderchance wird nicht genutztTechnische Unsicherheit reicht oft aus
Auftragsforschung nicht einbezogenFörderbetrag zu niedrigExterne Partner vollständig anrechnen
Steuerberater ohne FZulG-ErfahrungAnträge fehlerhaft oder unvollständigFachspezifische Beratung einholen

Fazit: Große Chance für eine innovative Branche

Die Lebensmittelindustrie arbeitet längst an Lösungen für gesunde Ernährung, Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz – oft ohne es als Forschung wahrzunehmen.

Die Forschungszulage ermöglicht, diese Arbeit steuerlich belohnen zu lassen – unkompliziert, technologieoffen und rückwirkend.

Wer die Förderlogik versteht und Projekte sauber dokumentiert, kann jährlich hohe fünf- bis sechsstellige Beträge sichern – und gleichzeitig Innovation und Wettbewerbsfähigkeit stärken.

Nutze jetzt den kostenlosen Forschungszulage-Rechner und finde heraus, wie viel Förderung dein Unternehmen aus der Lebensmittelindustrie erhalten kann. Wenn du Hilfe brauchst, stehen wir dir jederzeit zur Verfügung:

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Portraitfoto mit Kai Thierhoff

Kai Thierhoff

Prof. Dr. Kai Thierhoff, ausgebildeter Betriebswirt und promovierter Experte für Entrepreneurship, ist eine feste Größe in der Gründerszene. Nach seinem Studium in Köln und seiner Promotion an der ebs european business school hat er sich als Gründer und Mitgründer zahlreicher Unternehmen etabliert. Kai ist nicht nur in der Praxis tief verwurzelt, sondern teilt sein Wissen auch als Dozent für Entrepreneurship an der Rheinischen Hochschule in Köln.

In über 20 Jahren mit seinem Beratungsunternehmen hat er in hunderten Kundenprojekten praxisrelevantes Wissen im Bereich Funding und insbesondere öffentliche Förderungen aufgebaut. Spezialisiert auf die Förderung aus dem Forschungszulagengesetz begleitete Kai mit seinem Team bereits hunderte Unternehmen zu einem erfolgreichen Förderbescheid in siebenstelliger Höhe.

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