Du willst die Forschungszulage nutzen, obwohl dein Unternehmen zeitweise in Kurzarbeit war? Gute Nachricht: Das ist grundsätzlich möglich – auch wenn für einzelne Mitarbeitende zeitweise Kurzarbeitergeld bezogen wurde.
Wichtig ist: Kurzarbeitergeld selbst ist nicht förderfähig, wohl aber tatsächlich geleistete Arbeitszeit im FuE-Projekt, die der Arbeitgeber entlohnt hat. Entscheidend ist deshalb die korrekte Dokumentation.
In diesem Artikel erfährst du alle relevanten Fakten, rechtlichen Hintergründe und erhältst konkrete Praxistipps.
Was ist Kurzarbeit – und was bedeutet Kurzarbeitergeld?
Kurzarbeit bedeutet, dass Beschäftigte vorübergehend weniger arbeiten, zum Beispiel bei Auftragsengpässen. Der Verdienstausfall wird teilweise durch das Kurzarbeitergeld ausgeglichen, das von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt wird.
Wichtig: Die Arbeitsverpflichtung ruht während der Kurzarbeit anteilig – das heißt, nur der gearbeitete Teil einer Arbeitswoche zählt als förderfähige Arbeitszeit, sofern er auf ein FuE-Projekt entfällt.
Wie beeinflusst Kurzarbeit die Forschungszulage?
Die Forschungszulage nach dem FZulG fördert nur tatsächlich geleistete Arbeitsstunden im FuE-Vorhaben, die vom Arbeitgeber entlohnt wurden.
Das bedeutet konkret:
- Kurzarbeitergeld ist nicht förderfähig, weil es kein Arbeitgeber-Bruttolohn ist.
- Die Jahresarbeitszeit muss entsprechend anteilig reduziert werden.
- Nur die real im FuE-Projekt gearbeiteten Stunden dürfen angesetzt werden.
- Die Kombination von Kurzarbeitergeld und Forschungszulage ist zulässig – sofern du korrekt dokumentierst.
➡️ Die parallele Inanspruchnahme von Forschungszulage und Kurzarbeit ist zulässig, wenn die Fördervoraussetzungen erfüllt sind.
Was musst du dokumentieren?
Die Arbeitszeiterfassung ist während Kurzarbeit besonders wichtig. Du musst für jede betroffene Person nachweisen:
- Tatsächlich geleistete Stunden im FuE-Vorhaben.
- Zeiten und Umfang der Kurzarbeit (zum Beispiel 20 % Reduktion im Monat März).
- Urlaubs- und Krankheitstage sowie Feiertage.
- Idealerweise auch die genaue Verteilung der Arbeitszeit auf Projekte.
Tipp: Nutze digitale Zeiterfassungssysteme mit Projektzuordnung. Das erleichtert den Nachweis im Prüffall erheblich.
➡️ Ausführliche Hinweise findest du auch in unserem Beitrag zur Forschungszulage Dokumentation.
Beispiel aus der Praxis: So wirkt sich Kurzarbeit aus
Ein KMU setzt im Jahr 2024 drei Mitarbeiter mit jeweils 80 Prozent Arbeitszeit (Kurzarbeit) im April ein. Einer davon arbeitet zu 50 Prozent seiner Zeit an einem anerkannten FuE-Projekt.
- Normale Jahresarbeitszeit: 1.600 Stunden (ohne Kurzarbeit und Krankheit etc.)
- Arbeitszeit April ohne Kurzarbeit (1/12 von 1.600) = ca. 133,33 Stunden
- Reduzierung im April durch 20 % Kurzarbeit: 133,33 * 0,2 = 26,67 Stunden weniger
- Neue Jahresarbeitszeit: 1.600 – 26,67 = 1.573,33 Stunden
- Anteil FuE-Arbeit: 50 % von 1.573,33 = 786,67 Stunden
Nur diese 786,67 Stunden sind für die Forschungszulage ansetzbar.
Rechtlicher Hintergrund
Laut dem Forschungszulagengesetz (§ 3 Abs. 3 FZulG) und den FAQ der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) gelten folgende Grundsätze:
- Kurzarbeitergeld ist kein förderfähiger Aufwand, da es nicht als Bruttolohn gezahlt wird und somit nicht in die Bemessungsgrundlage der Forschungszulage eingeht.
- Nur tatsächlich für das FuE-Projekt geleistete Arbeitszeiten zählen zur Bemessungsgrundlage. Arbeitsausfälle durch Kurzarbeit, Krankheit, Urlaub etc. sind abzuziehen.
- Die parallele Inanspruchnahme von Forschungszulage und Kurzarbeit ist möglich, sofern für die förderfähigen Stunden ein Entgelt vom Arbeitgeber gezahlt wird, die Stunden korrekt und detailliert auf das FuE-Projekt dokumentiert werden und sie nicht mit Kurzarbeitergeld ersetzt wurden.
Häufig gestellte Fragen
Können Kurzarbeitszeiten innerhalb der Forschungszulage gefördert werden?
Nein, Nur tatsächlich geleistete Arbeitsstunden sind förderfähig. Kurzarbeitergeld ersetzt den vom Arbeitgeber gezahlten Bruttoarbeitslohn während Ausfallzeiten – diese Zeiten gelten nicht als förderfähig.
Muss Kurzarbeit dokumentiert werden?
Ja, vollständig – inklusive Ausmaß und Zeitraum.
Dürfen Kurzarbeitergeld und Forschungszulage kombiniert werden?
Ja, sofern die während der Kurzarbeit tatsächlich für ein FuE-Projekt geleisteten Arbeitsstunden sauber erfasst und dokumentiert werden.
Fazit
Kurzarbeit ist kein Ausschlusskriterium für die Forschungszulage – wohl aber ein Faktor für die genaue Berechnung. Mit sauberer Dokumentation und transparenter Zeiterfassung kannst du die Förderung weiterhin sinnvoll nutzen.
Du bist unsicher, wie du Kurzarbeit und Forschungszulage korrekt kombinierst? Wir helfen dir weiter – mit persönlicher Beratung und praktischer Unterstützung bei Antrag und Dokumentation.



