Unternehmen haben mit der Forschungszulage die Chance, finanzielle Unterstützung für ihre Forschungs- und Entwicklungsprojekte zu erhalten. Gemäß dem Forschungszulagengesetz (FZulG) des Bundesministeriums der Finanzen müssen dafür jedoch bestimmte Kriterien erfüllt sein.
Viele stellen sich die Frage: Sind es fünf Kriterien, wie im Frascati Buch angenommen wird, oder sind es nur drei? Wir klären auf.
Die 5 Kriterien des Frascati-Handbuchs
Die Definition von F&E und die Kriterien dafür, was als solche gilt, werden im Detail im sogenannten Frascati-Handbuch erläutert. Erstellt von allen Ländern der EU, ist dieses Handbuch eine Referenz bei Diskussionen über F&E und Förderfähigkeit.
Die 5 Kriterien des Frascati-Buches lauten:
– neuartig
– ungewiss
– planbar
– schöpferisch
– reproduzierbar
Aber lass dich nicht entmutigen, dieses umfangreiche Handbuch ist nicht der einzige Leitfaden.
Die Zertifizierungsagentur hat sich aufgrund der Komplexität des Frascati-Handbuchs dazu entschieden, sich auf drei Schlüsselkriterien zu konzentrieren, wenn es um die Beantragung der Forschungszulage geht.
Die 3 entscheidenden Kriterien für die Forschungszulage
Im Gegensatz zu den oft zitierten 5 Kriterien des Frascati-Handbuchs gibt es bei der Forschungszulage nur 3 übergeordnete Kriterien:
1. Neuartigkeit: Bei deinem Vorhaben, handelt es sich um etwas Neues, etwas Innovatives?
2. Technische Herausforderung und Risiken: Gibt es Entwicklungsherausforderungen oder Risiken?
3. Planmäßigkeit: Ist dein Projekt systematisch organisiert?
Kriterium 1: Neuartigkeit:
Ein entscheidendes Kriterium bei jedem förderfähigen Forschungsprojekt ist, dass es dem Erwerb neuer Kenntnisse dient. Das umfasst sowohl wissenschaftliche als auch technische und wirtschaftliche Aspekte. Es geht im Wesentlichen darum, neue oder verbesserte Produkte, Verfahren und Dienstleistungen zu schaffen. Dazu gehören auch experimentelle oder theoretische Forschung zur Förderung von neuem Grundlagenwissen.
Kriterium 2: Risiko/Unwägbarkeit
Als Nächstes muss Forschung und Entwicklung ein gewisses Risiko tragen und unwägbar mit Hinblick auf das Endergebnis sein. Hierbei geht es jedoch nicht um wirtschaftliche Risiken – diese sind bei der Bewertung durch die Bescheinigungsstelle irrelevant. Vielmehr steht der wissenschaftliche bzw. technische Aspekt im Vordergrund. Es muss also Risiken und Herausforderungen geben, die eine Zielerreichung gefährden oder sogar zum Scheitern führen können.
Kriterium 3: Planmäßigkeit
Zuletzt gilt noch das Kriterium der Planmäßigkeit, das nach klar definierten Aufgaben und transparenten Zielen verlangt. Schließlich müssen alle wissenschaftlichen und technischen Arbeiten plan- und budgetierbar sein. Hierzu kann ein Zeit- bzw. Arbeitsplan eingesetzt werden, der Arbeitspakete mit Meilensteinen und einem Ressourcen- und Personalplan verbindet. Ein schrittweises Vorgehen kann dabei empfehlenswert sein.
Wie du siehst, spielt die Branche bei der Beantragung einer Forschungszulage überhaupt keine Rolle. So bleiben die Tore für öffentliche Förderung, Forschungs- und Innovationsförderung offen, egal ob du in einem Internet-Startup, einem SaaS Unternehmen oder in der Softwareentwicklung tätig bist.
Mehr zum Thema: Das sind die Voraussetzungen für die Forschungszulage