Forschungszulage Kriterien vs. Frascati erklärt

von | 11.01.2025 | Antragsverfahren & Prozess

Unternehmen haben mit der Forschungszulage die Chance, finanzielle Unterstützung für ihre Forschungs- und Entwicklungsprojekte zu erhalten. Gemäß dem Forschungszulagengesetz (FZulG) des Bundesministeriums der Finanzen müssen dafür jedoch bestimmte Kriterien erfüllt sein.

Viele stellen sich die Frage: Sind es fünf Kriterien, wie im Frascati Buch angenommen wird, oder sind es nur drei? Wir klären auf.

Die 5 Kriterien des Frascati-Handbuchs

Die Definition von F&E und die Kriterien dafür, was als solche gilt, werden im Detail im sogenannten Frascati-Handbuch erläutert. Erstellt von allen Ländern der EU, ist dieses Handbuch eine Referenz bei Diskussionen über F&E und Förderfähigkeit.

Die 5 Kriterien des Frascati-Buches lauten:

– neuartig
– ungewiss
– planbar
– schöpferisch
– reproduzierbar

Aber lass dich nicht entmutigen, dieses umfangreiche Handbuch ist nicht der einzige Leitfaden.

Die Zertifizierungsagentur hat sich aufgrund der Komplexität des Frascati-Handbuchs dazu entschieden, sich auf drei Schlüsselkriterien zu konzentrieren, wenn es um die Beantragung der Forschungszulage geht.

Die 3 entscheidenden Kriterien für die Forschungszulage

Im Gegensatz zu den oft zitierten 5 Kriterien des Frascati-Handbuchs gibt es bei der Forschungszulage nur 3 übergeordnete Kriterien:

1. Neuartigkeit: Bei deinem Vorhaben, handelt es sich um etwas Neues, etwas Innovatives?
2. Technische Herausforderung und Risiken: Gibt es Entwicklungsherausforderungen oder Risiken?
3. Planmäßigkeit: Ist dein Projekt systematisch organisiert?

Kriterium 1: Neuartigkeit:

Ein entscheidendes Kriterium bei jedem förderfähigen Forschungsprojekt ist, dass es dem Erwerb neuer Kenntnisse dient. Das umfasst sowohl wissenschaftliche als auch technische und wirtschaftliche Aspekte. Es geht im Wesentlichen darum, neue oder verbesserte Produkte, Verfahren und Dienstleistungen zu schaffen. Dazu gehören auch experimentelle oder theoretische Forschung zur Förderung von neuem Grundlagenwissen.

Kriterium 2: Risiko/Unwägbarkeit

Als Nächstes muss Forschung und Entwicklung ein gewisses Risiko tragen und unwägbar mit Hinblick auf das Endergebnis sein. Hierbei geht es jedoch nicht um wirtschaftliche Risiken – diese sind bei der Bewertung durch die Bescheinigungsstelle irrelevant. Vielmehr steht der wissenschaftliche bzw. technische Aspekt im Vordergrund. Es muss also Risiken und Herausforderungen geben, die eine Zielerreichung gefährden oder sogar zum Scheitern führen können.

Kriterium 3: Planmäßigkeit

Zuletzt gilt noch das Kriterium der Planmäßigkeit, das nach klar definierten Aufgaben und transparenten Zielen verlangt. Schließlich müssen alle wissenschaftlichen und technischen Arbeiten plan- und budgetierbar sein. Hierzu kann ein Zeit- bzw. Arbeitsplan eingesetzt werden, der Arbeitspakete mit Meilensteinen und einem Ressourcen- und Personalplan verbindet. Ein schrittweises Vorgehen kann dabei empfehlenswert sein.

Wie du siehst, spielt die Branche bei der Beantragung einer Forschungszulage überhaupt keine Rolle. So bleiben die Tore für öffentliche Förderung, Forschungs- und Innovationsförderung offen, egal ob du in einem Internet-Startup, einem SaaS Unternehmen oder in der Softwareentwicklung tätig bist.

Mehr zum Thema: Das sind die Voraussetzungen für die Forschungszulage

Portraitfoto mit Kai Thierhoff

Kai Thierhoff

Prof. Dr. Kai Thierhoff, ausgebildeter Betriebswirt und promovierter Experte für Entrepreneurship, ist eine feste Größe in der Gründerszene. Nach seinem Studium in Köln und seiner Promotion an der ebs european business school hat er sich als Gründer und Mitgründer zahlreicher Unternehmen etabliert. Kai ist nicht nur in der Praxis tief verwurzelt, sondern teilt sein Wissen auch als Dozent für Entrepreneurship an der Rheinischen Hochschule in Köln.

In über 20 Jahren mit seinem Beratungsunternehmen hat er in hunderten Kundenprojekten praxisrelevantes Wissen im Bereich Funding und insbesondere öffentliche Förderungen aufgebaut. Spezialisiert auf die Förderung aus dem Forschungszulagengesetz begleitete Kai mit seinem Team bereits hunderte Unternehmen zu einem erfolgreichen Förderbescheid in siebenstelliger Höhe.

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