Ist es möglich, die Forschungszulage zu beantragen, selbst wenn für das Forschungs-und-Entwicklungs-Vorhaben bereits andere Förderungen oder staatliche Beihilfen in Anspruch genommen werden?
Die kurze Antwort: Ja, man kann die Forschungszulage in den meisten Fällen mit anderen Förderprogrammen kombinieren, solange nicht der gleiche Personenmonat gefördert wird. Auch wenn das Unternehmen Corona-Hilfen oder Kurzarbeitergeld bezogen hat, ist eine Inanspruchnahme der Forschungszulage weiterhin möglich.
Somit sind viele staatliche staatliche und EU-weite Förderprogramme mit der Forschungszulage kombinierbar, darunter ZIM (Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand), Horizon Europe oder das GRW-Programm.
Zum Thema: ZIM oder Forschungszulage? Alle Unterschiede im Vergleich
Forschungszulage kombinieren: Das musst du beachten
Gemäß § 7 Absatz 1 des Forschungszulagengesetzes (FZulG) kannst du die Forschungszulage beantragen, selbst wenn für dasselbe FuE-Vorhaben bereits andere Fördermittel bewilligt wurden. Es gibt jedoch eine wichtige Einschränkung: Doppelförderung ist nicht erlaubt.
Das bedeutet, dass Ausgaben, die bereits im Rahmen anderer Förderprogramme berücksichtigt wurden, nicht noch einmal für die Forschungszulage herangezogen werden können (§ 7 Absatz 2 Satz 2 FZulG). Dieses Verbot ist auch als Kumulierungsverbot bekannt.
Entscheidend ist nicht, wie hoch die andere Förderung ist, sondern welche Kostenbasis ihr zugrunde liegt. Sobald dieselben Ausgaben bereits gefördert wurden, sind sie von der Forschungszulage ausgeschlossen.
Weiterlesen: Forschungszulage beantragen – so geht’s Schritt für Schritt
Aber keine Sorge: Wenn im Projektverlauf zusätzliche Arbeiten oder neue Kosten (wie etwa für weitere Mitarbeiter) anfallen, kannst du diese zusätzlichen Ausgaben bei der Forschungszulage geltend machen – vorausgesetzt, sie waren nicht Teil der vorherigen Förderung. So kannst du flexibel auf Veränderungen im Projekt reagieren und die bestmögliche Förderung für dein Unternehmen herausholen.
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